Tagesmütter/Kinder-Tagespflegeverein in Worms

Tagesmütter sind eine sinnvolle Ergänzung des Betreuungsangebotes für Kinder. Besonders ihre Flexibilität macht sie als Betreuungsmöglichkeit für viele Eltern attraktiv. Die derzeitige Situation der Tagesmütter ist in vielen Bereichen jedoch verbesserungswürdig.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. In den Medien wurde über eine Arbeitsgruppe berichtet, die sich für die Belange der Tagesmütter einsetzt. Ist das Land an dieser Arbeitsgruppe beteiligt? Wie lautet die Kontaktadresse dieser Arbeitsgruppe?

2. Aus welchen Gründen ist in Rheinland-Pfalz der Zusammenschluss von Kindertagespflegestellen im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern untersagt? Inwieweit sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dies zu ändern?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. September 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Ein bekannter Kooperationspartner im Bereich Kindertagespflege ist der „Landesverband Kinderbetreuung in Tagespflege Rheinland-Pfalz (LAKITA)", der sich engagiert für die Belange von Tagespflegepersonen einsetzt. Sollte dieser, in der Fragestellung als „Arbeitsgruppe" bezeichnet, gemeint sein.

Zu Frage 2: Die Definition der Kindertagespflege aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) wurde in Rheinland-Pfalz in § 1 Abs. 5 Kindertagesstättengesetz in das Landesrecht übernommen. Von der bundesrechtlich vorgesehenen Möglichkeit, Tagespflege in sogenannten „anderen geeigneten Räumen" (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII) landesrechtlich zuzulassen, wurde in Rheinland-Pfalz kein Gebrauch gemacht. Ein wichtiges Kriterium für diese Entscheidung war, dass Kindertagespflege als familiäre Betreuungsform erhalten bleiben soll und diese Form der Betreuung außerhalb der eigenen Wohnung bzw. Elternwohnung diesen Charakter verliert. Tagesgroßpflegestellen, wie sie in den neuen Bundesländern und Berlin existieren, sind in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen.

Es soll vermieden werden, dass die Grenzen zwischen den einzelnen Betreuungsformen und Professionen strukturell und inhaltlich verwischen. Soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII aufgrund persönlicher Eignung, Qualifizierung), können von einer Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder in Kindertagespflege betreut werden. Betreuungsverhältnisse, die darüber hinausgehen, bedürfen einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Bei einem Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen, die in anderen Räumen ein Angebot machen wollen, erhält die Betreuung den Charakter einer Einrichtung und ist daher auch rechtlich so zu behandeln.

Das bedeutet nicht, dass es in Rheinland-Pfalz eine Betreuungsform „in anderen geeigneten Räumen" grundsätzlich nicht geben darf.

Ihre Zulässigkeit richtet sich jedoch nicht nach den Bestimmungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis in der Kindertagespflege, sondern nach den Vorschriften über die institutionelle Betreuung.

Kindertagespflege stellt als familiennahe und flexible Betreuungsform für die Landesregierung ein wichtiges ergänzendes Angebot zur institutionellen Tagesbetreuung von Kindern dar und ist ein Bestandteil der Gesamtkonzeption des Landes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Ausbau der frühen Förderung. Eltern, die sich entscheiden, ihr Kind einer Tagespflegeperson anzuvertrauen, sollen die Gewissheit haben, dass ihr Kind auch unter pädagogischen Gesichtspunkten gut aufgehoben ist. Vor diesem Hintergrund hat das Land im Juli 2005 das Förderprogramm „Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz" gestartet. Landesweit werden Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen gefördert, die sich an dem vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelten Curriculum zur Fortbildung von Tagespflegepersonen als Qualitätsmaßstab orientieren.

Mit diesem Angebot ermöglicht die Landesregierung, die Qualität in der Kindertagespflege landesweit nachhaltig zu stärken. Ergänzende Informationen sind unter http://kita.bildung-rp.de zu finden.