Die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung auch für die Zukunft ist ein besonderes Ziel der Landesregierung

Derzeit (Stand August 2008) sind von 392 fachgruppenbezogenen Planungsbereichen nach den Vorgaben der ambulanten Bedarfsplanung 353 (90 % aller Planungsbereiche) wegen Überversorgung für weitere Niederlassungen gesperrt. Der Versorgungsgrad liegt in diesen Planungsbereichen über 110 %. In 16 weiteren Bereichen liegt der Versorgungsgrad zwischen 100 und 110 %. Lediglich in 23 fachgruppenbezogenen Planungsbereichen liegt der Versorgungsgrad derzeit unter 100 %. Eine Unterversorgung hat der zuständige Landesausschuss, paritätisch besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen(verbände), bisher in keinem Planungsbereich festgestellt.

Im Bereich der ambulanten Arztversorgung von Frauen ist vorrangig die Versorgung mit Gynäkologinnen und Gynäkologen von Belang. Auch hier kann von einer flächendeckenden Versorgung ausgegangen werden: 24 von 28 gynäkologischen Planungsbereichen sind wegen Überversorgung für weitere Niederlassungen gesperrt. In drei Bereichen liegt der Versorgungsgrad zwischen 100 und 109 %. Lediglich im Kreis Altenkirchen liegt der gynäkologische Versorgungsgrad bei 92 %. Allerdings hat bereits ein weiterer Gynäkologe eine Zulassung beantragt, sodass dann der Versorgungsgrad auch in Altenkirchen über 100 % liegen wird.

Die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung auch für die Zukunft ist ein besonderes Ziel der Landesregierung. In einem Masterplan zur Stärkung der ambulanten Versorgung, der Ende des Jahres 2007 vom MASGFF, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz vereinbart wurde, wurden Maßnahmen festgelegt, die regionalen Versorgungsengpässen besonders im hausärztlichen Bereich frühzeitig vorbeugen und Weichen für die Zukunft stellen. Im Rahmen eines Modellvorhabens wird zum Beispiel angestrebt, die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum durch eine stärkere Einbeziehung von nichtärztlichen Berufen zu optimieren und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.

Die Erreichbarkeit von Angeboten der Gesundheitsversorgung ist u. a. abhängig von der Lage, der Verkehrsanbindung und den Öffnungszeiten der Praxen, Ambulanzen und Krankenhäuser.

Allerdings sind die Mobilitätsanforderungen im ländlichen Raum infolge des Strukturwandels gewachsen. Dementsprechend hat auch die Mobilität der Menschen in ländlichen Regionen unabhängig vom Lebensalter und vom Geschlecht generell zugenommen.

Für ältere Frauen spielt die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum eine größere Rolle. Ergänzende Angebote der Kommunen, wie zum Beispiel Ruftaxen, können in diesem Bereich zu einer Verbesserung der Situation beitragen.

In der Regel sind Leistungen der medizinischen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz ortsnah verfügbar. Spezialärztliche Leistungen erfordern hingegen häufiger eine weitere Anfahrt. Die Vorhaltung spezialisierter medizinischer Leistungen kann aus Qualitätsgründen und auch, um eine ausreichende Auslastung der Einrichtungen sicherzustellen, nur in Gebieten mit einem größeren Einzugsgebiet erfolgen. Fachärztliche Praxen benötigen für eine ausreichende Patientenzahl generell ein größeres Einzugsgebiet als allgemeinmedizinische. Als Folge sind mitunter auch längere Anfahrtswege in ländlichen Regionen unvermeidbar.

Alle Frauen können unabhängig vom Lebensalter und vom Wohnort Angebote der Gesundheitsvorsorge, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanzierten Vorsorgeuntersuchungen, kostenfrei in Anspruch nehmen, beispielsweise zur Krebsfrüherkennung eine regelmäßige Genitaluntersuchung ab dem 20. Lebensjahr, die Untersuchung der Brust ab dem 30. Lebensjahr und das Hautkrebs-Screening ab dem 35. Lebensjahr. Diese Angebote stehen auch privat versicherten Frauen entsprechend den Vereinbarungen ihres Versicherungsvertrags zur Verfügung. Eine weitere wichtige Vorsorgemaßnahme zur Krebsprävention ist die seit diesem Jahr ebenfalls im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltene und von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angebotene HPV-Impfung von Mädchen und jungen Frauen zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs.

