Besetzung von Schulleiterstellen in Rheinland-Pfalz

Das Anforderungsprofil des Schulleiters umfasst umfangreiche Aufgaben. Hierzu gehört neben pädagogischen, beraterischen und organisatorischen Aufgaben zunehmend auch die Selbstverantwortung der Schulen.

In ihrer Ausgabe vom 24. Juli 2008 berichtete die Rhein-Zeitung, dass vor allem viele Grundschulen in Rheinland-Pfalz ohne Schulleiter in das Schuljahr 2008/2009 starten, obwohl Leiterstellen oftmals mehrfach ausgeschrieben würden. Gründe hierfür seien u. a. die abhandengekommene Attraktivität und als unmittelbare Folge daraus eine beeindruckend geringe Zahl potentieller Bewerber.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Schulleiter- sowie Stellvertreterstellen sind in Rheinland-Pfalz zurzeit nicht oder nur kommissarisch besetzt (Auflistung bitte nach Schularten vornehmen)?

2. An welchen Schulen in Rheinland-Pfalz ist die Stelle des Schulleiters sowie des Stellvertreters zurzeit nicht oder nur kommissarisch besetzt?

3. Wie lange sind diese Stellen an den einzelnen Schulen bereits nicht oder nur kommissarisch besetzt?

4. Wie viele dieser Stellen an welchen Schulen sind erneut ausgeschrieben worden (bitte jeweils die Anzahl der wiederholten Ausschreibungen angeben)?

5. Wann rechnet die Landesregierung mit der Besetzung der zurzeit bestehenden freien Stellen?

6. Wie viele Schulleiter bzw. Stellvertreter gehen an welchen Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum nächsten Schuljahresende in den Ruhestand?

9. Welches konkrete Aufgaben- und Anforderungsprofil umfasst die Funktion des Schulleiters bzw. des Stellvertreters in den einzelnen Schularten (bitte eine Auflistung nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden bzgl. Bezahlung, zeitlicher Entlastung sowie Anzahl der Funktionsstellen vornehmen)?

Nach welchen Kriterien erfolgt die Besetzung der Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen und aus welchen Bereichen kommen die potentiellen Bewerber?

11. Wie bewertet die Landesregierung den Mangel an Attraktivität, manifestiert durch deutlich erhöhten Mehraufwand an Arbeit im Verhältnis zur Lehrertätigkeit, geringfügige Bezahlungsanreize außerhalb des höheren Dienstes, Fehlen des Status eines direkten Dienstvorgesetzten etc. hinsichtlich der Gründe für die Vakanzen dieser Stellen?

12. Welche Gründe hält die Landesregierung für ausschlaggebend?

13. Welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Landesregierung zu welcher Zeit ergreifen, um die Attraktivität der Funktion des Schulleiters bzw. des Stellvertreters zu erhöhen?

Mit welchen konkreten pädagogischen Argumenten begründet die Landesregierung die schulartbezogen deutlich unterschiedlichen Zuwendungszeiten von Schulleitung zu Schülern, die sich aus der Zahl der jeweils verfügbaren Stellen und den diesen jeweils zugeordneten Schülern ergeben?

15. Wie hat sich das Aufgaben- und Anforderungsprofil der Funktion des Schulleiters bzw. Stellvertreters insbesondere im Hinblick auf Art und Umfang der Leitungstätigkeit in den vergangenen Jahren verändert?

16. In welcher Weise will die Landesregierung diesen Veränderungen künftig Rechnung tragen und welche Maßnahmen sind diesbezüglich bis zum Ende der Legislaturperiode fest eingeplant?

17. In welcher Weise werden potentielle Bewerber für die Aufgaben und die mit der Funktion des Schulleiters bzw. des Stellvertreters verbundenen Anforderungen vorbereitet?

18. Welche Weiterbildungsmaßnahmen haben wie viele potentielle Bewerber zur Vorbereitung für die Funktion der Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen in den vergangenen fünf Schuljahren ergriffen (bitte das Verhältnis der Teilnehmer zu den tatsächlich verfügbaren Maßnahmen darstellen sowie die Auflistung nach Schuljahren vornehmen)?

Ist im Sinne einer Effizienzsteigerung künftig eine Einarbeitung in die zu besetzenden Stellen geplant, bevor der jeweilige personelle Wechsel vor Ort erfolgt?

