Wegstreckenentschädigung für Bedienstete im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz

Vor dem Hintergrund der in den letzten Monaten drastisch gestiegenen Energiekosten sowie der durch die dreiprozentige Mehrwertsteuererhöhung teurer gewordenen Fahrzeuganschaffungs-, -unterhaltungskosten und Versicherungsprämien etc. erscheinen vielen Bediensteten des öffentlichen Dienstes des Landes Rheinland-Pfalz die nach dem Landesreisekostengesetz gewährten Wegstreckenentschädigungssätze für den dienstlichen Einsatz ihres privaten Kraftfahrzeugs nicht mehr kostendeckend. Als Folge dieser Entwicklung tun sich etliche Betroffene zunehmend schwerer, ihr Privatfahrzeug für Dienstreisen zur Verfügung zu stellen, wenn nicht eine adäquate und kostendeckende Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze durch das Land erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch beläuft sich aktuell die durchschnittliche Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen mit Privatkraftfahrzeugen für Bedienstete des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz je gefahrenen Kilometer?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen des vorgenannten Personenkreises aufgrund der in den letzten Monaten erfolgten enormen Preiserhöhungen für Benzin- und Dieselkosten entsprechend in ihrer Höhe anzupassen? Wenn ja, in welcher Höhe und bis wann? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung, warum keine Erhöhung erfolgt.

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Juni 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz gibt es für den Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke unterschiedliche Wegstreckenentschädigungssätze. Die Höhe dieser Sätze richtet sich danach, ob die Nutzung des Pkw mit bzw. ohne triftigen Grund erfolgt; zudem gibt es verschiedene Entschädigungssätze für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge je nach der jährlichen Kilometerleistung sowie Zuschläge für die Mitnahme von Personen oder Gepäck und für besonders schwierige Wegstrecken.

Es existieren keine Aufzeichnungen über durchschnittliche Wegstreckenentschädigungssätze je gefahrenen Kilometer. Derartige Erhebungen wären nicht sachdienlich, weil den einzelnen Wegstreckenentschädigungssätzen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde liegen.

Zu Frage 2: Nein.

Im Ländervergleich sind die rheinland-pfälzischen Sätze für die Wegstreckenentschädigung mit die höchsten; derzeit beabsichtigen weder der Bund noch ein Bundesland, die Wegstreckenentschädigungssätze ­ zumindest über die 30-Cent-Grenze hinaus ­ zu erhöhen. Auch zahlt Rheinland-Pfalz die meisten und höchsten Zuschläge für die Mitnahmeentschädigung und die Entschädigung für besonders schwierige Wegstrecken.