Das Häckselgut kann in Heizanlagen und das Sägemehl als Einstreu in Liegeboxen der Milchkühe verwertet

Umwelt und Forsten

Im Berichtszeitraum wurden die Harmonisierung der Grünland-Sortenempfehlungen in der Wallonischen Region und der Arbeitsgruppe „Koordinierung von Versuchen und Beratungsempfehlungen zur Grünlandbewirtschaftung in Mittelgebirgslagen" fortgesetzt. Dazu gehörten die grenzüberschreitende Besichtigung von gemeinsam angelegten Sortenversuchen, die Durchführung von Tagungen und die Studienfahrt der Arbeitsgruppe „Mutterkuhhalter".

Die Internetseite der Koordinationsstelle wurde fertig gestellt; sie ist unter www.glea.net einzusehen.

Ein Demonstrationsversuch zum „Miscanthusanbau (Chinaschilf)" wurde angelegt. Das Häckselgut kann in Heizanlagen und das Sägemehl als Einstreu in Liegeboxen der Milchkühe verwertet werden.

5. Sonstige Aktivitäten

Polizei Belgien/Frankreich/Luxemburg

Seit 2003 besteht in Luxemburg eine Gemeinsame Stelle der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit. In dieser Stelle wirken

­ europaweit einmalig ­ Polizeikräfte aus vier Nationen (Luxemburg, Belgien, Deutschland und Frankreich) unter einem gemeinsamen Dach zusammen. In der Gemeinsamen Stelle ist die Bundesrepublik Deutschland mit der Bundespolizei sowie den Polizeien Saarland und Rheinland-Pfalz vertreten. Ein rheinland-pfälzischer Polizeibeamter koordiniert die deutschen Aktivitäten. Im Berichtszeitraum verrichteten durchgängig zwei rheinland-pfälzische Polizeibeamte ihren Dienst in der Gemeinsamen Stelle. Zukünftig ist auch eine Beteiligung des deutschen Zolls vorgesehen.

Die Gemeinsame Stelle Luxemburg ermöglicht den dort agierenden Behörden, polizeilich relevante Informationen äußerst schnell und effektiv auszutauschen. So können beispielsweise Auskunftsersuchen oder sonstige Erkenntnisanfragen bei Ermittlungen zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten, bei Fahndungen nach Straftätern oder bei Personen- und Fahrzeugüberprüfungen unmittelbar erledigt werden. 2006 beantwortete das Zentrum mehr als 57 000 Anfragen ­ mehrheitlich an dem Tag, an dem sie eingegangen waren. Aufgrund der Effizienz der dortigen Arbeit wird das Angebot der Gemeinsamen Stelle im Einzelfall auch durch Justizbehörden genutzt. Inzwischen wurde für die Gemeinsame Stelle in Luxemburg ein gesondertes „quatrolaterales Übereinkommen" abschließend verhandelt, welches zukünftig auch die Integration des Zolls ermöglicht.

Aufgrund der steigenden Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit polizeilichen Dienststellen in den Nachbarländern hatte die Landesregierung bereits 1998 angeregt, zweisprachige Glossare für polizeiliche Fachbegriffe zu entwickeln. Gemeinsam mit den Polizeien der Länder Baden-Württemberg und Saarland und mit den Gendarmerien bzw. Polizeien Belgiens, Frankreichs und Luxemburgs wurden das Wörterbuch „Fahndung" (2001) und, mit zusätzlicher Förderung durch die Europäische Kommission, das Wörterbuch „Verkehr" erstellt. 2007 erschien eine aktualisierte Auflage. Wieder mit europäischer Förderung gibt es seither die beiden Wörterbücher in deutscher, französischer und zusätzlich in niederländischer Sprache als „polizeipraktisches digitales Glossar", ergänzt um ein Lernprogramm. Das Glossar unterstützt inzwischen nicht nur die Polizei in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, sondern auch u. a. Botschaften, Justizbehörden und Übersetzungsbüros.

