Integration

V. Geschäftsfelder der Deutschlandradio-Beteiligungsgesellschaften Deutschlandradio ist ­ neben den Gemeinschaftseinrichtungen, die aus der Zusammenarbeit mit ARD und ZDF resultieren ­ unverändert zu 100 Prozent an der Deutschlandradio Service GmbH, zu 40 Prozent an der Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH (roc berlin) und mit Anteilen zwischen fünf und 15 Prozent an den Digitalradio-Gesellschaften Hessen, Nord, Saar und West beteiligt.

Die Unternehmensziele der Deutschlandradio Service GmbH und der roc berlin sind nicht primär erwerbswirtschaftlicher Art, sondern bestehen in der Wahrnehmung von Dienstleistungen zur wirtschaftlichen Zweckerfüllung von Aufgaben des Deutschlandradios bzw. in der Förderung der Musikkultur durch die roc berlin.

Deutschlandradio Service GmbH (DRS)

Als der nationale Hörfunk am 1. Januar 1994 durch den Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio" gegründet wurde, stand das Unternehmen vor gewaltigen Herausforderungen. Die Anzahl der von den drei Vorgängeranstalten DS-Kultur, RIAS und Deutschlandfunk übernommenen rund 960 Mitarbeiter war entsprechend den staatsvertraglichen Vorgaben sozialverträglich auf höchstens 710 zu reduzieren, das neue Programm von Deutschlandradio Berlin sollte zum 1. Januar 1995 eingeführt und eine neue Organisationsstruktur musste für die Körperschaft aufgebaut werden. Um größtmögliche Synergieeffekte zu erreichen, wurden fast alle Funktionsbereiche an den Standorten Köln und Berlin einer kritischen Prüfung unterzogen ­ davon ausgenommen waren lediglich Programmauftrag, Programmstrukturen und das vorgegebene Gleichgewicht der Standorte.

Bei der Neuaufteilung der Personalkapazitäten wurden die Programme personell gestärkt. Für die Dienstleistungsbereiche dagegen wurden bereits damals nach außen vergebene Aufgaben gebündelt und in die Deutschlandradio Service GmbH übergeben. Diese Maßnahme erleichtert Deutschlandradio als Auftraggeber sowohl die finanzielle Abwicklung als auch die Qualitätssicherung bei den erbrachten Dienstleistungen. Zugleich wurden schrittweise neue Service-Aufgabenstellungen, die bei der Gründung des Deutschlandradios noch nicht erkennbar und von den Vorgängeranstalten innerhalb des Personalkörpers nicht berücksichtigt waren, von der DRS wahrgenommen. Dies betrifft u. a. den Veranstaltungsservice, den Onlineservice, den PC-Benutzerservice, die Betreuung der Audiosysteme und der Datennetzwerke der Funkhäuser.

Die Deutschlandradio Service GmbH, Köln (vormals MEDIA Gebäudemanagement GmbH bzw. Deutschlandradio Marketing & Service GmbH), wurde am 8. Dezember 1998 gegründet. Deutschlandradio ist bei einem Stammkapital von 421 000,­ Alleingesellschafter.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben sowie die Übernahme von Dienstleistungen aller Art für Deutschlandradio und Dritte. Hierzu gehören u. a. Marketingaufgaben, Gebäudemanagement, Bau- und Sanierungsleistungen, Betreuung und Administration rundfunktechnischer Einrichtungen und Systeme, Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, Organisation und Betreuung öffentlicher Veranstaltungen, Verwertung von Programmvermögen und die Erstellung von Publikationen.

Per 31. Dezember 2006 beschäftigte die Gesellschaft einschließlich der Geschäftsführung 89 Mitarbeiter mit einer auf Vollzeit umgerechneten Kapazität von 79 Stellen, davon 66 Mitarbeiter am Sitz der Gesellschaft in Köln und 23 in der unselbständigen Zweigniederlassung Berlin. Der Jahresumsatz betrug im Geschäftsjahr 2006 rund 8 Mio..

Die Deutschlandradio Service GmbH wird von einem Geschäftsführer geleitet und durch einen Aufsichtsrat überwacht, dem neben der Verwaltungsdirektorin von Deutschlandradio der ehemalige Verwaltungs- und Finanzdirektor des WDR, der Geschäftsführer der ZDF Enterprises GmbH, der Verwaltungsdirektor des ZDF und der Verwaltungsdirektor des MDR angehören.

Die Aufgabenbereiche resultieren derzeit zu etwa 97 % aus laufenden Aufträgen des Deutschlandradios, die zu agenturüblichen Honoraren bzw. marktüblichen Preisen abgerechnet und neben den Deutschlandradio-Standorten Köln und Berlin zunehmend auch für Veranstaltungen an anderen Orten wahrgenommen werden. Zirka 3 % der Einnahmen entstammen aus Eigengeschäften u. a. aus Vermarktungsaktivitäten in Zusammenarbeit mit Dritten.

