LEP IV ­ Breite Beteiligung und transparenter Prozess

Der Landtag begrüßt:

­ die Beteiligung von insgesamt 895 natürlichen oder juristischen Personen am Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des LEP IV. Das durch die Landesregierung gewählte Verfahren war der richtige Weg, um auf einer breiten gesellschaftlichen Basis ein Landesentwicklungsprogramm zu erarbeiten, welches wichtige Antworten für die langfristige Entwicklung von Rheinland-Pfalz gibt;

­ die breite Information des Landtags und seiner Gremien über den jeweiligen Sachstand im Aufstellungsprozess des LEP IV;

­ die Ermöglichung einer breiten Befassung des Landtags und seiner Gremien mit den Inhalten des Entwurfs des LEP IV sowie die Bereitschaft der Landesregierung, sich an diesen mehrmals durchgeführten inhaltlichen Diskussionen zum Entwurf des LEP IV zu beteiligen;

­ dass durch diesen Beteiligungsprozess viele wichtige Hinweise für die Überarbeitung des LEPEntwurfs gewonnen wurden und gleichzeitig die von der Landesregierung herausgearbeiteten zentralen Themen und Herausforderungen für die zukünftige Entwicklung von Rheinland Pfalz bestätigt wurden;

­ die individuelle Prüfung jeder Eingabe und deren Berücksichtigung bei der Verbesserung der Verständlichkeit und Konkretisierung vieler Ziele und Grundsätze;

­ dass im Vergleich zu älteren Landesentwicklungsprogrammen eine positive Reduzierung des Regelungsumfangs erreicht werden konnte. Während beim LEP III insgesamt noch 127 Ziele und 292 Grundsätze festgelegt wurden, konnte dieser Regelungsumfang beim überarbeiteten LEP IV auf 73 Ziele und 109 Grundsätze reduziert werden.

Der Landtag stellt fest,

­ dass das zukünftige LEP IV seiner Bedeutung als zentrale Grundlage für die Gestaltung der langfristigen Entwicklung von Rheinland-Pfalz gerecht wird und mit seinen zentralen Themenschwerpunkten wichtige Impulse für eine chancengleiche Weiterentwicklung der rheinlandpfälzischen Städte und Gemeinden gesetzt werden;

­ dass aufgrund der im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemachten guten Erfahrungen mit der Berücksichtigung kommunaler und regionaler Interessen sowie der Möglichkeit, bei veränderten Gegebenheiten vor Ort Zielabweichungsverfahren durchzuführen, Vorschläge für eine Veränderung des rechtlichen Charakters des LEP kritisch zu überprüfen und abzuwägen sind;

­ dass vor diesem Hintergrund dem Innenausschuss die Benehmensherstellung zum LEP IV in seiner nächsten Sitzung zu empfehlen ist.