Eine Pressemitteilung des Tierschutzbeirates in der vom Kauf von Käfigeiern die nach neuerem EURecht mit der Kennziffer

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Legehennen-Käfighaltung

In einem Schreiben vom 20. November 2003 an Herrn Ministerpräsident Kurt Beck, Frau Ministerin Conrad und Herrn Minister Bauckhage unterstützte der Tierschutzbeirat die ablehnende Haltung der Landesregierung in Bezug auf die von einigen Bundesländern angestrebte Absenkung der Normen und Verlängerung der Übergangsfristen. Zugleich wurden die Adressaten aufgefordert, auch hinsichtlich der probeweisen Zulassung von Haltungseinrichtungen, die weniger strengen Kriterien genügen, im Bundesratsplenum am 28. November 2003 pro Tierschutz zu stimmen. Ebenfalls am 20. November 2003 erging eine Pressemitteilung des Tierschutzbeirates mit gleichem Tenor. Mit Schreiben der Staatskanzlei vom 27. November 2003 wurde dem Tierschutzbeirat versichert, dass man eine Verlängerung der Käfighaltung im Bundesrat ablehnen werde. Auf das Thema „probeweise Zulassung" wurde nicht eingegangen.

Eine Pressemitteilung des Tierschutzbeirates, in der vom Kauf von „Käfigeiern", die nach neuerem EU-Recht mit der Kennziffer 3 gekennzeichnet sein müssen, abgeraten wurde, erging 14 Tage vor Ostern und fand in zahlreichen Zeitungen ihren Niederschlag.

Die Mitteilung befasste sich auch mit dem Problem der millionenfach getöteten männlichen Eintagsküken bei der Produktion von Legehennen.

Rekordversuch mit Ponygespann

Am 18. Mai 2004 nahm die stellvertretende Vorsitzende gegenüber SWR 3 zu einem Rekordversuch Stellung, der in St. Vith (Belgien) geplant war. „Das längste Ponygespann der Welt", eine Kutsche mit 102 davor gespannten Ponys, wurde dort am darauffolgenden Wochenende über eine Strecke von ca. 200 m gefahren, wobei die Ponys nur vom Kutschbock aus gelenkt werden durften. Frau Arnold machte deutlich, dass ein solcher Versuch unsinnig und für Mensch und Tier höchst gefährlich ist, da die Ponys aufgrund unvorhersehbarer Reaktionen einzelner Tiere in Panik geraten könnten und das Gespann dann nicht mehr beherrschbar wäre. „American Rodeo and Western Show"

Von Rodeo-Gegnern auf eine Veranstaltung am 28./29. September 2004 in Speyer angesprochen, vergewisserte sich der Vorsitzende, dass eine amtstierärztliche Überwachung stattfindet. In einer Stellungnahme gegenüber der für das Unternehmen zuständigen Genehmigungsbehörde in Sachsen wurden bestimmte Elemente des Showprogramms, nämlich die Verwendung des Flankengurts sowie das so genannte Bull Riding als tierschutzwidrig abgelehnt und eine Modifizierung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz gefordert. Inzwischen liegt dem Tierschutzbeirat eine Ausarbeitung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz ­ Arbeitskreis Pferde ­ vor, in der die v. g. Auffassung bestätigt wird.

Situation der Tierheime in Rheinland-Pfalz

Das Thema war Gegenstand einer Erörterung des Tierschutzbeirates mit Vertretern von Tierschutzvereinen anlässlich der Sitzung am 13. Mai 2004 im Tierheim Andernach. Im Bezug auf so genannte „Kampfhunde" hat sich die Situation in den Tierheimen offenbar etwas entspannt. Es wurden Möglichkeiten der besseren Vermittlung von Tierheim-Tieren erörtert, z. B. attraktive Gestaltung des Tierheims und der Öffnungszeiten, Internet-Präsenz, Tiertausch mit Partnertierheimen, Fernsehen.

