Grundschule
Die Veröffentlichung bietet interessierten Lehrkräften die Möglichkeit, sich rechtzeitig und umfassend über die zu erwartenden Aufgaben und Anforderungen der ausgeschriebenen Funktionsstelle zu informieren.
Die Besoldung für die einzelnen Funktionsämter ist im Bundesbesoldungsgesetz und Landesbesoldungsgesetz und den hierzu ergangenen Besoldungsordnungen festgelegt (siehe Anlage 8).
Die schulbezogene Anrechnung für Schulleitungsaufgaben richtet sich nach der Anzahl der Klassen der jeweiligen Schule (Anlage zu § 8 Abs. 1 LehrArbZVO). Die im Einzelnen entfallenen Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben sind in Anlage 9 dargestellt. Die Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben stehen dem gesamten Schulleitungsteam zur Verfügung. Lehrkräfte, die nicht der Schulleitung angehören und denen einzelne Schulleitungsaufgaben übertragen werden, können ebenfalls Anrechnungsstunden aus der Schulleitungspauschale erhalten.
Die Mindestunterrichtsverpflichtung der Schulleiterin oder des Schulleiters beträgt vier Unterrichtsstunden, die der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters zehn Unterrichtsstunden. Bei teilzeitbeschäftigten Schulleiterinnen oder Schulleitern kann die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden auf zwei und für die teilzeitbeschäftigte Vertreterin oder den teilzeitbeschäftigten Vertreter bis auf fünf gesenkt werden (§ 11 Abs. 3 LehrArbZVO).
Nach welchen Kriterien erfolgt die Besetzung der Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen und aus welchen Bereichen kommen die potentiellen Bewerber?
Alle Einstellungen in den öffentlichen Dienst und somit auch die Besetzung von Funktionsstellen im staatlichen Schuldienst unterliegen besonderen, durch das Beamtenrecht geprägten formellen Anforderungen. Bewerberinnen und Bewerber sind gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, Artikel 19 der Landesverfassung und § 10 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung auszuwählen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Ausschreibungsvoraussetzungen erfüllen (insbesondere die Lehramtsbefähigung für die betreffende Schulart), müssen sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist einem für die Besetzung von Funktionsstellen festgelegten Überprüfungsverfahren unterziehen. Hierbei werden die unter Frage 9 genannten Stellen- und Anforderungsprofile zugrunde gelegt. Aufgrund der Ergebnisse dieser funktionsbezogenen Überprüfungen und unter Einbeziehung aktueller dienstlicher Beurteilungen sowie der Bewerbungsunterlagen und der Personalakten wird von den zuständigen Schulfachreferentinnen und -referenten bei der ADD die am besten geeignete Bewerberin oder der am besten geeignete Bewerber ermittelt (in Form schulfachlicher Gutachten über jede einzelne Bewerbung).
Diese funktionsbezogene Überprüfung besteht bei der Besetzung der Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie deren ständiger Vertretung in der Regel aus folgenden Teilen:
der Beurteilung fremden Unterrichts,
der Durchführung einer Dienstbesprechung oder Konferenz,
der Teilnahme an einem Kolloquium, welches insbesondere auf die konkrete Situation an der Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, bezogen ist.
Den weitaus größten Anteil an den Bewerbungen haben Lehrkräfte, die an rheinland-pfälzischen Schulen tätig sind. Der übrige Teil unterrichtet im Privatschuldienst oder an Schulen anderer Bundesländer.
11. Wie bewertet die Landesregierung den Mangel an Attraktivität, manifestiert durch deutlich erhöhten Mehraufwand an Arbeit im Verhältnis zur Lehrertätigkeit, geringfügige Bezahlungsanreize außerhalb des höheren Dienstes, Fehlen des Status eines direkten Dienstvorgesetzten etc. hinsichtlich der Gründe für die Vakanzen dieser Stellen?
12. Welche Gründe hält die Landesregierung für ausschlaggebend?
Die Schwierigkeit, Lehrkräfte für verantwortliche Leitungsaufgaben zu gewinnen, hat sich in den letzten Jahren nicht nur in Rheinland-Pfalz verstärkt. Es besteht mehr Zurückhaltung in der Bereitschaft, Führungsaufgaben zu übernehmen, die im Berufsalltag mit zusätzlichen Belastungen und ggf. auch mit Konflikten verbunden sind. Andere Faktoren wie die konkrete Situation einer Schule, die Lebenssituation potentieller Bewerberinnen und Bewerber, die Besoldung sowie die sächliche Schulausstattung sind zwar nicht ausschlaggebend, können aber sicherlich in einigen Fällen diese Zurückhaltung verstärken.
