Situation der Kindergärten im Rhein-Lahn-Kreis
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gruppen gibt es in den einzelnen Kindertagesstätten im Rhein-Lahn-Kreis?
2. Welche Größe hatten die einzelnen Gruppen vor den Sommerferien und wie ist die Prognose für den Beginn des neuen Schuljahres?
3. Welche Form hatte die einzelnen Gruppen (geöffnete Gruppe, altersgemischte Gruppe, Regelgruppe...)?
4. Wie viele Zweijährige und wie viele Schulkinder wurden vor den Sommerferien in den einzelnen Kindertagesstätten betreut?
5. In welchen Kindertagesstätten werden nach den Sommerferien in welcher Gruppenform neue Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen?
6. In welchen Kindertagesstätten wurde in den letzten drei Jahren eine Gruppe geschlossen bzw. wird zum neuen Schuljahr eine Gruppe geschlossen?
7. In welchen Kindertagesstätten wurde in den letzten drei Jahren in welcher Form eine neue Gruppe geöffnet bzw. wird es ab dem neuen Schuljahr eine weitere Gruppe geben?
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juli 2008 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 3: Anzahl und Form der vom Landesjugendamt im März 2008 genehmigten Gruppen in den einzelnen Kindertagesstätten im RheinLahn-Kreis sind in der Anlage ausgewiesen. Die Daten stammen aus der Genehmigungsdatenbank des Landesjugendamtes und wurden dem zuständigen Kreisjugendamt vor der Weitergabe zur Autorisierung vorgelegt.
Zu den Fragen 2 und 4: Die Zahl der Kinder in den von der Kleinen Anfrage erfassten 214 Gruppen wird von der Landesregierung weder in der Summe noch für einzelne Gruppen oder einzelne Altersjahrgänge (Zweijährige, Schulkinder) erhoben. Auch prognostiziert die Landesregierung diese Werte nicht für den Beginn des neuen Kindergartenjahres.
Eine Auswertung der jährlich zum 15. März erstellten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zur Beantwortung beider Fragen ist nicht zulässig. Eine Weitergabe von Tabellen, deren Tabellenfelder nur einen einzigen Fall aufweisen, ist nach § 103 Abs. 1 SGB VIII aus Gründen des Datenschutzes nicht differenzierter als auf Regierungsbezirksebene zulässig.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat das zuständige Jugendamt um Auskunft gebeten: In seiner Antwort verweist das Jugendamt auf die Ferien/Schließzeiten der Einrichtungen und die knappe zur Verfügung stehende Zeit, die eine Erhebung zur Beantwortung der Fragen nicht zulassen. Eine Auswertung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sei erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Zu Frage 5: Die vom zuständigen Jugendamt auf Anfrage mitgeteilten Einrichtungen und Gruppenformen, in denen nach den Sommerferien neue Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden sollen, sind in der Anlage ausgewiesen.
Diese Angebotserweiterungen sind Gegenstand der kommunalen Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII und § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz. Diese werden vom Jugendhilfeausschuss in öffentlicher Sitzung beraten und in geeigneter Form bekannt gegeben. Für nähere Informationen verweise ich auf den Kindertagesstätten-Bedarfsplan für den Rhein-Lahn-Kreis.
Die Kreisverwaltung teilt mit, dass zusätzlich zu den in der Anhangtabelle vermerkten Änderungen eine ganze Reihe von Initiativen auf die Errichtung von ca. zwölf zusätzlichen Gruppen hinzielen. Entscheidungen über diese Anträge seien durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses zunächst einmal zurückgestellt worden, da nach einhelliger Meinung die demografische Entwicklung ein nicht zu unterschätzender Faktor sei. Vor diesem Hintergrund wurde im Rhein-Lahn-Kreis die Projektgruppe Bildung und Region aus Bonn beauftragt, ein Gutachten zum Kindertagesstättenbedarf und zu den demografischen Grundlagen für den Rhein-LahnKreis zu erstellen. Mit den Ergebnissen rechnet die Kreisverwaltung im Oktober dieses Jahres.
Zu den Fragen 6 und 7: Die Kindertagesstätten, die in den letzten drei Jahren eine Gruppe geschlossen oder zusätzlich eröffnet haben, sind in der Anlage ausgewiesen (auf Grundlage der Daten zu den Fragen 1 und 3). Hierbei wird als Gruppenschließung gezählt, wenn sich die Zahl der in einer Einrichtung insgesamt genehmigten Gruppen im fraglichen Zeitraum verringert hat. Eine Gruppe geöffnet (im Sinne von „eröffnet") haben diejenigen Einrichtungen, deren Gruppenzahl im März 2008 über der des Juli 2005 liegt.
Die Form der zusätzlichen Gruppen ergibt sich im Anhang aus der Gegenüberstellung der Einrichtungsstrukturen für die beiden Zeitpunkte, ebenso die Einrichtungen, die Gruppen geöffnet (im Sinne von „für Kinder anderen Alters geöffnet") haben.
Für den Ausblick auf das neue Kindergartenjahr wurde das zuständige Jugendamt befragt; seine Beantwortung ist ebenfalls im Anhang ausgewiesen.