Die gemeinsame Arbeitsgruppe „Grenzüberschreitende Bekämpfung der Umweltkriminalität ­ GrenzAG II" wurde damit beauftragt, Strategien zur Bekämpfung grenzüberschreitender illegaler Abfalltransportkriminalität zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen. Fachgerechte Abfallentsorgung ist teuer, wer jedoch die Vorschriften unterläuft und erhebliche Schäden für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in Kauf nimmt, kann als Abfallproduzent viel Geld sparen und als Entsorger hohe illegale Gewinne erzielen. Solches Verhalten wird nur selten angezeigt. Umso wichtiger sind entsprechende Kontrollen. Zu den Bekämpfungsstrategien gehört es, ein grenzüberschreitendes Netzwerk von Kontaktdienststellen mit festen Ansprechpartnern aufzubauen, die für den konkreten Einzelfall aktuelle Rechtslage und die kriminalistische Lage in Frankreich und Deutschland zu erheben, gemeinsame Abfallkontrollen durchzuführen und einen strukturierten Informationsaustausch einzurichten. In der Arbeitsgruppe wirken mit: die Zoll- und Polizeibehörden der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie der drei französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Lorraine, Vertreterinnen und Vertreter der Umweltfachbehörden, darüber hinaus seit 2007 die Zolldirektion Luxemburg und die für den Grenzraum mit Rheinland-Pfalz zuständige belgische Dienststelle der „Police Federale", die zuvor lediglich einen Beobachterstatus innehatten.

Im November 2006 wurden die ersten, im Dezember 2007 die zweiten gemeinsamen Kontrollen in den grenznahen Gebieten in Baden-Württemberg, im Saarland, in Belgien, Frankreich und Luxemburg durchgeführt. Bei diesem zweiten Kontrolltag beteiligten sich auf rheinland-pfälzischer Seite unter Koordination des Landeskriminalamtes neben den staatlichen Umweltbehörden und dem Zoll die Gefahrgutkontrolltrupps der Verkehrsdirektionen, die Kommissariate für Umweltkriminalität, das Umwelt-Dezernat des Landeskriminalamtes, die Polizeiautobahnstationen sowie die Bereitschafts- und die Wasserschutzpolizei. Kontrolliert wurde auf Straßen im grenznahen Raum zu Frankreich und Luxemburg sowie auf den Schifffahrtsstraßen Rhein und Mosel. Allein in Rheinland-Pfalz wurden 172 Lkw überprüft, darunter 68 Abfall- und 28 Gefahrguttransporte. In zwei Fällen wurde Verdacht auf eine Umweltstraftat erhoben, außerdem wurden fünf Verstöße gegen das Abfallrecht und 26 Ordnungswidrigkeiten festgestellt, dazu wurden 13 Verwarnungen ausgesprochen und zwölf Mängelberichte verfasst. Sieben Fahrzeuge wurden sichergestellt. Unbeanstandet blieben alle sieben kontrollierten Schiffe.

Auf der Grundlage der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung wurde bereits ein zweisprachiges Abfallkontrollhandbuch erstellt. Es umfasst die erforderlichen Formulare und Begleitpapiere beim Abfalltransport, die Erreichbarkeiten von Aus43 kunftspersonen bei den zuständigen Genehmigungsbehörden und Fachdienststellen, eine Kurzfassung der Rechtsgrundlagen, eine Checkliste zur Prüfung der Notifizierungspflicht, eine Checkliste der bei entsprechender Verdachtslage zu erhebenden Daten sowie ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe aus dem Abfalltransportsektor. Auf Wunsch der Grenz-AG II wurden 2007 die im Rahmen des vorbildlichen Konzepts „Abfalltransportkontrollen" des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes entwickelten Kontrolllisten auch ins Französische übersetzt und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Kontrolle ausgehändigt.

Jährlich wiederkehrend wird im Grenzbereich auch der länderübergreifende Fahndungs- und Kontrolltag „Interregio" durchgeführt, an dem sich die Polizeien der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und des Saarlandes, die Bundespolizei und die deutschen Zollbehörden sowie die Polizeien und der Zoll der Nachbarstaaten Belgien, Frankreich und Luxemburg beteiligen. Über einen Zeitraum von 24 Stunden werden Personen und Fahrzeuge auf den überregionalen Straßen, den Bahnanlagen und Wasserwegen überprüft. Ziel des Einsatzkonzeptes ist die Verfolgung von Straftätern und Verkehrssündern. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier waren beispielsweise 2007 an der Kontrollaktion insgesamt 270 Einsatzkräfte ­ Beamtinnen und Beamte der rheinland-pfälzischen Polizei, der Bundespolizei und des deutschen Zolls ­ beteiligt. Der länderübergreifende Einsatz zeigt das erfolgreiche Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden auf und verdeutlicht, dass die Strafverfolgung und die Verkehrssicherheitsarbeit nicht vor Bundes- und Landesgrenzen haltmachen können.

