Steuer

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Verbesserungen gegenüber der jetzigen Praxis erwartet die Landesregierung durch die vorgeschlagene Änderung für die Bürgerinnen und Bürger?

2. Worin liegt die Optimierung der administrativen Verfahrensabläufe?

3. Wo liegt der Sachzusammenhang mit anderen Zuständigkeiten?

4. Wie wird sichergestellt, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der dauerhaften finanziellen und administrativen Leistungsfähigkeit der Verwaltung gegeben ist?

5. In welchem Umfang werden durch die vorgeschlagene Zuständigkeitsänderung Kosten reduziert?

6. Welche Rückmeldungen hat es zu der vorgeschlagenen Änderung im Rahmen der bereits durchgeführten Bürgerkongresse gegeben?

7. Welche Reaktionen sind von anderer Seite (Gewerkschaften, Verbände, Kommunen etc.) erfolgt?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juni 2008 wie folgt beantwortet:

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8. April 2008 eine Liste mit Vorschlägen für Änderungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge sind Ergebnisse einer umfassenden an Grundsätzen orientierten Aufgabenkritik. Der Ministerrat hat diese Grundsätze ebenfalls in seiner Sitzung am 8. April 2008 zur Kenntnis genommen. Zu den Grundsätzen gehören eine Entlastung der Ministerien von Aufgaben, die keinen politischen Lenkungs-, Steuerungs- oder sonstigen Grundsatzcharakter haben, sowie eine Aufgabenübertragung von der unmittelbaren Landesverwaltung auf Verwaltungen der kommunalen Ebenen unter Berücksichtigung der Aspekte der Sach- und Bürgernähe, der Einheitlichkeit der Verwaltung und des inhaltlichen Zusammenhangs mit dort bereits wahrgenommenen Aufgaben.

Die Vorschläge der Landesregierung bilden eine Grundlage für die weiteren Beratungen zur Kommunal- und Verwaltungsreform.

Eine abschließende Entscheidung hat der Ministerrat damit nicht getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Mit der Umsetzung des Vorschlags soll eine Zuständigkeitsverlagerung entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip vorgenommen werden. Die Anordnung von Prostitutionsverboten zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes durch Rechtsverordnung ist keine Aufgabe, die eine Behörde auf der mittleren Ebene der unmittelbaren Landesverwaltung ausüben muss. Vielmehr kann diese Aufgabe auch auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte sachgerecht erledigt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine Umsetzung dieses Vorschlags ohne unmittelbare Bedeutung.

Zu 2.: Mit einer Umsetzung des Vorschlags ist keine Optimierung administrativer Verfahrensabläufe verbunden.

Zu 3.: Die Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben der Kreisordnungsbehörden wahr.

Bei der Anordnung von Prostitutionsverboten zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes durch Rechtsverordnung handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Aufgabe.

Zu 4.: Ein Grundsatz der Landesregierung zur Durchführung der Aufgabenkritik ist, dass Aufgabenzuständigkeiten lediglich auf Verwaltungen verlagert werden dürfen, die hierfür die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften finanziellen und administrativen Leistungsfähigkeit bieten. Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes wird die Landesregierung im Laufe der Vorbereitung der Kommunal- und Verwaltungsreform die konkrete Umsetzung des Vorschlags mit allen Beteiligten näher erörtern.

Zu 5.: Den Mitgliedern des politischen Lenkungsforums zur Vorbereitung der Kommunal- und Verwaltungsreform ist in der Sitzung am 22. April 2008 ausführlich dargelegt worden, dass Kostenfolgen aus der Umsetzung eines Vorschlags erst nach Abschluss der Erörterungen zu dessen Konkretisierung mit allen Beteiligten ermittelt werden können.

Zu 6.: In den Bürgerkongressen haben Bürgerinnen und Bürger einzelne Vorschläge der Landesregierung für Änderungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform angesprochen. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in den Bürgerkongressen fließen in die Erstellung eines Leitbildes für die Kommunal- und Verwaltungsreform ein.

Zu 7.: Keine.