Geschäftsfelder: Gebäudemanagement: infrastrukturelle Dienste, technisches Gebäudemanagement (Instandhaltung), Übernahme von Bauleistungen für Deutschlandradio, Bewachung, Reinigung, Entsorgung, Poststelle, Hausmeisterdienste, Fuhrpark (nur in Köln), Vegetationspflege, Winterdienst Informationstechnik: Betreuung und Administration von Windows NT Client-Server Anwendungen, Audiosystemen auf Basis von Open VMS und anderer Betriebssysteme sowie den Datennetzen auch im weiteren Sinne (Firewall, Web-Server etc.), Installation und Konfiguration datentechnischer und studiotechnischer Systeme einschließlich Netzwerkkomponenten, Beratung bei Planungsarbeiten zur Installation und Konfiguration datentechnischer und studiotechnischer Systeme einschließlich Netzwerkkomponenten, Bereitstellung einer Rufbereitschaft, PC-Benutzerservice, Kabelnetzwerkbetreuung, Büromaschinenwartung Onlineservice: Betrieb des Online-Angebotes des Deutschlandradios, Internetshop Hörerservice: Betrieb des Hörertelefon-Dienstes und Betreuung der Hörerpost, Manuskriptversand, Adressverwaltung, Spezialversand Programm-Marketing: Betreuung öffentlicher Veranstaltungen des Deutschlandradios, kommerzielle Verwertung des Programmvermögens, Erstellung von Publikationen (z.B. mtl. Programmheft), Durchführung von Werbe- und Promotionmaßnahmen, Anzeigenschaltung, Grafik/Gestaltung, Zusammenarbeit mit Verlagen und Tonträgerherstellern, Vermarktung/Merchandising, Mitschnitte

Am 29. September 2005 hat die Deutschlandradio Service GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „GID ­ Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH" mit Sitz in Köln gegründet. Gegenstand dieses Unternehmens ist die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen, insbesondere von Wachdienstleistungen gemäß § 34 a GewO. Derartige Aufgaben können in der GID aus tarifrechtlichen Gründen mit geringerem Personalaufwand als in der DRS oder etwa bei Deutschlandradio erbracht werden.

Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH (roc berlin) Deutschlandradio ist gemäß Artikel 7 Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag von 1993 mit 40 von Hundert Gesellschaftsanteilen an der roc berlin beteiligt. Die weiteren Gesellschaftsanteile werden vom Bund mit 35 von Hundert, dem Land Berlin mit 25 von Hundert und dem Rundfunk Berlin Brandenburg mit 5 von Hundert Gesellschaftsanteilen gehalten.

Die Gesellschaft verfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Musikkultur. Dazu werden folgende Orchester und Chöre zur Aufführung von Musikwerken im In- und Ausland und zur Mitwirkung bei Aufnahmen von Musikwerken für Ton- und Bildträgerproduktionen und Rundfunkproduktionen unterhalten: das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO), das Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSB), der Rundfunkchor Berlin (RChB) und der RIAS Kammerchor (RKC). Die roc bildet eine vorbildliche Organisationsform für die erfolgreiche Arbeit aller vier Klangkörper bei Rundfunkproduktionen, Konzerten in Berlin, bei bedeutenden Festivals und auf weltweiten Tourneen.

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft erfolgt auf der Grundlage eines vom Kuratorium und der Gesellschafterversammlung vorgegebenen Wirtschaftsplanes. Die darin entsprechend der Höhe der Gesellschaftsanteile zu erbringenden Gesellschafterleistungen stellen die Hauptfinanzierungsquelle der roc berlin dar. Für das Berichtsjahr 2006 entfielen dadurch annähernd 11,5 Mio. auf den Gesellschafter Deutschlandradio.

Digitalradio-Gesellschaften

Neben den zuvor dargestellten Beteiligungen bestehen Beteiligungen an den DAB-Senderbetriebsgesellschaften Hessen Digital Radio, Digital Radio Nord (gemeinsam mit dem NDR und RB), Digital Radio Saar (mit dem SR) und Digital Radio West (mit dem WDR). Gegenstand der Digitalradio-Gesellschaften ist das Betreiben und die Vermarktung von Übertragungseinrichtungen für terrestrischen digitalen Hörfunk. Deutschlandradio hat mit den vorgenannten Digitalradio-Gesellschaften ­ und in gleicher Weise mit den anderen Digitalradio-Gesellschaften, an denen keine Beteiligungen bestehen ­ Verträge zur digitalen Ausstrahlung der Deutschlandradio-Programme abgeschlossen. VI. Perspektiven