Ein sinnvoller Bestandteil eines effektiven Vorsorgeprogramms ist die Selbstuntersuchung der Brust. Seminare zur Selbstuntersuchung der Brust werden im Rahmen der Landesinitiative BrustLife seit dem Jahr 2002 gerade auch für Frauen im ländlichen Raum angeboten. Unter ärztlicher Anleitung wurden landesweit bisher etwas mehr als 700 Seminare durchgeführt und rund 13 700 Frauen erreicht. Die meisten Seminare wurden in den Anfangsjahren von den Landfrauenvereinen organisiert. Weitere wichtige Kooperationspartnerinnen und -partner sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Berufsverband der Frauenärzte Rheinland-Pfalz. Ein wichtiger Kooperationspartner und gleichzeitig Kostenträger der Initiative BrustLife ist darüber hinaus die Landesvertretung Rheinland-Pfalz der Techniker Krankenkasse.

Die Einführung eines Mammographie-Screenings in den Jahren 2007 und 2008 war ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Brustkrebs. Alle Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren können alle zwei Jahre an dieser kostenlosen, in Rheinland-Pfalz flächendeckend angebotenen Früherkennungsuntersuchung teilnehmen. Speziell für den ländlichen Raum ist der Einsatz eines „Mammobils" ­ eine mobile Mammographieeinheit ­ geplant.

4. Welche Beratungsangebote gibt es für Frauen im ländlichen Raum? Frauen im ländlichen Raum stehen grundsätzlich alle Beratungsangebote offen, die es in Rheinland-Pfalz für Patientinnen und Patienten und für Versicherte gibt. Auch wenn diese in der Regel an zentralen Orten angesiedelt sind, ist ihre Erreichbarkeit weitgehend gesichert. Gerade bei allgemeinen Beratungsangeboten verliert die Präsenz vor Ort im Zuge der Entwicklung moderner Informationstechniken und Beratungsplattformen zunehmend an Bedeutung.

Als allgemeines Beratungsangebot für Patientinnen und Patienten ist unter anderem die Beratungsstelle Ludwigshafen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland zu nennen, die über die üblichen Kommunikationsmedien landesweit erreichbar ist.

Auch die vielfältigen Beratungsangebote der Krankenkassen können über Telefon, Internet und E-Mail abgerufen werden. In vielen Orten sind zumindest die großen Krankenkassen mit Zweigstellen vertreten.

In Rheinland-Pfalz bieten 45 aus Landesmitteln geförderte Suchtberatungsstellen (plus 16 Außenstellen) Beratung für Suchtkranke und deren Angehörige an. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 15 275 Personen beraten und betreut, darunter 4 592 Frauen, von denen wiederum 1 101 weibliche Angehörige waren. Gezählt werden allerdings nur die Fälle mit zwei und mehr Kontakten. Seit dem Jahr 1996 bestehen in Anbindung an die örtlichen Suchtberatungsstellen in Trier, Neustadt, Landau, Speyer und Worms Fachstellen mit frauenspezifischen Beratungs-, Behandlungs- und Präventionsangeboten. Diese umfassen auch individuelle Beratung bei Essstörungen.

Mit Blick auf die Bewältigung von Krankheiten spielen auch die Beratungsangebote der Selbsthilfegruppen eine wichtige Rolle. Deshalb unterstützt und fördert die Landesregierung den Auf- und Ausbau eines Netzes mit funktionstüchtigen und qualitätsorientierten Kontakt- und Informationsstellen der Selbsthilfe (KISS), regionale und überregionale Projekte der Gesundheitsförderung und Initiativen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. So wurden im Jahr 2007 bei einem Haushaltsansatz von 124 000 rund 200

Selbsthilfegruppen und Institutionen aus zwölf Gesundheitsbereichen gefördert. Dazu zählen die derzeit vier anerkannten Selbsthilfekontaktstellen KISS Pfalz in Edesheim, KISS Mainz (einschließlich Nebenstelle Bad Kreuznach), SEKIS in Trier und WEKISS in Westerburg (einschließlich NEKIS in Neuwied), die im Rahmen der Eckwerte der Qualitätssicherung für Selbsthilfekontaktstellen in ganz Rheinland-Pfalz Betreuungsgebiete versorgen.

Auch die im Jahr 1952 gegründete Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz leistet einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von Frauen im ländlichen Raum. Sie ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel der Krebsbekämpfung. Arbeitsschwerpunkte sind Aufklärung über Möglichkeiten der Krebsverhütung, der Früherkennung und der Rehabilitation und die psychosoziale Betreuung Krebskranker und ihrer Angehörigen. Das Beratungsstellennetz der Krebsgesellschaft besteht aus einer Beratungs- und Informationszentrale in Koblenz, drei Schwerpunktberatungsstellen in Trier, Ludwigshafen und Kaiserslautern sowie 34 Außenberatungsstellen. Das Land stellt Jahr für Jahr rund 125 000 für die institutionelle Förderung der Krebsgesellschaft in den Haushalt ein.

