Straßenzustände im Landkreis Trier-Saarburg
Wir fragen die Landesregierung:
1. An welchen Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Trier-Saarburg bestehen wegen Straßenschäden Tempolimits bzw. Begrenzungen der zulässigen Tonnage (bitte Auflistung mit Angabe der Höhe der Begrenzung)?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die einzelnen Straßenschäden behoben und wie hoch ist der einzelne Sanierungsbedarf?
3. An welchen Kreisstraßen im Landkreis Trier-Saarburg bestehen aus gleichem Grund Tempolimits bzw. Tonnagebegrenzungen (Angabe bitte mit Höhe der Begrenzung)?
4. Wie hoch ist der einzelne Sanierungsbedarf?
5. Für welche Kreisstraßen im Kreis Trier-Saarburg sind entsprechende Förderanträge gestellt?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 2006 wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4: Dem örtlich zuständigen Landesbetrieb Straßen und Verkehr Trier sind die in der nachstehenden Übersicht dargestellten, aufgrund von Straßenschäden angeordneten Tempolimits bzw. Begrenzungen der zulässigen Tonnage an Bundes-, Landes und Kreisstraßen bekannt. Die zur Beseitigung der Schäden erforderlichen Mittel sind ebenfalls in der Übersicht aufgeführt.
Die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen hängt mit Ausnahme des Gewährleistungsschadens im Zuge der B 51 zwischen den Orten Schwarzkreuz und Windmühle von der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel in künftigen Haushaltsjahren ab. Straße Ort Verkehrsbeschränkung Voraussichtl. Baukosten (in Mio.) Bundesstraßen B 51 Schwarzkreuz Windmühle 50 km/h Gewährleistungsschaden; wird von einer Firma getragen und im Herbst 2006 beseitigt.