Die Programme des nationalen Hörfunks erfüllen hohe publizistische Qualitätsstandards im Bereich von Information und Kultur und werden in der Öffentlichkeit ausweislich der Ergebnisse repräsentativer Umfragen und vielfältiger Preisverleihungen als beispielhaft bewertet. Um ihren staatsvertraglichen Auftrag inhaltlich wie technisch (Programmverbreitung) zu erfüllen und die gegenüber den Aufsichtsgremien und der Öffentlichkeit abgegebenen Selbstverpflichtungen einzuhalten, bedarf Deutschlandradio einer Anpassung der Gebühr auf der Grundlage des von der KEF im Rahmen ihres 16. Berichts ermittelten Bedarfs. Deutschlandradio wird im Rahmen der derzeit noch laufenden Gebührenperiode ­ wie von der KEF vorgegeben ­ die verfügbaren Eigenmittel (Rücklagen) zur Finanzierung seines laufenden Bedarfs heranziehen. Diese Eigenmittel werden jedoch zum 31. Dezember 2008 weitestgehend verbraucht sein. Stünden die von der KEF empfohlenen Mittel zu Beginn der nächsten Gebührenperiode nicht zur Verfügung, müssten Einschnitte in den Programmen, die sich staatsvertraglich allein auf den Kern der Grundversorgung Information und Kultur konzentrieren, vorgenommen werden. Andere Potentiale stehen nicht zur Verfügung.

Höchst bedauerlich ist, dass die KEF sich gegen eine Fortführung des DAB-Projekts entschieden hat. Dies schließt viele potentielle, an den beiden werbefreien Programmen des nationalen Hörfunks interessierte Publika langfristig vom Empfang aus. Selbst bei einer Weiterführung der DAB-Ausstrahlung mit den von der KEF zur Verfügung gestellten Mitteln ließe sich nur eine teilweise regionale digitale Versorgung auf niedrigstem und damit nicht attraktivem Übertragungsniveau realisieren. Angesichts der finanziellen Unklarheit über eine Weiterführung und Weiterentwicklung innerhalb der DAB-Systemfamilie wird Deutschlandradio sich wieder stärker um eine Erweiterung seines UKW-Frequenznetzes bemühen müssen, obwohl es in der Vergangenheit von den Landesregierungen stets darauf verwiesen wurde, dass es für die Zukunft auf eine digitale Verbreitung setzen solle.

UKW-Frequenzen sind nach wie vor knapp. Aus ökonomischen Gründen hatte der Hörfunkrat des Deutschlandradios bereits im September 2005 eine Neuverteilung der Frequenzkapazitäten im UKW-Band gefordert. Die derzeit bestehende Verteilung der Übertragungskapazitäten wurde weitgehend in den fünfziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts vorgenommen. Während Programme der Landesrundfunkanstalten und der privaten Anbieter heute zum Teil mit Doppel- und Mehrfachversorgungen ausgestattet sind, sind die werbefreien Grundversorgungsprogramme des nationalen Hörfunks in vielen Regionen Deutschlands derzeit nicht oder nur schlecht zu empfangen.

Nach regionalspezifischen Analysen dürften Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur, wenn sie mit entsprechenden Empfangskapazitäten ausgestattet wären wie die Wellen der Landesrundfunkanstalten und kommerzieller Anbieter, ihre Hörerzahlen nahezu verdoppeln. Zurzeit nutzen 8,6 Millionen Hörer die beiden Programme des nationalen Hörfunks regelmäßig, 1,6 Millionen täglich. Voraussetzung für diese Vordoppelung der Hörerzahlen wäre eine ökonomisch nachvollziehbare Verteilung der UKW-Frequenzen in Deutschland oder die Nutzung der von der Funkverwaltungskonferenz RRC 2006 zugewiesenen digitalen Multiplexe. Gemessen an der Kleinteiligkeit der jetzigen Deutschlandradio-Versorgung könnte auf beiden Wegen eine Kostenminderung erreicht werden, die einherginge mit der Erweiterung der Angebotsvielfalt in den einzelnen Regionen.

Die notwendige Bekanntmachung der Frequenzen in den einzelnen Regionen und Subregionen kann im Rahmen der Empfehlungen des 16. Berichts gegenwärtig für den begrenzten Zeitraum von zwei Jahren über das von der KEF genehmigte Projekt Frequenzmarketing fortgeführt werden. Zugleich sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag ARD, ZDF und Deutschlandradio gehalten, gegenseitig auf ihre Programme hinzuweisen. Die Deutschlandradio-Programme tun dies seit vielen Jahren täglich.

Deutschlandradio betrachtet es als seine selbstverständliche Verpflichtung gegenüber dem Gebührenzahler, auch künftig bei der Erfüllung seines Programmauftrages wirtschaftlich und sparsam zu handeln und zugleich die Programmangebote zu optimieren.