Gefährliche Hunde

In einer Pressemitteilung vom 27. Februar 2004 forderte der Tierschutzbeirat eine ersatzlose Streichung der Rasseliste, wie sie die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung nach wie vor als Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes enthält. Hunde seien nicht deshalb gefährlich, weil sie einer bestimmten Rasse angehören, sondern weil sie durch menschliches Fehlverhalten zu verhaltensgestörten Individuen herabgewürdigt werden. Aus Anlass einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004, mit der die Rechtmäßigkeit des bundeseinheitlichen Einfuhrverbots für bestimmte Hunderassen bestätigt wurde, hatte der Vorsitzende am gleichen Tag Gelegenheit, die Auffassung des Tierschutzbeirates in einem SWR 4-Interview sowie als Studiogast in der SWR 3-Landesschau darzulegen.

Katzenelend

In einem Informationstext, der Mitte September dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt und zwecks Veröffentlichung in den Mitteilungsblättern an alle Verbandsgemeindeverwaltungen im Lande verteilt wurde, rief der Tierschutzbeirat zur Kastration von Katzen beiderlei Geschlechts auf. Das Herumstreunen herrenloser Katzen, die gegenseitige Ansteckung mit Krankheitserregern und Fahrzeugunfälle würden dadurch minimiert, zudem seien kastrierte Katzen anhänglicher und pflegeleichter. Ein entsprechender Text erschien im Oktober als gemeinsamer Appell des Tierschutzbeirates und des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in der „Rheinischen Bauernzeitung". Zirkustiere

In einem SWR 3-Interview für die Sendung „Im Grünen", welches am 19. Februar 2004 auf dem Gelände des Vereins „Tierart e. V." in Maßweiler geführt wurde, wies der Vorsitzende auf die Tierschutzproblematik in zahlreichen Wanderzirkussen hin. Zugleich betonte er die Notwendigkeit, beschlagnahmte Zirkustiere, aber auch exotische Tiere anderer Herkunft sowie verletzte Wildtiere ad hoc unterbringen zu können. Aus diesem Grunde sei eine baldige Fertigstellung der geplanten Artenschutzstation in Maßweiler wünschenswert, die im Übrigen eine ausgezeichnete Möglichkeit bietet, Kindern und Jugendlichen Tiere und die Notwendigkeit ihres Schutzes näher zu bringen. Anlässlich erheblichen Wirbels um einen niedersächsischen Wanderzirkus, dessen Elefantenhaltung durch Fachleute beanstandet worden war und der nach Entzug seiner § 11-Betriebserlaubnis in Oppenheim festsaß, plädierte der Tierschutzbeirat für ein Verbot bestimmter exotischer Tiere wie Elefanten, Tiger oder Menschenaffen in Zirkussen. In der entsprechenden Pressemitteilung vom 29. Juli 2004 wurde darüber hinaus Verständnis und Rückendeckung für Veterinärbehörden gefordert, die gegen bestehende Missstände energisch vorgehen. Wenn es um die Lebensbedürfnisse von Tieren geht, sei Gefühlsduselei um Zirkusromantik fehl am Platze.

Haifischflossensuppe

Am 9. Juli 2004 erging ein Schreiben an 102 Inhaber von China-Restaurants im ganzen Land mit der dringenden Bitte, dieses Produkt nicht mehr zu führen. Zeitgleich wurde eine Pressemitteilung zum Thema herausgegeben, in der das tierquälerische „SharkFinning" angeprangert wurde, wobei lebenden Haien die Flossen abgeschnitten und die Tiere sodann ins Meer zurück geworfen werden, wo sie elend verenden. In der SWR 3-Sendung „Im Grünen" am 12. Oktober 2004 hatte der Vorsitzende Gelegenheit, diese Problematik nochmals zu erläutern.

Implantation von Transpondern

In der Januar-Sitzung des Tierschutzbeirates war die Frage aufgeworfen worden, ob sichergestellt ist, dass die zur Kennzeichnung von artengeschützten Tieren verwendeten Transponder ausschließlich durch Tierärzte implantiert werden. Eine Nachfrage des Vorsitzenden bei den für den Vertrieb zugelassenen Verbänden ergab, dass Injektoren nur an Tierärzte sowie ­ gegen Nachweis der Berechtigung ­ an fachkundige Biologen bzw. Zoologen abgegeben werden. Dieser Personenkreis darf auch Transponder in gewissem Umfang beziehen, über deren Verbleib der jeweiligen Ausgabestelle Meldung zu machen ist. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe räumt allerdings ein, dass eine missbräuchliche Verwendung von Injektoren nicht mit absoluter Sicherheit verhindert werden kann.