5. Wie viele und welche Beratungsangebote für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, gibt es im ländlichen Raum?

Für Frauen und Mädchen, die von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind, gibt es folgende Beratungsangebote:

­ Zwölf Notrufe für vergewaltigte Frauen und Mädchen in Alzey, Idar-Oberstein, Koblenz, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Simmern, Speyer, Trier, Westerburg, Worms und Zweibrücken.

­ 17 Frauenhäuser mit angegliederten Frauenhausberatungsstellen in Ahrweiler, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Frankenthal, IdarOberstein, Kaiserslautern, Donnersbergkreis, Koblenz, Ludwigshafen, Landau, Mainz, Neustadt/W., Pirmasens, Speyer, Trier, Westerwald und Worms.

­ Zwölf Interventionsstellen in Bad Kreuznach, Landau, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Mainz, Trier, Westerburg, Koblenz, Dahn, Mayen/Cochem, Bad Breisig und Neuwied.

­ Zwei weitere proaktive Beratungsangebote: Interventionsstelle des Diakonischen Werkes Worms-Alzey in Alzey und die Frauenberatungsstelle für Frauen in Neustadt/W. Folgende Institutionen bieten ebenfalls Beratung für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, an: Hilfe für Frauen in Not (FIN) e. V., Gerolstein; Frauenschutzhilfe/Förderverein für Frauen und Kinder; Not e. V. Süd, Kreisverwaltung Südliche Weinstraße; Mädchenzuflucht von FEMMA e. V. in Mainz; Sozialtherapeutische Mädchenberatung von FEMMA e. V., Mainz; Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e. V., Nastätten; Lichtblick/Frauennotruf Puderbacher Land e. V.; KOBRA ­ Koordinations- und Beratungsstelle für behinderte Frauen in Rheinland-Pfalz, Mainz; Haus Maria Goretti, Trier; Beratungsstellen SOLWODI e. V. für Migrantinnen, die Opfer von Gewalt und Menschenhandel geworden sind, in Boppard-Hirzenach, Koblenz, Ludwigshafen und Mainz.

J. Situation von älteren Frauen im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz

1. Wie ist die Situation von älteren Frauen (über 65 Jahren) im ländlichen Raum?

2. Wie hat sich die Anzahl älterer Frauen im ländlichen Raum in den letzten Jahrzehnten entwickelt und welche weiteren Entwicklungen sind hierbei zu erwarten?

3. Lassen sich Aussagen über die räumliche Verteilung treffen?

Die Daten zur künftigen Bevölkerungsentwicklung (Fragen 2 und 3) beruhen auf der „Zweiten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden bis zum Jahr 2020 (Basisjahr 2006)", die das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz im August 2008 vorgelegt hat.

Um zu gewährleisten, dass die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden bis zum Jahr 2020 auf die zweite regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für die kreisfreien Städte und Landkreise abgestimmt ist, wurden die Ergebnisse der mittleren Variante für die 24 rheinland-pfälzischen Landkreise auf die zugehörigen verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden „heruntergebrochen". In der mittleren Variante der zweiten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung ist ­ bezogen auf Rheinland-Pfalz ­ eine konstante Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau, eine bis 2020 um etwa zwei Jahre steigende Lebenserwartung und ein jährlicher Wanderungsüberschuss in Höhe von 5 000 Personen unterstellt.

Die Beantwortung ergibt sich aus den Anlagen 6.1, 6.2 und 6.3.

4. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels?

Das MASGFF beabsichtigt, durch verschiedene Projekte die Kompetenzen, Erfahrungen und die Potenziale älterer Frauen im ländlichen Raum einzubeziehen. So fördert das MASGFF das Projekt SeniorTrainerinnen und SeniorTrainer in Rheinland-Pfalz, Initiativen der gegenseitigen Hilfe, Häuser der Familie/Mehrgenerationenhäuser, Internettreffs für ältere Menschen, Beratungsangebote für gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt und modellhafte Projekte im ländlichen Raum.

Die flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingerichteten 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen halten mit finanzieller Förderung des Landes Rheinland-Pfalz ein bundesweit einmaliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Rat und Hilfe suchende pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor.

