Postversorgung, Schließung von Postfilialen und Postagenturen in Rheinland-Pfalz

Die Deutsche Post AG hat im März des Jahres bundesweite Schließungen von Postfilialen angekündigt. Gleichzeitig sind aktuelle Schwierigkeiten an einzelnen Poststandorten bekannt geworden, so beispielsweise eine geplante Schließung der Postfiliale in Ludwigshafen-Oggersheim, eine Schließung der Postagentur in Stromberg und eine angekündigte Schließung der Postagentur in der Mainzer Neustadt, Probleme mit einer Postagentur in Leimersheim und, zurückliegend, in Contwig. Die Deutsche Post AG hatte nach Kritik von SPD und ver.di im März unterstrichen, dass das Filialnetz der Post nicht schrumpfe, sondern wachse und der Service besser, nicht schlechter werde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die angekündigten bzw. erfolgten Schließungen von Postfilialen und Postagenturen durch die Deutsche Post AG in Rheinland-Pfalz?

2. Welche Möglichkeiten ergreift die Landesregierung um sicherzustellen, dass zumindest die gesetzlichen Vorgaben durch den Universaldienstleister Deutsche Post AG eingehalten werden?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Postversorgung bürger- bzw. servicefreundlich ausgestaltet sein muss?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die rechtlichen Rahmenvorgaben zur Postversorgung, d. h. zusätzliche Leistungen nach der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG und die zu erbringenden Leistungen nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung auf Grundlage des Postgesetzes, auch nach dem Ende des Briefmonopols im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der kleinen und mittleren Unternehmen fortzuschreiben?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Mai 2008 wie folgt beantwortet:

Seit 1. Januar 2008 sind alle Postmärkte in Deutschland für den Wettbewerb freigegeben. Die Grundversorgung der Bevölkerung, der sog. Universaldienst, wird seit diesem Zeitpunkt gemäß Artikel 87 f Abs. 2 Grundgesetz nicht mehr alleinig von der Deutschen Post AG (DP AG) erbracht. Vielmehr tragen alle am Markt tätigen Postunternehmen zur Sicherstellung der Grundversorgung bei.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Soweit mit der Schließung von stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG oder mit der Umwandlung in Post-Partnerfilialen eine Reduzierung der postalischen Dienstleistungsqualität einhergehen sollte, wird dies seitens der Landesregierung kritisiert.

Zu den im Vorspann der Kleinen Anfrage genannten stationären Einrichtungen wurde die Landesregierung durch die DP AG informiert, dass keine ersatzlosen Schließungen vorgesehen seien.

­ Die Post-Filialen in der Mainzer Neustadt und in Ludwigshafen-Oggersheim sollen von einer eigenbetriebenen Postfiliale in eine Partnerfiliale umgewandelt werden.

­ In Contwig sowie in Leimersheim sollen im Frühjahr 2008 neue Post-Partnerfilialen eröffnet werden.

­ In Stromberg wird derzeit ein neuer Partner gesucht, der als Ersatz für die erst kürzlich geschlossene Filiale der DP AG fungieren soll.

Zu den Fragen 2 und 3: Obgleich die DP AG nicht mehr das alleinige zum Universaldienst verpflichtete Unternehmen ist, hat sie nach § 56 Postgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA), wenn sie beabsichtigt, Teile des Universaldienstes regional oder auch nur an einzelnen Pflichtstandorten nicht mehr zu erbringen. Der BNetzA wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, in einem abgestuften Verfahren die Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sicherzustellen.

Die BNetzA hat der Landesregierung auf Anfrage mitgeteilt, dass ihr derartige Anzeigen seitens der DP AG derzeit nicht bekannt sind. Die BNetzA überprüft derzeit Beschwerden, wonach die DP AG ihrer erwähnten Meldepflicht vereinzelt nicht nachkommt.

Der politische Beirat der BNetzA, in dem auch das Land Rheinland-Pfalz vertreten ist, wird sich in seiner Sitzung Ende Mai 2008 mit dem Schwerpunktthema Post befassen. Der Beirat ist ebenso wie die Landesregierung der Auffassung, dass die postalische Grundversorgung der Bevölkerung bürger- und servicefreundlich zu gestalten ist.

Zu Frage 4: Auch nach dem Auslaufen der Exklusivlizenz Ende 2007, die der DP AG das alleinige Recht zur Beförderung von Briefen mit einem Gewicht unter 50 g einräumte, ist die Postversorgung nicht gefährdet. Die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) ist unverändert in Kraft und regelt den Grundversorgungsanspruch der Bevölkerung.

Allerdings sind die über die Regeln der PUDLV hinausgehenden freiwilligen Zusagen der DP AG, die sich aus ihrer Selbstverpflichtungserklärung vom April 2004 ergaben, bis Ende 2007 befristet gewesen. Sofern die in der Selbstverpflichtungserklärung enthaltenen Regeln verbindlich für die zum Universaldienst beitragenden Postunternehmen werden sollen, muss die PUDLV entsprechend angepasst werden.

Sowohl in Bezug auf die PUDLV als auch auf das Postgesetz sieht die Landesregierung daher einen dringenden Anpassungsbedarf.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Zusagen aus der Selbstverpflichtungserklärung der DP AG in die Neufassung der PUDLV aufgenommen werden. Die Regelungskompetenz liegt beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie; die Landesregierung hat diesen aufgefordert, im oben genannten Sinne aktiv zu werden.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 2008 (Drucksache 944/07 Beschluss) ebenfalls erneut darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung in Bezug auf die Weiterentwicklung des Universaldienstes im Postbereich Handlungsbedarf besteht, und die Einleitung entsprechender Schritte der Bundesregierung angemahnt.