Handel mit exotischen Tieren

Die Erörterung dieses Themas bei der September-Sitzung (Referent: Herr Martin Fuchs, Beiratsmitglied und Zoohändler) führte unter anderem zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Ausbildung des Verkaufspersonals Defizite bestehen. Der Vorsitzende wandte sich daraufhin schriftlich an den federführenden Verband Zoologischer Fachbetriebe und schlug unter anderem die Einrichtung einer Heimtierakademie sowie die Etablierung eines speziellen Berufsschul-Blockunterrichts vor.

Novellierung des Bundesjagdgesetzes

Dieses Thema wurde in der Beiratssitzung am 22. September 2004 nicht zum ersten Mal, aber besonders intensiv erörtert. Die Mitglieder kamen überein, dass das bestehende Recht nicht völlig umgekrempelt werden müsse, jedoch einige Änderungen im Interesse des Tierschutzes überfällig seien. Im Einzelnen wurde ­ durch überwiegend einstimmige Beschlüsse ­ folgender Forderungskatalog erarbeitet und dem Ministerium für Umwelt und Forsten sowie ­ in wesentlichen Punkten ­ mittels Pressemitteilung der Öffentlichkeit unterbreitet: Einengung der Liste jagdbarer Tiere auf Arten, die sinnvoll genutzt werden bzw. deren Bejagung aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist, Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen bei der Jagdausübung, Verbot der Verwendung von Bleischrot bei der Wasserjagd, Verbot der Fütterung außer in extremen Notfällen, starke Einschränkung der Schwarzwild-Kirrungen, Verbot der Fallenjagd außer in begründeten Einzelfällen, Verpflichtung der Jagdscheininhaber, ihre Schießfertigkeit regelmäßig unter Beweis zu stellen.

Frau Ministerin Conrad wurde gebeten, in diesem Sinne auf Bundesebene initiativ zu werden.

Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes

Der Tierschutzbeirat nahm Stellung zum Entwurf der Neunten Landesverordnung zur Änderung der o. g. Verordnung. Dem Entwurf, in dem es unter anderem um Standards bei der so genannten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde ging, konnte unter Tierschutzaspekten zugestimmt werden.

Bejagung von Gänsen

Mit Schreiben vom 14. Juli 2004 teilte das Ministerium für Umwelt und Forsten dem Tierschutzbeirat seine Absicht mit, für Grauund Kanadagänse eine generelle Jagdzeit einzuführen. Hierbei seien erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie Gewässer- und Uferverunreinigungen an Badeseen und Freibadanlagen maßgebend. Die Abschussfreigabe im Einzelfall habe sich als zu langwierig erwiesen und den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft nicht immer ausreichend Rechnung getragen. In seiner Stellungnahme schlug der Tierschutzbeirat vor, über eine Vereinfachung bzw. Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens nachzudenken. Zugleich meldete er erhebliche Bedenken gegen die generelle Freigabe an. Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, dass Probleme mit der Artansprache (Verwechslung der Graugans mit geschützten bzw. geschonten Arten wie Bless- und Saatgans), mit der Erkennung von Alt- und Jungvögeln und mit der Einschätzung der Schussentfernung vorprogrammiert sind, aufgrund des gruppenweise Auftretens der Gänse neben dem Abschuss bzw. der Verletzung einzelner Tiere mit einem erheblichen Vergrämungseffekt zu rechnen ist, wodurch der Nahrungsbedarf noch gesteigert wird.

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Bejagung von Wildschweinen

Bei einem „Wildschwein-Symposium am 1. Oktober 2004 in Trier, veranstaltet vom Landesjagdverband, vertrat Herr Dr. Hoff den Tierschutzbeirat. Hierbei ging es vor dem Hintergrund stark gestiegener Schwarzwildbestände unter anderem um den Einsatz von Frischlingsfallen. (Zur Handhabung dieser Fallen gibt es Empfehlungen des Tierschutzbeirates, vgl. www.tierschutzbeirat.de). Abschuss von Kormoranen

Aufgrund der Behandlung des Themas bei der Sitzung des Tierschutzbeirates am 21. Januar 2004 erging ein Schreiben an Frau Ministerin Conrad, in dem generelle Vorbehalte gegen die Erteilung von Abschussgenehmigungen geäußert wurden. Eine nachhaltige Vergrämung sei nicht zu erwarten, infolge der Populationsdynamik würden abgeschossene Exemplare bald wieder ersetzt.