20. In welcher Weise und in welchem Umfang werden Schulleiter bzw. Stellvertreter im Hinblick auf ihr umfassendes Aufgabenfeld kontinuierlich fachlich unterstützt und begleitet?

21. Welche Fortbildungsmaßnahmen haben wie viele Schulleiter bzw. Stellvertreter in den vergangenen fünf Schuljahren ergriffen (bitte das Verhältnis der Teilnehmer zu den tatsächlich verfügbaren Maßnahmen darstellen sowie die Auflistung nach Schuljahren vornehmen)?

Welche Pläne der Landesregierung gibt es für die weitere Entwicklung des Angebots insbesondere im Sinne einer ständigen Begleitung der Schulleiter bzw. Stellvertreter im Hinblick auf Personalführungs- und Managementtätigkeiten?

23. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung nach einem eigenständigen Berufsbild des Schulleiters, in dem vorrangig die Leitungsarbeit und nicht die Unterrichtsarbeit im Zentrum der Bewertung der Tätigkeit steht, sowie die Notwendigkeit der Gleichbehandlung der Leitungen aller Schularten?

24. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Schwierigkeiten beim Besetzungsverfahren für Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen im Hinblick auf die Dauer des Verfahrens sowie die damit verbundene Beförderung vor?

25. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Schwierigkeiten beim Besetzungsverfahren für Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen in anderen Bundesländern vor?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung ­ Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 8. Oktober 2008 ­ wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Schulleitungen nehmen im schulischen Leben eine zentrale Stellung ein. Erfolgreiche Schulentwicklungs- und Qualitätsarbeit ist ohne verantwortliche Mitarbeit von Schulleiterinnen und Schulleitern nicht zu denken. Der Landesregierung ist sehr bewusst, dass sich die Anforderungen an Schulleiterinnen und Schulleiter in den vergangenen Jahren namentlich in Anbetracht des Weges hin zur selbstverantwortlichen Schule erheblich verändert und auch erhöht haben.

Der in diesem Zusammenhang größer gewordene Verantwortungs- und Gestaltungsspielraum bedingt ein erhöhtes Maß an Organisations-, Management- und Führungsfähigkeiten. Diese Kompetenzen sollen durch ein umfassendes und weiter ausgebautes Unterstützungssystem vermittelt werden; insbesondere das Führungskolleg des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung erfüllt umfangreiche Aufgaben in diesem Bereich.

Unzweifelhaft ist, dass für die erfolgreiche Arbeit von Schulleitungen ein wachsendes Zeitbudget erforderlich ist. Hierauf hat die Landesregierung mit einer Erhöhung der Schulleitungsanrechung reagiert, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits rund 950 Schulen in Anspruch nehmen können und die in den nächsten Schuljahren weiter ausgebaut wird. Im Endausbau werden voraussichtlich mehr als 100 Vollzeitlehreräquivalente in die Erhöhung der Schulleitungsanrechnung fließen.

Im Rahmen der von der Landesregierung konzipierten Schulstrukturreform werden Schulleitungen für die wachsenden Organisations- und Koordinationsaufgaben durch die Schaffung der zusätzlichen Stelle einer pädagogischen Koordinatorin oder eines pädagogischen Koordinators wirksam entlastet; sofern eine Realschule plus mit einer Fachoberschule organisatorisch verbunden ist, tritt hierzu eine weitere Koordinatorin oder ein weiterer Koordinator.

Bei allen Überlegungen zur Organisations- und Aufgabenstruktur von Schulleitungen gilt es stets, die erheblichen Unterschiede zu berücksichtigen, die sich zwischen den Schulen verschiedener Schularten, aber auch bei gleicher Schulart zwischen großen und kleinen schulischen Systemen aufweisen lassen; ebenso unterschiedlich sind weitere Rahmenbedingungen, beispielsweise die Besoldungssituation.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

1. Wie viele Schulleiter- sowie Stellvertreterstellen sind in Rheinland-Pfalz zurzeit nicht oder nur kommissarisch besetzt (Auflistung bitte nach Schularten vornehmen)?

2. An welchen Schulen in Rheinland-Pfalz ist die Stelle des Schulleiters sowie des Stellvertreters zurzeit nicht oder nur kommissarisch besetzt?

3. Wie lange sind diese Stellen an den einzelnen Schulen bereits nicht oder nur kommissarisch besetzt?

4. Wie viele dieser Stellen an welchen Schulen sind erneut ausgeschrieben worden (bitte jeweils die Anzahl der wiederholten Ausschreibungen angeben)?

