Einsatz von PES-Kräften im Kreis Altenkirchen

Damit Unterricht und Erziehung qualitativ verbessert werden, brauchen Schulen entsprechende Rahmenbedingungen. Eine gute Unterrichtsversorgung stellt hierbei eine zentrale Rolle dar. Das „Projekt Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) leistet dazu einen wichtigen Beitrag, indem es den Schulen eine eigenverantwortliche Regulierung des Vertretungsbedarfs ermöglicht. Hierbei ist sowohl die Qualifikation der entsprechenden Vertretungskräfte von Bedeutung als auch die tatsächliche Reduzierung des temporären Unterrichtsausfalls.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch ist das Vertretungsbudget zur Regulierung des kurzfristigen Vertretungsbedarfs für die allgemeinbildenden Schulen im Kreis Altenkirchen (bitte nach einzelnen Schularten auflisten)?

2. Wie hoch war der temporäre Unterrichtsausfall im Schuljahr 2006/2007 an den allgemeinbildenden Schulen im Kreis Altenkirchen (bitte nach Schulen auflisten)?

3. Wie viele Aushilfskräfte waren im vergangenen Schuljahr im Rahmen des Projektes PES an welchen Schulen im Kreis Altenkirchen tätig?

4. Wie viele dieser Aushilfskräfte hatten das 2. Staatsexamen, wie viele das 1. Staatsexamen, waren Lehramtsstudierende oder hatten keinerlei Ausbildung als Lehrkraft?

5. Wie viele Aushilfsstunden wurden im Rahmen des Projektes PES im vergangenen Schuljahr an welchen Schulen im Kreis Altenkirchen nicht für Vertretungsstunden, sondern für Förderunterricht oder sonstige pädagogischen Angebote verwendet?

6. Wie viele Aushilfskräfte sind gegenwärtig im Rahmen des Projektes PES an welchen Schulen im Kreis Altenkirchen tätig?

7. Wie viele dieser Aushilfskräfte haben das 2. Staatsexamen, wie viele das 1. Staatsexamen, sind Lehramtsstudierende oder haben keinerlei Ausbildung als Lehrkraft?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Jede Schule erhält ein eigenes nach Schulgröße gestaffeltes „virtuelles" ­ d. h. im Internetportal hinterlegtes ­ Vertretungsbudget zur Regulierung kurzfristigen Vertretungsbedarfs. Es beträgt pro „Vollzeitlehrereinheit" 500 für die weiterführenden Schulen und 3 500 pauschal für die Grundschulen. In begründeten Einzelfällen können nach individueller Prüfung Erhöhungen gewährt werden.

3) Erst im laufenden Schuljahr 2006/2007 in das Projekt eingestiegen.

4) GS Wissen und HS Wissen wurden zusammen erfasst.

Zu den Fragen 3 und 4:

Im Schuljahr 2006/2007 wurden 183 Aushilfskräfte an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Altenkirchen, die an PES teilnehmen, beschäftigt.

Zu Frage 5: PES hat auch die Zielsetzung, die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit von Schulen zu fördern und zu stärken. In diesem Sinne wird der einzelnen PES-Schule der pädagogische Freiraum eingeräumt, eigenverantwortlich über die Regulierung der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden selbst zu entscheiden. Um den verwaltungsmäßigen Aufwand für Schulen so gering wie möglich zu halten, wurde auf die statistische Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellung verzichtet. Eine Dokumentationspflicht der Schule besteht, z. B. durch ein zu führendes Kursheft, in dem die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie die vermittelten Inhalte erfasst werden. Nur durch Befragung der Schulen kann die Frage beantwortet werden. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.

Zu den Fragen 6 und 7: Gegenwärtig (Stand: 6. Juni 2008) sind 84 Aushilfskräfte an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Altenkirchen, die an PES teilnehmen, beschäftigt.