Polizeibehörde
Die Entwicklung der Personalsituation bei den Polizeiinspektionen, Polizeiwachen, Polizeiautobahnstationen, WSP-Stationen und sonstigen Organisationseinheiten kann der Anlage 1 entnommen werden.
Anmerkungen zu den Begriffen „Soll-Stärke", „Orientierungsstärke", „Ist-Stärke" sowie „Verfügungs- bzw. Einsatzstärke": Soll-Stärke:
Unter „Soll-Stärke" ist die festgelegte Anzahl von Bediensteten einer Polizeibehörde oder Polizeieinrichtung zu verstehen, die bei optimaler Personalausstattung zur Verfügung stehen sollte. Sie ist abhängig von den im Stellenplan veranschlagten Planstellen (für Beamtinnen und Beamten) und Stellen (für Beschäftigte). Orientierungsstärke:
Die „Orientierungsstärke" ist ein Zielwert, der nur für die Polizeipräsidien gilt. Er basiert auf den Berechnungen der Arbeitsgruppe „Personalzumessungsmodell" und trägt dem Belastungsgrad der jeweiligen Dienststelle Rechnung. Die Orientierungsstärke wird nach Zeitfaktoren und sogenannten „harten Daten" jährlich neu berechnet. Sie kann über oder unter der Soll-Stärke liegen.
Ist-Stärke:
Die Ist-Stärke ist eine variable Größe; sie hat alle Bediensteten zu erfassen, die der Dienststelle stellenplanmäßig zugeordnet sind und infolgedessen auch auf einer (Plan-)Stelle geführt werden. Die Ist-Stärke liegt in der Regel unter der Soll-/Orientierungsstärke.
Verfügungs- bzw. Einsatzstärke:
Die „Verfügungs- bzw. Einsatzstärke" ist wie die Ist-Stärke eine variable Größe. Sie erfasst alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die für einen Einsatz herangezogen werden können.
2. Nach welchen Kriterien errechnet sich die Soll-Stärke? Wie hat sich die Soll-Stärke bei den in Frage 1 genannten Dienststellen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Nach Inkrafttreten der Polizeireform zum 1. September 1993 hat eine eigens geschaffene Arbeitsgruppe „Personalzumessungsmodell" unter Einbeziehung aktueller Untersuchungen anderer Bundesländer erstmals im Oktober 1996 einen Bericht vorgelegt, wie das vorhandene Personal bei den Polizeipräsidien möglichst gerecht und ausgewogen, bezogen auf die jeweilige Arbeitsbelastung, verteilt werden könnte. Das Verfahren beruhte auf den statistischen Zahlen des Jahres 1994 und basierte bei der Schutzpolizei hauptsächlich auf der damaligen Einteilung der Verkehrsunfälle in die Kategorien „A", „B" und „C" sowie der Polizeilichen Kriminalstatistik unter Berücksichtigung von Zeitfaktoren; bei der Kriminalpolizei waren überwiegend die jeweiligen Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik die maßgebenden Indikatoren. Sehr schnell stieß die Arbeitsgruppe auf die Problematik der unterschiedlichen Bewertung und Gewichtung polizeilicher Tätigkeiten bei den einzelnen Dienststellen. Als Grundlage für die Bewertung der Arbeitsbelastung mussten deshalb neue Parameter gefunden werden, die weitestgehend den Belangen aller Dienststellen Rechnung tragen sollten. In den bis zu den Jahren 2002/2003 folgenden Berichten hat die Arbeitsgruppe „Personalzumessungsmodell" ihre Methodik kontinuierlich verbessert und zuletzt bei ihren aktualisierten Berechnungsformeln neben den Zeitfaktoren sogenannte „harte Daten" zugrunde gelegt. Vom Ansatz her handelt es sich hierbei um die klassischen polizeilichen Reaktionen auf von außen an die Polizei herangetragene und ganz überwiegend statistisch relevante Ereignisse. Als sogenannte „harte Daten" werden bei der Schutzpolizei Verkehrsunfälle, Straftaten nach der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie Leichen- und Vermisstenfälle festgelegt; für die Kriminalpolizei wird der Belastungsgrad im Wesentlichen nach den Fallzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und den für das Jahr 1998 festgesetzten Zeitfaktoren ermittelt.
Für den Wechselschichtdienst wurde der Personalbedarf nach einer im Jahr 2001 unter Berücksichtigung eines Gutachtens der Wirtschaftsberatungs-AG Düsseldorf (WIBERA) entwickelten Methode „Vierundzwanzig plus x" berechnet. Danach sind zur Gewährleistung einer ganzjährigen Rund-um-die Uhr-Besetzung einer Funktionsstelle sechs Personalstellen erforderlich. Daraus folgt, dass für die am niedrigsten belastete Polizeiinspektion/Polizeiautobahnstation der Personalkörper für den Wechselschichtdienst mit vier mal sechs Beamtinnen/Beamten zu bemessen ist. Ansatzweise gleich erfolgen auch die Berechnungen für die Polizeiwachen.
Bei der Bereitschaftspolizei ist als zusätzliche Besonderheit zu beachten, dass neben den belastungsorientierten Daten auch eine personelle Mindeststärke gemäß dem Verwaltungsabkommen mit dem Bund vorzuhalten ist.
Für die übrigen Polizeibehörden und -einrichtungen erfolgt die Festsetzung der Soll-Stärke nach kritischer Bewertung des jeweiligen Aufgabenvolumens und den insgesamt im Haushaltsplan für Schutz- und Kriminalpolizei von dem Landesgesetzgeber bereitgestellten Planstellen. Neue Stellen, insbesondere im Tarifbereich, werden grundsätzlich nach Schwerpunktbereichen wie z. B. der Freisetzung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von Innendiensttätigkeiten zur Verstärkung des Wechselschichtdienstes (Angestellen-Sonderprogramme 2001 bis 2003) oder zur Optimierung der Verbrechensbekämpfung (Fortführung des im Jahr 2006 begonnenen Spezialistenprogramms) landesweit zugewiesen.