Zeichenerklärung keine Angabe da Zahl nicht sicher genug Werte zwischen 5000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig
Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.
Ehepaare
Zu den Ehepaaren gehören nur verheiratet zusammenlebende Personen. Hält sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb des befragten Haushalts auf und erteilt der befragte Ehegatte für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartner zwar als verheiratet, aber getrenntlebend.
Erwerbslose Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Insofern ist der Begriff der Erwerbslosen umfassender als der Begriff der Arbeitslosen. Andererseits sind Arbeitslose mit vorübergehend geringfügiger Tätigkeit nach dem Erwerbskonzept nicht erwerbslos, sondern erwerbstätig.
Erwerbspersonen
Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.
Erwerbstätige Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.
Erfragt wird neben der ersten auch eine weitere Tätigkeit. Dargestellte Ergebnisse der Erwerbstätigkeit beziehen sich immer auf die einzige oder erste Tätigkeit. Nach der Stellung im Beruf wird zwischen Selbstständigen und abhängig Erwerbstätigen sowie mithelfenden Familienangehörigen unterschieden.
Familien
Die Familie im „statistischen Sinn" umfasst im Mikrozensus abweichend von früheren Veröffentlichungen alle Eltern-Kind-Gemeinschaften. Das sind Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung.
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, zählen als eigene Familie bzw. Lebensform. Dies gilt auch für Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin/einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben. Nicht zu den Familien zählen im Mikrozensus Paare (Ehepaare und Lebensgemeinschaften) ohne Kinder sowie Alleinstehende. Ein Anstieg der Lebensformen ohne Kinder bzw. ein Rückgang der Familien ist daher nicht automatisch mit einer Zunahme von dauerhaft Kinderlosen gleichzusetzen.
Lebensgemeinschaften
Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben.
Diese Tabelle enthält sowohl Angaben zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften (Paare unterschiedlichen Geschlechts) als auch zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften (Paare gleichen Geschlechts). Kinder Ledige Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie leben. Als Kinder gelten im Mikrozensus neben leiblichen Kindern auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.