Die Schulbehörde tritt dieser Situation in mehrfacher Hinsicht entgegen. Sie wirkt auf die Schulleitungen ein, Lehrerinnen und Lehrer mit Entwicklungspotential mit besonderen Aufgaben in der Schule zu betrauen; darüber hinaus fördert sie selbst geeignet erscheinende Lehrkräfte durch die Zuweisung besonderer Aufgaben (als Fachberater oder in der Lehrerfort- und -weiterbildung).
Die gegenwärtige Regelung der Besoldung von Leitungsämtern von einem in der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage bis zu einem in der Besoldungsgruppe A 16 eingestuften Amt ist von der Schulart sowie der Schülerzahl abhängig und trägt sowohl den unterschiedlichen Anforderungen hinsichtlich der Aufgaben der Lehrkräfte (je nach Schulart) als auch den verschiedenen Größenordnungen der Schulen Rechnung. Die Übernahme eines erweiterten Verantwortungsbereiches geht insoweit auch mit einer verbesserten besoldungsrechtlichen Ausstattung einher, womit zugleich die Bereitschaft zur beruflichen Mobilität gefördert werden kann.
Soweit zugunsten einzelner Funktionsämter zusätzliche monetäre Anreize gefordert werden, muss stets auch die sachgerechte Einstufung des Amtes im Besoldungsgesamtgefüge und zugleich auch das möglicherweise daraus resultierende Erfordernis etwaiger Folgeanpassungen zugunsten anderer Besoldungsempfängerinnen und -empfänger berücksichtigt werden.
Nach § 4 Abs. 2 Landesbeamtengesetz ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der/des ihm nachgeordneten Beamtin/Beamten zuständig ist. Vorgesetzte oder Vorgesetzter ist, wer einer Beamtin oder einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann. Die Eigenschaft der oder des Dienstvorgesetzten erfordert einschlägige beamtenrechtliche Kenntnisse. Dieser oder diesem obliegt z. B. auch die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen nach dem Landesdisziplinargesetz (§ 14). Hierfür ist juristische Kompetenz unabdingbar. Deshalb könnte sich die Übertragung dieser Aufgabe auf Schulleitungen auch negativ auf die Bereitschaft zur Abgabe einer Bewerbung auswirken.
13. Welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Landesregierung zu welcher Zeit ergreifen, um die Attraktivität der Funktion des Schulleiters bzw. des Stellvertreters zu erhöhen?
Zur Steigerung der Attraktivität der Schulleitungsstellen und zur Kompensation gestiegener Belastungen hat die Landesregierung im Schuljahr 2005/2006 damit begonnen, die Schulleitungsanrechnung neu zu strukturieren. Da hierfür erhebliche Ressourcen aufgewendet werden müssen, erfolgt die Anpassung in mehreren Schritten: Zum Schuljahr 2005/2006 wurde die Schulleitungsanrechung der rund 250 kleinsten Schulen des Landes um durchschnittlich zwei Wochenstunden erhöht; hierfür wurden Anrechnungsstunden im Umfang von mehr als 20 Vollzeitlehrerstellen zur Verfügung gestellt. Zum Schuljahr 2007/2008 erfolgte die Erhöhung der Anrechnungsstunden der größten Schulen mit gleichem Ressourcenaufwand, im Schuljahr 2008/2009 sodann die Anhebung für einen großen Teil der mittelgroßen Schulen sowie gesondert für den Bereich der berufsbildenden Schulen. Insgesamt wurden in den ersten drei Tranchen Ressourcen im Umfang von rund 70 Vollzeitlehrerstellen zusätzlich zur Verfügung gestellt; hiervon konnten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 930 Schulleitungen profitieren. Weitere zwei Tranchen sind für die kommenden Schuljahre fest vorgesehen. Insgesamt werden nach derzeitiger Planung zusätzliche Anrechnungsstunden im Umfang von über 100 Vollzeitlehrerstellen zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis ist vorgesehen, die Regelungen für die Schulleitungsanrechnung dann komplett neu zu gestalten.
Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben im Rahmen des Ausbaus der Selbstständigkeit von Schulen kann ebenfalls zu einer Steigerung der Attraktivität der Schulleitungstätigkeit beitragen, weil die personale und pädagogische Verantwortung und die hiermit einhergehenden Gestaltungsmöglichkeiten der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber gestärkt werden. Hier ist vor allem das sogenannte schulscharfe Ausschreibungsverfahren zu nennen, mit dem der Schule die Möglichkeit gegeben wird, ihr Schulprofil zu stärken.
14. Mit welchen konkreten pädagogischen Argumenten begründet die Landesregierung die schulartbezogen deutlich unterschiedlichen Zuwendungszeiten von Schulleitung zu Schülern, die sich aus der Zahl der jeweils verfügbaren Stellen und den diesen jeweils zugeordneten Schülern ergeben?
Die Zahl der Schulleitungsämter im Verhältnis zu der Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich für die Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen aus den Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes, für die übrigen Schularten aus den Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes.
Bei Grund-, Haupt- und Realschulen mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern gibt es neben der Schulleitung eine Stellvertre tung, bei mehr als 540 Schülerinnen und Schülern zusätzlich eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter. Dieses Zahlenverhältnis gilt nach dem Landesbesoldungsgesetz auch für die Schulleitungsämter an Regionalen Schulen.
Nur bei Förderschulen ist das Verhältnis günstiger; bei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht bei mehr als 90 Schülerinnen und Schülern eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter und bei mehr als 270 Schülerinnen und Schülern eine zweite Stellvertreterin oder ein zweiter Stellvertreter zur Verfügung, bei Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten bereits bei mehr als 45 Schülerinnen und Schülern (Stellvertreter/-in) bzw. bei mehr als 135 Schülerinnen und Schülern (zweite Stellvertreterin/ zweiter Stellvertreter).
Die Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen haben im Normalfall mehr als 540 Schülerinnen und Schüler; die Schulleitungen bestehen neben der Schulleiterin oder dem Schulleiter aus einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und einer zweiten Stellvertreterin oder einem zweiten Stellvertreter.
Deutlich unterschiedliche „Zuwendungszeiten" der Schulleitungsmitglieder zwischen den einzelnen Schularten sind deshalb aus Sicht der Landesregierung mit Ausnahme der Förderschulen nicht feststellbar. An den Förderschulen besteht aber auch für die Schulleitungen ein deutlich höherer Betreuungsaufwand als an anderen Schularten.
Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und berufsbildende Schulen sind Schularten mit mehreren Schulformen, Bildungsgängen oder Schulstufen, sie haben damit komplexere Organisationsstrukturen. Deshalb verfügen sie ebenfalls schülerzahlabhängig neben den Schulleitungsämtern über zusätzliche Funktionsstellen wie MSS-Leitung, Stufenleitung, didaktische Koordination, pädagogische Koordination oder Abteilungsleitung. Diese Funktionsstellen übernehmen jeweils spezifische organisatorische und pädagogische Aufgaben an der jeweiligen Schulart und entlasten damit die Schulleitungen an diesen oftmals sehr großen Systemen.
Für die im Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur vorgesehene neue Schulart „Realschule plus" sind neben den Schulleitungsämtern, die sich nach den oben genannten Schülerzahlen an Grund-, Haupt- und Realschulen richten, als zusätz5 liche Funktionsstellen eine pädagogische Koordinatorin oder ein pädagogischer Koordinator sowie bei organisatorischem Verbund mit einer Grundschule eine Primarstufenleiterin oder ein Primarstufenleiter (wie bisher schon bei organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schulen) und bei organisatorischem Verbund mit einer Fachoberschule eine Koordinatorin oder ein Koordinator vorgesehen.
15. Wie hat sich das Aufgaben- und Anforderungsprofil der Funktion des Schulleiters bzw. Stellvertreters insbesondere im Hinblick auf Art und Umfang der Leitungstätigkeit in den vergangenen Jahren verändert?
Für die Landesregierung steht außer Zweifel, dass die Anforderungen an Schulleitungen durch Managementaufgaben zugenommen haben. Dies ist nicht zuletzt Folge der Bemühungen der Landesregierung, die Selbstständigkeit der Schulen zu fördern.
