Jugendstrafvollzug Blockland

Das bremische Justizressort steht in konkreten Verhandlungen mit Niedersachsen, die in der JVA Blockland inhaftierten jugendlichen Häftlinge in die JVA Hameln zu verlegen. Der Senat hatte am 18. März 2003 u. a. beschlossen, den Senator für Justiz und Verfassung zu bitten, mit der Landesregierung in Niedersachsen kurzfristig eine Abstimmung über die weitere Ausgestaltung der bestehenden Vollzugsgemeinschaft sowie mögliche Ergänzung durchzuführen und einen Vorschlag für Neubauplanungen vorzulegen. Außerdem hatte der Senat beschlossen, noch in diesem Jahr den Standort Blockland zu schließen und im Zuge dessen den Frauenvollzug zum Fuchsberg und den Jugendvollzug in die JVA Oslebshausen zu verlegen. Begründet wurde diese Verlegung u. a. auch mit den unzureichenden Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in der JVA Blockland, die dem vorgeschriebenen Erziehungsgedanken nicht mehr gerecht würden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende sind zurzeit in der JVA Blockland inhaftiert, und für wie viele Gefangene war diese Anstalt ursprünglich konzipiert?

2. Seit wann werden vom Senat Gespräche mit dem Land Niedersachsen über die weitere Ausgestaltung der bestehenden Vollzugsgemeinschaft geführt, und was ist konkret Inhalt und Ergebnis dieser Gespräche?

3. In welchem zeitlichen Rahmen erscheint eine Verlegung der Gefangenen nach Hameln realistisch?

4. Inwieweit hat der Senat bereits konkrete Maßnahmen getroffen, um die Gefangenen aus der Jugendvollzugsanstalt Blockland in die JVA Oslebshausen zu verlegen?

5. Wie unterscheiden sich die Unterbringungsmöglichkeiten für die jugendlichen und heranwachsenden Strafgefangenen in der JVA Hameln von denen in der JVA Blockland bzw. Oslebshausen?

6. Welche Binnendifferenzierung nach Deliktstruktur und Haftdauer kann in Blockland bzw. in Oslebshausen erfolgen, und welche Möglichkeiten bestehen insoweit in der JVA Hameln?

7. Welche Ausbildungs- und Arbeitsangebote werden zurzeit den jugendlichen und heranwachsenden Strafgefangenen in der JVA Hameln geboten, und wie unterscheiden sich diese von den Bremer Ausbildungs- und Arbeitsangeboten für den Jugendstrafvollzug?

8. Unter welchen Voraussetzungen werden Häftlingen in der JVA Hameln Vollzugslockerungen gewährt und bestehen Unterschiede diesbezüglich zum Jugendstrafvollzug in Bremen?

9. Werden vom Senat weitere Standorte in die Verlegungspläne mit einbezogen?

10. Mit welchen Kosten, getrennt nach Investitionskosten und laufenden Haftkosten, für das Land Bremen ist eine Verlegung der Gefangenen in die JVA Hameln verbunden? Welche Einsparungsmöglichkeiten stehen dem gegenüber?

11. Welche Personal- und Sachkosten müssten für eine Aufwertung der JVA Oslebshausen oder einen anderen Standort in Bremen aufgebracht werden, um einen zur JVA Hameln vergleichbaren Vollzug zu gewährleisten?

12. a) Wie hoch ist das Beschäftigungsvolumen (Stellen) für den Justizvollzug (Ist und Soll), und welcher Anteil entfällt davon auf das Blockland?

b) Wie verteilt sich das Beschäftigungsvolumen auf die verschiedenen Dienste (AVD, Fachdienste)?

c) Wie hoch ist der Krankenstand, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesen zu verringern?

d) Inwieweit führt die Verlegung in die JVA Oslebshausen zu einer Effizienzsteigerung beim Einsatz des Personals?

13. Welche Auswirkungen hat die Verlegung des Jugendstrafvollzugs nach Niedersachsen für die Entlassungsvorbereitung bzw. für die sich nach der Entlassung anschließenden Resozialisierungsmaßnahmen der Häftlinge?

14. Wie kann sichergestellt werden, dass die Entlassungsvorbereitung von jugendlichen und heranwachsenden Bremer Strafgefangenen in geeigneten Fällen auch weiterhin in Bremen stattfindet?

15. Welche Auswirkungen hat die mögliche Verlegung der Gefangenen auf die Bedarfsplanungen für den Neubau einer JVA in Bremen?

16. Wann ist mit einer Entscheidung über eine mögliche Verlegung der Gefangenen in die JVA Hameln oder einen anderen Standort zu rechnen?