5. Wann rechnet die Landesregierung mit der Besetzung der zurzeit bestehenden freien Stellen?

Die Fragen 1 bis 5 werden mit den Anlagen 1 bis 4 beantwortet.

Zu den Anlagen 1 und 2 wird auf Folgendes hingewiesen:

An den Grundschulen sind von zurzeit 58 nicht besetzten Schulleiterstellen 25 Stellen, an den übrigen Schularten von 31 nicht besetzten Schulleiterstellen 18 Stellen erst seit Beginn dieses Schuljahres vakant.

Bei den Stellvertreterstellen sind an den Grundschulen von 45 zurzeit nicht besetzten Stellen 19, an den übrigen Schularten von 46 nicht besetzten Stellvertreterstellen 25 Stellen erst seit Beginn dieses Schuljahres vakant.

In der Gesamtschau ergibt sich, dass bei insgesamt 1 715 Schulen (Schuljahr 2007/2008) aktuell 89 Schulleiterstellen nicht besetzt sind, von denen 43 erst seit dem 1. August 2008 vakant sind, sowie 91 Stellvertreterstellen, von denen 44 Stellen erst seit dem 1. August 2008 vakant sind.

Zu den Anlagen 3 und 4 wird darauf hingewiesen, dass mit der kommissarischen Bestellung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters bzw. deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter das Auswahlverfahren zu einem positiven Abschluss gekommen ist. Die Zeit der kommissarischen Bestellung stellt eine beamtenrechtlich vorgeschriebene Zeit der Erprobung dar, bevor die Stelle endgültig übertragen wird. Hierin liegt mithin keine unterwertige Besetzung der Stelle, sondern die Stelle ist vom Zeitpunkt der kommissarischen Bestellung an mit genau derjenigen Person besetzt, die ­ sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände eintreten ­ anschließend endgültig mit der Wahrnehmung der Funktion betraut wird.

6. Wie viele Schulleiter bzw. Stellvertreter gehen an welchen Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum nächsten Schuljahresende in den Ruhestand?

7. Bis wann werden diese frei werdenden Stellen ausgeschrieben und wann rechnet die Landesregierung mit deren Besetzung?

Die Fragen 6 und 7 werden mit den Anlagen 5 und 6 beantwortet.

8. Nach welchem Verfahren verlaufen die Neubesetzungen der Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen an den neuen Realschulen plus?

Die Lehrkräfte in Leitungsämtern an organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schulen, Regionalen Schulen und Kooperativen Regionalen Schulen in den Ämtern der Besoldungsgruppen A 12 mit Amtszulage bis A 15 sollen gemäß Artikel 5 Abs. 5 des Gesetzentwurfs zur Änderung der Schulstruktur in die entsprechenden ­ teilweise nach der neuen Struktur höher bewerteten ­ Ämter der organisatorisch verbundenen Grund- und Realschulen plus und Realschulen plus der Besoldungsgruppen A 12 mit Amtszulage bis A 15 übergeleitet werden.

Für alle übrigen neu entstehenden Realschulen plus müssen die Funktionsstellen ausgeschrieben werden.

Um möglichst vielen Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern von ehemaligen Haupt- und Realschulen die Möglichkeit zu eröffnen, auch in der neuen Schulart Realschule plus eine Funktionsstelle übernehmen zu können, sollen die Stellenausschreibungen für die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Stellvertretung anfangs auf Bewerberinnen und Bewerber mit Schulleitungserfahrung beschränkt werden. Diese Beschränkung ist dadurch gerechtfertigt, dass Hauptaufgabe der Schulleitung der Aufbau neuer Strukturen ist, so dass Leitungserfahrung vorausgesetzt werden muss.

9. Welches konkrete Aufgaben- und Anforderungsprofil umfasst die Funktion des Schulleiters bzw. des Stellvertreters in den einzelnen Schularten (bitte eine Auflistung nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden bzgl. Bezahlung, zeitlicher Entlastung sowie Anzahl der Funktionsstellen vornehmen)? Allgemeine Stellen- und Anforderungsprofile für Funktionsstellen im Bereich Schulen wurden durch Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 15. Dezember 2004 im Gemeinsamen Amtsblatt Nr. 1/2005 vom 26. Januar 2005 (siehe Anlage 7) veröffentlicht. Diese können bei zusätzlichen schulspezifischen Anforderungen entsprechend ergänzt werden.