Drogenkonsum beim Technofestival „Nature One"

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Bilanz zieht die Landesregierung aus dem Polizeieinsatz anlässlich des Technofestivals „Nature One"?

2. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Drogenproblematik im Umfeld der Veranstaltung besser in den Griff bekommen?

3. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Veranstalter, Polizei und Ordnungsbehörden verbessert werden?

4. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung ihre Arbeit auf dem Gebiet der Prävention verbessern?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. September 2008 wie folgt beantwortet:

Zur gleichen Thematik hat die Landesregierung am 30. August 2007 eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bracht und Hörter beantwortet. Dabei hat sie umfassend zur Gesamtsituation im Zusammenhang mit der polizeilichen Einsatzbewältigung der alljährlichen Veranstaltung „Nature One" Stellung genommen. Weiterhin hat sie die polizeiliche Reaktion, die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und den beteiligten Behörden sowie die veranstaltungsbezogenen Aktivitäten zur Drogenprävention dargestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Bracht, Michael Hörter und Matthias Lammert wie folgt:

Zu Frage 1: In die Einsatzmaßnahmen aus Anlass der Techno-Veranstaltung „Nature One 2008" waren neben den Einsatzkräften des einsatzführenden Polizeipräsidiums Koblenz Einsatzkräfte der Polizeipräsidien Trier und Mainz sowie der Bundespolizei und des Hauptzollamtes Koblenz eingebunden. Insgesamt haben diese Behörden 1 061 Strafanzeigen und 348 Ordnungswidrigkeitsanzeigen erfasst, bei denen ein Zusammenhang mit der Veranstaltung „Nature One" angenommen werden kann.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz wurden insgesamt 828 Strafanzeigen, davon 756 Verstöße gegen des Betäubungsmittel-Gesetz, erfasst. In 171 Fällen wurden Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss festgestellt, in vier Fällen bestand der Verdacht auf Alkoholbeeinflussung.

Es wurden

­ 3 449 Stück Ecstasy ­ 1 421 g Amphetamine und Derivate

­ 431 g Haschisch ­ 1 328 g Marihuana

­ 37 g Kokain ­ 714 Stück LSD-Trips sichergestellt und insgesamt 36 740 Sicherheitsleistungen erhoben.

Die Steigerung der Feststellungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist im Wesentlichen zurückzuführen auf einen erhöhten Kontrollaufwand, den Ausbildungsstand der Kontrollkräfte und die weiter verbesserten Überprüfungsmethoden.

Zu Frage 2: Der Polizeieinsatz wurde in verschiedenen Phasen durch eigene und dem Polizeipräsidium Koblenz unterstellte Polizeikräfte durchgeführt ­ dabei wurden insgesamt 6 990 Einsatzstunden geleistet. Der weit überwiegende personelle und materielle Aufwand konzentrierte sich auf die Bekämpfung der allgemeinen Drogenkriminalität.

Eine strategische Zielsetzung, die eine „nahezu drogenfreie Veranstaltung" erreichen soll, ist allerdings faktisch nicht erreichbar.

Dies würde eine lückenlose Kontrolle aller Besucher bedingen und wäre personell und materiell nicht leistbar. Vielmehr soll durch deutliche Polizeipräsenz an den vorgelagerten Kontrollstellen im Bereich der Zufahrt, eine Eingangskontrolle am Veranstaltungsgelände, verdeckte und offene Maßnahmen im Bereich des Campingareals und des Fahrverkehrs das Entdeckungsrisiko jedermann deutlich gemacht werden.

Dem Eindruck eines vermeintlich rechtsfreien Raumes wird damit entschieden entgegengewirkt.

Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnismeldungen ist festzustellen, dass lediglich 14,83 % der ermittelten Tatverdächtigen ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

53,88 % der Tatverdächtigen wohnen in einem anderen Bundesland und 31,29 % der Tatverdächtigen kommen aus dem Ausland.

Da der überwiegende Teil der ermittelten Tatverdächtigen außerhalb von Rheinland-Pfalz wohnt, ist dieser Personenkreis für zielgerichtete Präventionsmaßnahmen der rheinland-pfälzischen Behörden nicht zugänglich.

Zu Frage 3: Die Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun als zuständige Ordnungsbehörde ist als vertrauensvoll und kooperativ zu bezeichnen. Die Durchführung der Veranstaltung ist an eine Vielzahl von Auflagen geknüpft, die mit der Polizei abgesprochen sind und den polizeilichen Erfordernissen Rechnung tragen.

Mit dem Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun erfolgte ein hinreichender Informationsaustausch vor und während der Veranstaltung. Weiterhin wurde in den zurückliegenden Jahren für den gesamten Einsatzraum durch die Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Eine durchgehende Erreichbarkeit dieser Behörde war somit gewährleistet.

Wenngleich der Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit benachbarten Behörden bei der Verbandsgemeindeverwaltung liegt, ist auch in der Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück kein Defizit festzustellen.

Die bisherige Zusammenarbeit mit dem Veranstalter „I-Motion" kann als konstruktiv und zielführend betrachtet werden. Dabei ist der Veranstalter in allen wichtigen Bereichen den polizeilichen Belangen nachgekommen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Drogenprävention auf den Weg gebracht und unterstützt. Sie wird die Fortführung und Entwicklung bewährter Maßnahmen und Konzepte weiter gewährleisten.

Unter anderem unterstützt das Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) landesweit die Durchführung regionaler Projekte zur Suchtprävention durch Beratungen und entsprechende Materialien.

Die Internet-Seite www.bestrong-beclean-feelgood.de stellt jugendgerechte Informationen über verschiedene Suchtmittel zur Verfügung. Das Büro für Suchtprävention der LZG bietet zudem zahlreiche ergänzende Angebote an, die den Institutionen der Landkreise offenstehen (z. B. Musikwettbewerb, Öffentlichkeits- und Seminarmaterialien). Die Angebote richten sich im Schwerpunkt an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Arbeitsfeldern außerschulischer und schulischer Suchtprävention.

Präventive Maßnahmen zur Verminderung des Drogenkonsums an den Schulen gestalten sich nach dem Grundsatz der Kooperation. In enger Abstimmung mit den Beratungslehrern für Suchtvorbeugung ergänzt die Polizei aus ihrer fachlichen Sicht den Unterricht und vermittelt ihre Kenntnisse an Lehrkräfte, Eltern und sonstige Bezugspersonen, die mit Schülerinnen und Schülern befasst sind.

Die Polizei bietet seit Herbst 2000 das Schulprogramm „Prävention im Team" (PIT) zur Vorbeugung von Gewalt, Sucht und Fremdenfeindlichkeit an. In Zusammenarbeit mit dem Lehrerfortbildungsinstitut IFB in Speyer werden dort Lehrerinnen und Lehrer der Grund- und Hauptschulen in dem PIT-Programm beschult.

An weiterführenden Schulen (Realschulen und Gymnasien) im Land führt die Polizei Präventionsveranstaltungen zum Thema Drogen durch.

Zudem bietet das Landeskriminalamt seit 1999 das Präventionskonzept „EASI ­ Erlebnis, Aktion, Spaß und Information" an. Zielgruppe dieser Veranstaltungen sind Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe, deren Eltern/Bezugspersonen sowie die in Vereinen für Jugendarbeit zuständigen Personen.