Altlasten in Bremen und Bremerhaven

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter Drucksache 16/40 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

1. Bei welchen Altlasten werden für welche Schadstoffe die Grenzwerte (Maßnahmenschwellenwerte nach überschritten?

2. Für welche dieser Altlasten resultiert die Bewertung, dass Maßnahmen nach § 2 Abs. 7 oder 8 des Bundes-Bodenschutzgesetzes erforderlich sind? Welche Altlasten überschreiten Maßnahmenschwellenwerte (nach ohne dass der Senat Handlungsfolgen nach § 2 Abs. 7 oder 8 des Bundes-Bodenschutzgesetz beabsichtigt? Wie ist das zu begründen?

Der von der Fragestellerin verwendete Begriff Maßnahmenschwellenwert existiert in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 17. Juli 1999 nicht. Die Bezeichnung Maßnahmenschwellenwert wird lediglich in den Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA 1994) gebraucht. Er ist dort allerdings nicht als Grenzwert beschrieben, sondern lediglich als Orientierungswert.

Die verwendet hingegen den Begriff Maßnahmenwert und zwar ausschließlich bezogen auf den Wirkungspfad Boden ­ Mensch für den Parameter Dioxine/Furane, sowie bezogen auf den Wirkungspfad Boden ­ Nutzpflanze im Hinblick auf die Pflanzenqualität für den Parameter Cadmium (im Bereich Ackerbau und Nutzgarten) sowie für den Parameter Arsen, einige Schwermetalle und PCB (im Bereich Grünlandflächen).

Die Maßnahmenwerte der wurden in Bremen bei den in den sechziger Jahren mit dem dioxinbelasteten Tennenbaumaterial Kieselrot errichteten Spiel-, Sport- und Freizeitflächen überschritten.

Betroffen waren hiervon die in der Anlage 1 (Tabelle 1) aufgeführten Flächen. Bei allen genannten Flächen waren Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 7 oder 8 aus Gründen der nachhaltigen Gefahrenabwehr erforderlich. Solche Maßnahmen sind entsprechend veranlasst und umgesetzt worden. (Auf die entsprechende Berichterstattung und einvernehmliche Kenntnisnahme in der Deputation für Umwelt und Energie am 30. Oktober 2003 wird verwiesen. Diese Vorlage ist als Anlage 2 beigefügt, aber ohne dortige Anlage, die weitgehend identisch ist mit der hier beigefügten Tabelle 1). Ein Großteil der Flächen ist Anfang der neunziger Jahre ordnungsgemäß gesichert worden, ein kleinerer Teil, dazu zählen auch die erst 2003 als belastet erkannten Flächen der Sportanlagen An Smidts Park und Stadion Vegesack sowie die Flächen auf dem Schulgelände Richthofenstraße und Vorberger Straße, ist durch Bodenaustausch saniert worden.

Damit gibt es keine belasteten Flächen mehr, bei denen im Sinne der Fragestellung zwingend Handlungsfolgen abzuleiten wären.

3. Welche Reihenfolge der Sanierungsnotwendigkeiten ergibt sich aus der Gefährdungsbewertung? (Bitte jeden Standort aufführen)

4. In welcher Reihenfolge und in welchen Zeiträumen soll die Sanierung welcher Altlasten durchgeführt werden? (Bitte jeden Standort aufführen)

Die verwendet ferner den Begriff des Prüfwertes. Bei dessen Überschreitung ist gemäß § 8 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 1. März 1999 unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung (Gefährdungsabschätzung) durchzuführen.

Wird bei dieser standortbezogenen Gefährdungsabschätzung, eine konkrete Gefahr festgestellt, kann die zuständige Behörde gem. § 9 u. a. Maßnahmen zur Sanierung erkannter Altlasten anordnen oder durchführen.

Entscheidungen über Prioritäten werden nach umweltrelevanten, stadtentwicklungsplanerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Es spielen neben der Wertung von schadstoffbezogenen Kriterien auch Fragen der technischen und rechtlichen Durchführbarkeit und Finanzierbarkeit eine entscheidende Rolle.

In der Anlage (siehe Tabelle 2) sind auf Grundlage des derzeitigen Kenntnis-, Sach- und Planungsstandes die Standorte mit Sanierungsbedarf für den Zeitraum 2005 bis 2010 zusammengestellt. Die Durchführung der in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen ist abhängig von der Finanzierbarkeit, evtl. aus dem Anschlussinvestitionsprogramm, vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Wirtschaftsförderausschüssen. Die derzeit vorgesehene Reihenfolge ergibt sich ­ vorbehaltlich der Zustimmung der noch zu befassenden Gremien ­ ebenfalls aus den in Tabelle 2 dargestellten geplanten Ausführungszeiträumen. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass nach jeweils aktuellem Kenntnis-, Sach- und Planungsstand sich die Standorte und die Reihenfolge der Sanierung ändern können.

Bei den in der Tabelle dargestellten Standorten handelt es sich nach fachlicher Einschätzung der Gesundheitsbehörde und der Bodenschutzbehörde nicht um Altlasten, von denen eine unmittelbare oder akute Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

5. Welche Haushaltsmittel sind hierfür von 2003 bis 2010 vorgesehen bzw. geplant? (Bitte pro Jahr angeben)

6. Kann mit dem soweit vom Senat vorgesehenen Finanzrahmen den Verpflichtungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes entsprochen werden?