Der GGVS (Gefahrgut-Verordnung Straße)-Trupp des Polizeipräsidiums Trier führt jährlich eine internationale Gefahrgutkontrolle durch. An der im Juli 2006 durchgeführten Kontrolle nahmen vier Beamtinnen und Beamte der luxemburgischen Autobahnpolizei „Unite Centrale de Police de la Route" aus Bertrange sowie sieben Beamtinnen und Beamte des luxemburgischen Zolls, die für die Lkw-Kontrollen in Luxemburg zuständig sind, teil. Darüber hinaus waren ebenfalls Kolleginnen und Kollegen der französischen und der belgischen Polizei bei den Kontrollen im Einsatz. Auch zu der Kontrolle im Juli 2007 wurden wieder französische Polizeibeamtinnen und -beamte eingeladen.

Außerdem besteht eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Interregionale Kriminalprävention", in der neben Belgien, Frankreich und Luxemburg auch das Saarland vertreten ist. Der Leiter der Zentralen Kriminalinspektion Trier nimmt regelmäßig an der jährlichen Tagung teil.

Belgien/Luxemburg

Zum allgemeinen Erfahrungsaustausch auf Führungsebene zur Umsetzung des Prümer Vertrags in der Zusammenarbeit trafen sich im November 2006 bei der Direktion in Diekirch (Luxemburg) Vertreterinnen und Vertreter des Polizeipräsidiums Trier und der grenznahen Polizeidienststellen in Belgien und Luxemburg, Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinsamen Stelle für polizeiliche Zusammenarbeit in Luxemburg sowie Vertreterinnen und Vertreter luxemburgischer Kommunen. Alle Beteiligten streben eine Fortsetzung der bisher guten Zusammenarbeit und die Durchführung weiterer gegenseitiger Hospitationen sowie gemeinsamer Einsätze an.

In einer gemeinsamen Besprechung einigten sich im Oktober 2007 die Leiter der Polizeizone Eifel, der Polizeiregionaldirektionen Diekirch und Grevenmacher (Luxemburg) sowie der Polizeidirektion Wittlich auf die Durchführung gemeinsamer Einsatzformen.

Beschlossen wurde eine erste gemeinsame Kontrollmaßnahme im Dreiländereck am 22. November 2007 unter Beteiligung aller nationalen Polizeien. Zuständige Behörden der Parteien des Einsatzplanes waren die Polizeizone Eifel in St. Vith, die Polizeiregionaldirektion in Diekirch und das Polizeipräsidium Trier, vertreten durch die Polizeidirektion Wittlich. Die Polizeien der beteiligten Behörden führten gemeinsam mit eigenen Kräften stationäre und mobile Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen entlang der unmittelbaren Grenzen des Dreiländerecks Belgien ­ Deutschland ­ Luxemburg durch.

Steuern

Der grenzüberschreitende Auskunftsverkehr zwischen den Finanzbehörden der jeweiligen Mitgliedstaaten der EU erfolgt grundsätzlich mittels Auskunftsersuchen und Spontanauskünften von den örtlich zuständigen Finanzämtern über das Bundeszentralamt für Steuern an die in den anderen Mitgliedstaaten zentral zuständigen Oberbehörden. Im Bereich der Umsatzsteuer wird allerdings bereits sei längerem mit den Ländern Frankreich, Luxemburg und Belgien ein unmittelbarer Auskunftsaustausch auf Ebene der örtlichen Behörden praktiziert. Dies trägt wesentlich zur Verbesserung des Auskunftsverkehrs bei.

Der direkte, grenzüberschreitende Auskunftsaustausch wurde mit der sogenannten Schwetzinger Erklärung vom 7. September 2000 ins Leben gerufen, die den unmittelbaren Informationsaustausch auf dem Gebiet der Umsatzsteuer zwischen den Steuerverwaltungen der französischen Interregion Est und der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland ermöglicht. Auf Betreiben des Landes Rheinland-Pfalz wurde der unmittelbare umsatzsteuerliche Auskunftsaustausch im Jahr 2002 zuerst auf Luxemburg und im Jahr 2003 dann auch auf Belgien ausgedehnt. Die positiven Erfahrungen, die im Bereich der Umsatzsteuer mit dem direkten Auskunftsaustausch gemacht wurden, haben das Bundesministerium der Finanzen dazu bewogen, am 8. Dezember 2003 auch bei den direkten Steuern den unmittelbaren Auskunftsverkehr mit Frankreich zu vereinbaren.