Beratungs- und Koordinierungsstellen besitzen umfangreiche Kenntnisse über die regionalen Angebots- und Nutzerstrukturen und die Nachfrage- und Bedarfssituation älterer oder pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus tragen sie durch die Kontakte und die Zusammenarbeit mit Diensten, Einrichtungen und sonstigen Akteuren in der Pflege, der Gesundheitsversorgung, der Prävention und der Rehabilitation dazu bei, dass regionale Vernetzungsstrukturen entstehen können.

Beratungs- und Koordinierungsstellen haben die Aufgabe, eine qualifizierte Beratung Hilfe suchender Menschen und ihrer Angehörigen zu leisten, die erforderlichen Hilfen im Einzelfall zu vermitteln, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen und diese in die Angebotsstrukturen mit einzubeziehen.

Die bewährten Beratungs- und Koordinierungsstellen werden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt.

Im Rahmen der Initiative „Menschen pflegen" ist die Entwicklung von sozialräumlichen Versorgungsstrukturen bei Pflege- und Betreuungsbedarf ein besonderer Schwerpunkt. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass hilfebedürftige ältere Menschen alle Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen. Die Zielsetzung dient damit nicht nur den älteren Frauen mit Unterstützungsbedarf, sondern unterstützt auch Frauen bei ihren Aufgaben der häuslichen Pflege. Mit dem Ausbau von ambulanten Hilfen und Wohn- und Betreuungsformen sollen Selbstbestimmung und Teilhabe gefördert werden, niemand seine gewohnte Umgebung verlassen müssen und die Pflege in der Familie und anderen sozialen Netzwerken erleichtert werden. Im Rahmen des 2. Pflegekongresses Rheinland-Pfalz am 20. November 2008 werden die Expertise zur Pflege und Betreuung im Wohnquartier der Öffentlichkeit vorgestellt und im Anschluss als Handlungsanleitung für Initiativen, Träger und Kommunen zur Verfügung gestellt.

Die Homepage www.menschen-pflegen.de enthält ab November 2008 ein neues Angebot für Bürgerinnen und Bürger. Der Auftritt wird serviceorientiert einen Wegweiser darstellen für die Situation der eintretenden Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit. Darin werden auch die Informationen aktualisiert enthalten sein, die bereits in schriftlicher Form im Familienpflegeratgeber vorliegen.

5. Wie sind die Einkaufsmöglichkeiten und die örtliche bzw. wohnortnahe Erreichbarkeit beim Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Raum?

Zu der Situation von Einkaufsmöglichkeiten und der örtlichen bzw. wohnortnahen Erreichbarkeit beim Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Raum werden keine amtlichen Daten erhoben. Es liegen der Landesregierung jedoch Informationen über die Ausstattung von vielen Kommunen und Ortsteilen mit weniger als 3 000 Einwohnern vor. Diese räumliche Abgrenzung entspricht jedoch nicht vollständig der Definition des ländlichen Raumes nach LEP IV. Grundsätzlich lässt sich wie für andere Bundesländer auch für Rheinland-Pfalz feststellen: Je höher die Einwohnerzahl eines Ortes, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich dort stationärer Einzelhandel befindet. So ist z. B. aus einer Publikation des Verbraucherzentrale Bundesverbandes aus dem Jahr 2006 bekannt, dass z. B. in den Landkreisen Bitburg-Prüm und Vulkaneifel in der großen Mehrzahl der Kommunen kein Lebensmittelgeschäft existiert. In diesen Landkreisen weist aber auch die Mehrheit der Kommunen weniger als 500 Einwohner auf. Andererseits ist feststellbar, dass beispielsweise in den südlichen Landkreisen von Rheinland-Pfalz in vielen Kommunen stationärer Lebensmitteleinzelhandel vertreten ist.

K. Gleichstellungsgesetz und Gender-Mainstreaming

1. Welche Bedeutung kommt dem Landesgleichstellungsgesetz für Frauen im ländlichen Raum zu?

Das Landesgleichstellungsgesetz gilt nach § 2 Absatz 1 nur für die Verwaltungen des Landes einschließlich der Schulen, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der alleinigen Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. Es gilt weiter für die öffentlich-rechtlichen Betriebe des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und für die Gerichte. Ein direkter Bezug zum ländlichen Raum besteht nicht.

2. Welchen Stellenwert hat Gender-Mainstreaming in der Regionalentwicklung?

Es ist eine Leitvorstellung der Raumordnung in Rheinland-Pfalz, in der Landes- und Regionalplanung und -entwicklung auch zur Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit beizutragen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 LPlG). Eine räumliche Differenzierung erfolgt hierbei nicht.