Sowohl die Höhe der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2004/2005 (Beschlussfassung der Bürgerschaft voraussichtlich im Juli 2004) als auch der Umfang der im Rahmen des Anschlussinvestitionsprogramms evtl. bereitzustellenden Mittel für Altlastensanierungen ­ der geschätzte investive Bedarf beträgt rund 35 Mio.? ­ sind noch nicht abschließend beraten und beschlossen.

Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie am 30. Oktober 2003

Gesicherte dioxinbelastete Kieselrot-Flächen in der Stadtgemeinde Bremen

A. Sachdarstellung

In der Deputationssitzung vom 3. September 2003 wurde die Verwaltung von Frau Dr. Mathes, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gebeten, einen schriftlichen Bericht über die gesicherten Kieselrotflächen im Stadtgebiet Bremen, die davon ausgehenden Gefährdungspotentiale und das geplante weitere Vorgehen zu erstellen.

Die Verwaltung legt dazu den nachfolgenden Bericht vor.

Gegenwärtig sind an 25 Standorten in der Stadtgemeinde Bremen Teilflächen wegen Kieselrot-bedingter Dioxinbelastung gesichert. Es handelt sich dabei um fünf Kinderspielplätze, sechs Schulflächen, 13 Sportanlagen sowie eine Freifläche einer Jugendfreizeiteinrichtung. Eine Auflistung dieser Standorte mit jeweils betroffenen Teilflächen ist der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.

Abgesehen von den drei durch Bodenaustausch sanierten Kinderspielplätzen Fiegenstr., Halberstädter Str. und Örreler Weg, sind alle der seit im Jahre 1991 zunächst gesperrten Flächen mit Ausnahme der Lauf- und Anlaufbahnen der Sportanlagen Hohweg, Arberger Heerstr., und Hastedter Osterdeich in den Jahren 1992 bis 1996 durch Überbauung langzeitgesichert und i. d. R. für den ursprünglichen Nutzungszweck wieder verfügbar gemacht worden.

Baulich besteht die überwiegend eingesetzte Sicherungsvariante aus einem regulären Sportflächenoberbau aus mindestens 10 cm Materialstärke, der durch ein wasserdurchlässiges Trennvlies von dem darunter liegenden Kieselrot abgegrenzt wird. Der mineralische Aufbau der neuen Oberfläche weist nach fachgerechtem Einbau, Verdichtung und entsprechenden Befestigungen eine hohe Stabilität auf.

Das Trennvlies ist zusätzlicher Schutz gegen Durchmischung belasteter und unbelasteter Materialien und soll damit auch die volumenneutrale Rückholbarkeit der gesicherten Materialien gewährleisten.

Aufgrund des deutlich geringeren sportlichen Bedarfs für die betroffenen Laufund Anlaufbahnen an den Standorten Hohweg, Arberger Heerstr. und Hastedter Osterdeich sind diese bislang nicht für eine spezifische Nutzung wieder nutzbar gemacht worden, sondern vorläufig gesichert, d. h. entweder mit begehbaren Abdeckungen versehen (Hastedter Osterdeich und Hohweg) oder erosionsgeschützt und abgesperrt (Arberger Heerstraße).

Alle gesicherten Kieselrotflächen mit ihren jeweiligen Sicherungselementen unterliegen der halbjährlichen Sicherheitskontrolle und werden zusätzlich im Rahmen der regulären Pflege und Unterhaltung durch Stadtgrün Bremen bzw. Bauamt Bremen-Nord der je nach Saison i. d. R. zwei- bis vierwöchentlich gesichtet.

Darüber hinaus erfolgen einmal jährlich zusätzliche Ortsbegehungen unter Beteiligung von Vertretern des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr sowie des Gesundheitsamtes Bremen.

Die Erfahrungen aus bisher elf Jahren haben gezeigt, dass die (in Bremen durch Überbauung langzeitgesicherten) Flächen bis heute das erforderliche Sicherheitsniveau sehr gut gewährleisten und zwar ohne erhöhten Pflegeaufwand und ohne Einschränkungen der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit.

Dennoch besteht langfristig die Absicht, auch im Interesse einer vielfältigeren Gestalt- und Nutzbarkeit und damit auch einer etwaigen Wertsteigerung der betroffenen Flächen, diese durch Bodenaustausch und sachgerechte Entsorgung der kontaminierten Materialien ­ die in der Zwischenzeit deutlich kostengünstiger geworden ist ­ zu sanieren. Hierzu sollen im Zeitraum von 2006 bis 2010 im Rahmen des geplanten Anschluss-Investitions-Programmes nach Maßgabe der nutzungsbezogenen und planerischen Vorgaben die gesicherten Flächen, z. B. im Rahmen von Grunderneuerungen oder Umwidmungen, sukzessive einer endgültigen Sanierung unterzogen werden.

Dieser Bericht ist mit dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit Jugend und Soziales, dem Senator für Bildung und Wissenschaft, dem Gesundheitsamt Bremen, dem Sportamt Bremen, Stadtgrün Bremen und dem Bauamt Bremen-Nord abgestimmt.

B. Beschlussvorschlag

Die Deputation für Umwelt und Energie nimmt den Bericht zur Kenntnis.