Sowohl Deutschlandradio Kultur wie Deutschlandfunk wurden in einem Relaunch den sich wandelnden Interessen der Hörerschaft angepasst. In diesem Kurs sieht sich Deutschlandradio durch die Hörerresonanz und die ihm zuteil werdende öffentliche Anerkennung bestätigt. In einer emnid-Umfrage unter Politikern, Journalisten, Wirtschaftsmanagern und Führungskräften aus dem Kulturbereich äußerten 63 Prozent der Befragten die Meinung, dass Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur in der Medienlandschaft insgesamt mit ihrer Hintergrundberichterstattung führend seien und in punkto Seriosität und Glaubwürdigkeit vor allen anderen Medien rangierten. Fast Dreiviertel der Befragten wünschen sich in Deutschland ein nationales Informations- und Kulturprogramm im Radio nach französischem und britischem Vorbild und sehen die hohen Erwartungen an solche Programme durch die Angebote von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur weitgehend erfüllt.

Sollte es bei der Beschränkung der für das Online-Angebot www.dradio.de einzusetzenden Mittel auf 0,75 Prozent des Gesamtaufwandes bleiben, kann Deutschlandradio auch künftig keine volle Amortisation seiner vielfältigen Programminhalte erreichen. Mit seinem hohen Anteil an Eigenproduktionen und seinem außerordentlich hohen Wortanteil (Deutschlandfunk siebzig Prozent, Deutschlandradio Kultur sechzig Prozent) eignen sich die beiden Qualitätsprogramme mit ihren Schwerpunkten Information und Kultur in besonderer Weise für die Aufbereitung im Internet und als Podcast. Die Nutzerzahlen für die Angebote von www.dradio.de und dem Deutschlandradio-Podcasting steigen bislang kontinuierlich, sodass auch in Zukunft von weiteren Steigerungsraten ausgegangen werden kann. Aufgrund der Obergrenze von 0,75 Prozent können derzeit jedoch nur 50 Prozent des Contents über diese Verbreitungswege angeboten werden.

Angesichts der Integration von Netzbetreibern, Rechteinhabern, Programmanbietern muss den Gebührenzahlern auch künftig ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglicht werden. Das heißt, die öffentlich-rechtlichen Angebote ­ auch die des Deutschlandradios ­ müssen auf der Grundlage staatlicher Vorgaben beständig, gut auffindbar plaziert und kostenfrei übermittelt werden. Sie dürfen nicht zum Gegenstand kommerziellen Erwerbstriebs auf Seiten von Netzbetreibern werden, die den von ihnen initiierten bzw. produzierten Programmen Vorrang einräumen.

Abschließend soll an dieser Stelle nochmals auf die ursächliche Bedeutung des Programmauftrages für die Finanzausstattung von Deutschlandradio verwiesen werden. Dazu hat der Deutschlandradio-Hörfunkrat bereits im Jahr 2004 einstimmig folgende Entschließung verabschiedet: „Die Rundfunkgebühr soll nach den Worten des Gebührenurteils des Bundesverfassungsgerichts den Rundfunkanstalten die Finanzierung derjenigen Programme ermöglichen... deren Veranstaltung ihrer spezifischen Funktion nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrung dieser Funktion erforderlich ist (BVerfGE Bd. 90, S. 92). Maßgebliche Leitlinien für das Verfahren der Gebührenfestsetzung sind demnach der Funktionsauftrag und die Orientierung an den jeweiligen Programmstrukturen (Grundsätze der Funktionsadäquanz und der Programmakzessorietät). Ausgehend von diesen Grundsätzen sollten bei der Gebührenfestlegung in stärkerem Maße Kriterien herangezogen werden, die sich am jeweiligen Programmauftrag orientieren.

Aus dem Auftrag des Deutschlandradios ergeben sich klar definierbare Programmtypologien, ein besonderes Verhältnis von Wort- und Musikanteilen, ein hoher Anteil an Eigenproduktionen und Erstsendungen und eine vertiefende und exemplarische Berichterstattung aus allen Ländern. Durch Heranziehung solcher programmbezogener Kriterien für die Gebührenzuweisung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Lage versetzt werden, seinem kultur- und gesellschaftspolitischen Auftrag auch künftig in adäquater Weise nachzukommen.

Es sollte für die Gebührenfestsetzung ein Verfahren entwickelt werden, das diesen Grundsätzen Rechnung trägt."

Ein solches Modell wird auch von der Enquetekommission Kultur des Deutschen Bundestages in Betracht gezogen.

Deutschlandradio steht auch künftig für Information, Kultur, und Qualität ­ frei von Werbespots, Sponsoring und Productplacement.