Bezogen auf die probeweise erteilten Genehmigungen für bestimmte Gewässerabschnitte an Nister, Kyll und Ahr bemängelte der Beirat eine zu lange Befristung, die weit in die Brutzeit hineinreicht. Die Befristung der Abschussgenehmigungen wurde daraufhin auf Ende Februar verlegt. Im Übrigen verteidigte Frau Ministerin Conrad mit Schreiben vom 18. März 2004 die genehmigten begrenzten Abschüsse unter wissenschaftlicher Begleitung als geeignetes Mittel, sich eine tragfähige Entscheidungsgrundlage zur weiteren Vorgehensweise zu schaffen.

Forstwirtschaftliche Maßnahmen in der Brutzeit Mitte Mai 2004 war der Tierschutzbeirat darauf angesprochen worden, dass die Forstwirtschaft in der Brut- und Setzzeit Einschläge durchführt. Nachfragen bei örtlichen Förstern, aber auch die Erörterung des Themas mit dem Leiter der Forstabteilung des Ministeriums für Umwelt und Forsten bestätigten, dass gerade Fichten heutzutage entsprechend der Nachfrage aus der Industrie ganzjährig eingeschlagen werden, wohingegen im Rahmen des naturnahen Waldbaus etliche beeinträchtigende Maßnahmen, die früher üblich waren (z. B. Mähen von Kulturen), nicht mehr durchgeführt werden. Der Tierschutzbeirat appellierte an das Ministerium für Umwelt und Forsten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das Durchforsten insbesondere von vogelhöffigen Nadelholzdickungen in der Zeit von Mitte April bis Ende Juli zu vermeiden. Die Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Forsten sagten zu, anlässlich von Dienstversammlungen in diesem Sinne auf die Forstbeamten einzuwirken.

Drahtsperren vor Mehlschwalben-Nestern

Eine Tierfreundin aus dem Landkreis Birkenfeld machte den Tierschutzbeirat Mitte Juni darauf aufmerksam, dass in Idar-Oberstein an Häusern der Kreissiedlungsgesellschaft Absperr-Drähte vor den dort vorhandenen Schwalbennestern angebracht worden seien.

In einem Schreiben an den Landrat des Kreises Birkenfeld kritisierte der Tierschutzbeirat diese Maßnahme, auch im Hinblick auf die Signalwirkung für andere Hausbesitzer und bat darum, sich für eine Entfernung der Drähte zu verwenden. Wenige Tage später war der Nahe- Zeitung zu entnehmen, dass aufgrund der Stellungnahme des Tierschutzbeirates die Drähte entfernt und durch Kotbretter ersetzt werden.

Einzelfälle

Obwohl es eigentlich nicht seine Aufgabe ist, kam der Tierschutzbeirat auch im Jahre 2004 nicht umhin, sich um tierschutzrechtliche Einzelfälle zu kümmern. Unter anderem ging es um die Haltung eines Schafbocks, um Todesfälle bei Pferden in einem Zuchtbetrieb und um behördliche Maßnahmen im Bezug auf einen gefährlichen Hund.

Tierschutzpreis des Landes Rheinland-Pfalz 2004

In die aus insgesamt fünf Personen bestehende Jury, die über die Preisvergabe entscheidet, wurden seitens des Tierschutzbeirates Frau Heike Krebs und Herr Norbert Leicher entsandt. Die Jury tagt voraussichtlich im Laufe des Monats November 2004.

Internetseite des Tierschutzbeirates (www.tierschutzbeirat.de)

Die Seite wurde wiederum ergänzt und aktualisiert. Seit diesem Jahr können dort auch aktuelle Pressemeldungen des Tierschutzbeirates sowie die letzten Jahresberichte eingesehen werden.

Fortbildung

Am 14./15. Oktober 2004 nahm der Vorsitzende an einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Tierschutz bei Wildtieren in Zirkus, Zoo und Privathaltung" in Heidelberg teil.

Verantwortlich für den Inhalt des Berichts: Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates Rheinland-Pfalz.