Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechtes

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts vom 26. Mai 1998 (Beleihungsgesetz) sind öffentlich-rechtliche Verträge mit der Bremer Investitions-Gesellschaft (BIG) und der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) sowie mit der bremer arbeit (bag) und der Bremerhavener Arbeit (BRAG) abgeschlossen worden, mit denen den Gesellschaften die Durchführung von einzelnen Programmen der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsförderung übertragen worden sind. Nach § 4 des o. g.

Gesetzes hat der Senat der Bürgerschaft (Landtag) einmal jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts vorzulegen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in Ihren Sitzungen im September 2001 den Beleihungsbericht zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen, die staatliche Deputation für Umwelt und Energie, die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit und die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Senioren überwiesen.

Aus diesem Grund wurde der Beleihungsbericht 2002 auch in diesem Jahr vorab den Fachdeputationen vorgelegt.

Die beteiligten Deputationen haben folgende Beschlüsse gefasst:

Die Deputation für Wirtschaft und Häfen (Beschluss vom 7. Mai 2003):

1) Die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen nimmt den Beleihungsbericht 2002 zur Kenntnis.

2) Die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) den Beleihungsbericht 2001 zur Kenntnis zu nehmen.

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit (Beschluss vom 22. Mai 2003):

1) Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit nimmt den Beleihungsbericht 2002 zur Kenntnis.

2) Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) den Beleihungsbericht 2002 zur Kenntnis zu nehmen.

3) Sie bittet den Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, ihr Votum über den federführenden Senator für Wirtschaft und Häfen der Bürgerschaft (Land) mitzuteilen.

Die staatliche Deputation für Umwelt und Energie (L) (Beschluss vom 3. September 2003):

1) Die staatliche Deputation für Umwelt und Energie nimmt den Beleihungsbericht 2002 zur Kenntnis.

2) Die staatliche Deputation für Umwelt und Energie empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) den Beleihungsbericht 2002 zur Kenntnis zu nehmen.

Die zuständigen Deputationen haben den Beleihungsbericht 2002 beraten und empfehlen der Bürgerschaft (Landtag) den Beleihungsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Der Senat legt den Beleihungsbericht 2002 vor, teilt die Beschlüsse der Fachdeputationen an die Bürgerschaft (Landtag) mit und bittet um Kenntnisnahme.