Auf der Grundlage der vorgenannten Vereinbarungen zum umsatzsteuerlichen Auskunftsaustausch haben die rheinland-pfälzischen Finanzämter im Jahr 2006 von den Finanzbehörden der Länder Frankreich, Luxemburg und Belgien insgesamt 81 Auskunftsersuchen erhalten und ihrerseits 41 Auskunftsersuchen gestellt. Zur Beschleunigung dieses Auskunftsverkehrs befindet sich gegenwärtig ein Konzept zur Einführung des vollständigen elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen den zum direkten Auskunftsaustausch in Umsatzsteuersachen ermächtigten Landesfinanzbehörden und den zuständigen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten in der Abstimmung. Dies dürfte die Effizienz und damit auch die Akzeptanz des Auskunftsverfahrens weiter steigern.

Zur stetigen inhaltlichen Verbesserung des Auskunftsverkehrs in Umsatzsteuersachen führt die Oberfinanzdirektion Koblenz regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für die Amtshilfe-Korrespondenten durch, die in den jeweiligen Finanzämtern die Aufgabe des direkten Auskunftsaustauschs wahrnehmen. Fragen des Auskunftsaustauschs wie beispielsweise konkrete Probleme im Auskunftsverfahren oder einzelne Rechtsfragen werden darüber hinaus im Rahmen der den direkten Auskunftsaustausch begleitenden Arbeitsgruppen unmittelbar mit den Kolleginnen und Kollegen aus Frankreich, Luxemburg und Belgien erörtert. Daran beteiligt sind, je nach Nachbarstaat, auch die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Somit führt die unmittelbare Korrespondenz mit den Steuerbehörden der Nachbarstaaten nicht nur zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Kontakte, sondern es wird zugleich auch die Zusammenarbeit der beteiligten Landesfinanzbehörden weiter verbessert.

Im Bereich der Umsatzsteuer hat sich der Auskunftsaustausch mit den europäischen Nachbarstaaten von Rheinland-Pfalz mittlerweile zu einem festen Bestandteil im Besteuerungsverfahren entwickelt.

IV. Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Die in den vorangehenden Kapiteln beschriebenen Vorhaben wurden im Berichtszeitraum entscheidend weiterentwickelt, jedoch nicht alle abgeschlossen. Die Zielsetzungen für die kommenden beiden Jahre in Bezug auf die fachspezifischen Vorhaben sind den jeweiligen Berichtspunkten zu entnehmen.

Generell ist die Landesregierung bestrebt, in Zukunft möglichst viele konkrete Projekte umzusetzen, die den Bürgerinnen und Bürgern im Grenzraum direkt zugute kommen. In den INTERREG-Förderphasen I-III wurden wichtige Untersuchungen angestellt, die Machbarkeit von Vorhaben geprüft und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen. Ziel muss es nun sein, diese Erkenntnisse in Projekte umzusetzen, die den Wohn- und Arbeitsraum an den Grenzen attraktiver gestalten, die das Kultur- und Freizeitangebot erhöhen, kurz, die die Lebensqualität dies- und jenseits der Grenzen steigern.

Ein weiteres erklärtes Vorhaben der Landesregierung ist es, die Bürgerinnen und Bürger an den Grenzen aktiv in die Mitgestaltung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einzubeziehen. Die Vernetzung des bürgerschaftlichen Engagements in der Metropolregion Oberrhein, die die Landesregierung aktiv betreibt, ist dafür ein herausragendes Beispiel. Im kommenden Berichtszeitraum sind drei Bürgerforen am Oberrhein geplant, die eine Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner an der Entwicklung der Metropolregion gewährleisten sollen und dadurch zu ihrer demokratischen Legitimierung beitragen. Auch die Erweiterung des oberrheinischen Jugendparlaments um Schulen aus der Südpfalz soll diese Bemühungen unterstützen. Bisher sind daran Schulen aus Baden-Württemberg, dem Elsass und der Nordwestschweiz beteiligt.

In Bezug auf die institutionelle grenzüberschreitende Zusammenarbeit strebt die Landesregierung eine weitere Verstetigung der Grundlagen an. Nur wenn alle Partnerregionen eines Kooperationsraumes bereit sind, ein Minimum an Verbindlichkeit dauerhaft zuzusagen, kann die Kontinuität in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sichergestellt werden. Die Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck arbeitet daher aktiv darauf hin, für die Großregion Saarland-Lothringen-Luxemburg-Rheinland-PfalzWallonie-Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens mit der Gründung eines Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) eine eigene Rechtsstruktur zu schaffen. Das Haus der Großregion könnte als Geschäftsstelle fungieren und ein eigenes Budget verwalten.

Wichtigstes Anliegen der Politik der Landesregierung in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist es, im gegenseitigen Respekt mit den Partnern gemeinsam zu arbeiten und sich dabei am Bedarf der Bevölkerung in den Grenzräumen zu orientieren.