Dies führt dazu, dass Schulleitungen zunehmend Aufgaben übernehmen, die zuvor durch andere Stellen beispielsweise durch die Schulaufsicht wahrgenommen worden waren, um durch auf die Interessen der einzelnen Schule abgestimmte Beratungs- und Entscheidungsprozesse zu passgenauen, schulnahen Lösungen zu gelangen. Hierzu zählt beispielsweise die Inanspruchnahme von Schulleitungen im Rahmen des Projekts Erweiterte Selbstständigkeit (PES); bei Bedarf stehen den Schulen je nach Größe gestaffelt aus dem ihnen zugewiesenen Budget bis zu vier Anrechnungsstunden für die zusätzlich zu bewältigenden Aufgaben zu. Ebenfalls zugenommen haben die Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung an Schulen, beispielsweise durch die Erarbeitung der schulischen Qualitätsprogramme und durch die Teilnahme der Schulen an der externen Evaluation durch die AQS. Beide Bereiche stellen unabdingbare Bestandteile moderner Schulentwicklung dar und werden auch weiterhin von hoher und noch zunehmender Bedeutung sein.
16. In welcher Weise will die Landesregierung diesen Veränderungen künftig Rechnung tragen und welche Maßnahmen sind diesbezüglich bis zum Ende der Legislaturperiode fest eingeplant?
In Anerkennung dieser zunehmenden Anforderungen passt die Landesregierung seit dem Schuljahr 2005/2006 die Schulleitungsanrechung der Schulen an die gestiegenen Belastungen an. Diese Maßnahme wurde bereits in der Beantwortung von Frage 13 detailliert beschrieben; auf diese Ausführungen wird verwiesen.
17. In welcher Weise werden potentielle Bewerber für die Aufgaben und die mit der Funktion des Schulleiters bzw. des Stellvertreters verbundenen Anforderungen vorbereitet?
18. Welche Weiterbildungsmaßnahmen haben wie viele potentielle Bewerber zur Vorbereitung für die Funktion der Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen in den vergangenen fünf Schuljahren ergriffen (bitte das Verhältnis der Teilnehmer zu den tatsächlich verfügbaren Maßnahmen darstellen sowie die Auflistung nach Schuljahren vornehmen)?
Ist im Sinne einer Effizienzsteigerung künftig eine Einarbeitung in die zu besetzenden Stellen geplant, bevor der jeweilige personelle Wechsel vor Ort erfolgt?
Im Rahmen der Weiterentwicklung und der zunehmenden Selbstständigkeit von Schulen nehmen die Schulleitungen einen immer größeren Stellenwert ein. Die vielfältigen Aufgaben von Schulleitungen verlangen insbesondere Teamarbeit, sei es im engeren Schulleitungsteam oder auch in Steuergruppen oder anderen Kooperationen. Nur so kann das Spannungsfeld von Führung zwischen den Dimensionen Vorgesetzter und Gestalter sowie Kommunikator und Organisator aufgelöst werden. Insbesondere bei der Qualitätsprogrammarbeit von Schulen und der damit verbundenen internen und externen Evaluation sowie der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung kommt der Schulleitung eine zentrale Rolle zu.
Die Weiterentwicklung von Schule im Interesse der Schülerinnen und Schüler ist an der einzelnen Schule nur realisierbar, wenn die Schulleitung diesen Prozess initiiert und kontinuierlich aktiv gestaltet.
Um die Schulleitungen hierbei zu unterstützen, wurde schon zu Beginn der 90er Jahre beim damaligen „Staatlichen Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung" (SIL) das Führungskolleg in Boppard installiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit der Gründung des „Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung" (IFB) wurde das Führungskolleg weiter ausgebaut.
Das Kernangebot des Führungskollegs konzentriert sich auf drei Phasen:
1. Orientierung und Vorbereitung für an der Schulleitung interessierte Lehrkräfte,
2. Qualifizierung für neu ernannte Schulleitungsmitglieder,
3. Berufsbegleitende Fortbildung.
Im Rahmen des Kernangebots „Orientierung und Vorbereitung" erhalten an Führungspositionen interessierte Lehrkräfte ein Auswahlangebot aus den Veranstaltungsmodulen:
Berufsfeld Schulleitung
In dieser zweitägigen Veranstaltung lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Aufgaben und das Arbeitsfeld von Schulleitung praxisnah kennen. Sie erfahren, welche Fähigkeiten und Kompetenzen notwendig sind und welche Konsequenzen ein Wechsel in die Schulleitung für sie persönlich haben kann.
Interesse an Schulleitung? Klärung der eigenen Kompetenzen