Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen auf Bundes- und Landstraßen in Bremen

Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

1. Inwieweit ist gewährleistet, dass Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen auf Bundes- und Landstraßen in Bremen prioritär nach Unfallbrennpunkten oder dem Zustand der Straßen vorgenommen werden?

Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit der Polizei mit den Verkehrsbehörden?

Bremen:

Die Belange der Verkehrssicherheit von Straßen finden bei der Planung, Entwurf und Bau durch die Anwendung der geltenden technischen Richtlinien Berücksichtigung. Ergeben sich beim Betrieb der Straßenverkehrsanlagen dennoch Unfallschwerpunkte, so wird punktuell Abhilfe geschaffen.

Dafür wurde eigens eine Verkehrsunfallkommission gebildet. Ziel dieser Kommission ist die Reduzierung von Verkehrsunfällen durch Erkennen, Untersuchen und Beseitigen von örtlichen Unfallhäufungen. Die Verkehrsunfallkommission setzt sich aus Vertretern des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr, des Amtes für Straßen und Verkehr sowie der Polizei Bremen zusammen.

Straßenentwürfe des Amtes für Straßen und Verkehr wurden und werden unter Beteiligung der für Sicherheit relevanten Planungsträger und unter Anhörung Träger öffentlicher Belange erstellt.

Selbstverständlich werden im Zuge der gesetzlich geregelten Verkehrssicherungspflicht vom Baulastträger notwendige Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

Bremen hat sehr großes Interesse daran, auftretende Unfallschwerpunkte so rasch wie möglich zu beseitigen. Hierzu kann die Arbeit der Verkehrsunfallkommission, deren Zusammenarbeit von allen Beteiligten als sehr gut bezeichnet wird, einen wesentlichen Beitrag leisten. Dank der Arbeit der Verkehrsunfallkommission konnten in Bremen bisher mehrere Unfallbrennpunkte entschärft werden.

Bremerhaven:

Die örtliche Untersuchung der Verkehrsunfälle durch die Schutzpolizei Bremerhaven ergibt Hinweise auf zeitliche, örtliche, deliktische und auf die Art der Verkehrsteilnahme bezogene Unfallbrennpunkte. Diese werden im Rahmen der vierteljährlichen Unfallkommissionssitzungen unter Beteiligung der Schutzpolizei, der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde, des Stadtplanungsamtes und der Verkehrsbetriebe erörtert, wobei insbesondere bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Unfälle vereinbart werden.

Ursachen von Straßenverkehrsunfällen

Die Fraktionen der CDU und der SPD haben unter Drucksache 16/54 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden untereinander ist konstruktiv und wird von allen Beteiligten positiv bewertet.

Neben den Sitzungen der Unfallkommission findet in der Regel einmal im Monat eine Besprechung der Amtsleiter der oben genannten Ämter statt (so genannte Verkehrsbesprechung), in der die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung der von der Verkehrsplanung pp. betroffenen Behörden als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 (1) und der zu

§ 45 erfolgt sowie aktuelle Verkehrsangelegenheiten erörtert werden.

2. Inwieweit werden in Bremen schon bei der Planung und Ausgestaltung von Straßenneubaustrecken Sicherheitsanalysen (Sicherheits-Audit) durchgeführt?

Bremen:

Die Verkehrssicherheit wird bereits im Rahmen der Entwurfsplanung berücksichtigt. Zurzeit wird im Amt für Straßen und Verkehr ein formalisiertes Sicherheits-Audit nach den Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen vorbereitet, um weitere Möglichkeiten verkehrssicherer Gestaltung auszuschöpfen.

Bremerhaven:

Bei Planungen von Straßen (Umbau und Ausbau) wird in der Regel die Verkehrsunfallsituation in den zurückliegenden Jahren analysiert. Eine systematische Unfallanalyse liefert Anhaltspunkte für notwendige Änderungen bzw. entsprechende Maßnahmen.

Neubaustrecken werden entsprechend dem gängigen Regelwerk und den gesetzlichen Vorschriften geplant.

Ein eigenständiges Sicherheitsaudit erfolgt zurzeit noch nicht. Ein Mitarbeiter aus Bremerhaven nimmt in diesem Jahr an der bundesweit ersten Schulung für Sicherheitsauditoren für Innerortsstraßen teil. Nach dessen Ausbildung sollen die neuen Erkenntnisse in die Neubau-, Umbau- und Ausbauplanung von Innerortsstraßen einfließen.

3. Wie beurteilt der Senat die Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, auf Land- und Schnellstraßen Schutzplanken aufzustellen sowie die Ankündigung, Baumbepflanzungen in unmittelbarer Nähe zur Straße als wirksame Maßnahme gegen Baumunfälle zu unterlassen?

Diese Forderungen beziehen sich in erster Linie auf Landstraßen, an denen in dichten Abstand zur Fahrbahn Bäume vorhanden sind. Hier werden in den betroffenen Bundesländern Versuche mit Schutzplanken durchgeführt.

Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

In Bremen und Bremerhaven gibt es keine damit vergleichbaren Straßen.

Die Zahl der Baumunfälle ist vergleichsweise gering. An den stark befahrenen Schnellstraßen wie z. B. dem Zubringer Horn-Lehe sind Schutzplanken überall dort installiert worden, wo die Bäume in unmittelbarer Nähe der Fahrbahn stehen und in den Kurvenbereichen.

4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Unfälle in Baustellenbereichen zu reduzieren, und wer überprüft die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wie z. B. der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen?

Unfälle in Baustellenbereichen werden durch eine sorgfältige Planung der Baustelle, der Zahl der zur Verfügung stehenden Fahrstreifen und der verbleibenden Fahrbahnbreite gering gehalten. So werden zur Vermeidung von schweren Unfällen auf Autobahnbaustellen mobile Gleitwände eingesetzt und die Fahrspurbreiten unter Nutzung der Nebenanlagen möglichst groß gewählt. Dabei wird besonders auf die zulässige Geschwindigkeit im Baustellenbereich und auf die Dauer der Arbeiten geachtet. Grundsätzlich erfolgt die Genehmigung der Baustelle nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

Die Wartung und Kontrolle der Einrichtung der Arbeitsstelle erfolgt durch den Unternehmer, der die Baustelle einrichtet. Die Überprüfung der Arbeitsstellen wird bei Änderungen an den Lichtsignalanlagen, bei Umleitungen, Änderung der Vorfahrt und auf Hauptverkehrsstraßen sowie auf Autobahnen sofort nach Inbetriebnahme vorgenommen.

Die Überwachung der Arbeitstellen im Hinblick auf die Einhaltung der Auflagen wird im weiteren Verlauf stichprobenartig durch den Straßenbaulastträger und die Polizei durchgeführt. Außerdem werden Kontrollfahrten und besondere Überprüfungen der Baustellen in den Nachtstunden erforderlich, besonders in den Wintermonaten, wenn es bereits früh dunkel wird. Auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften wird dabei besonders geachtet.

5. Inwieweit wird der Senat auf der A 27 neben technischen Sicherheitshilfen auch Verkehrsleitsysteme installieren, die Staus oder Schlecht-Wetter-Warnungen anzeigen, und wie ist gegebenenfalls die zeitliche Perspektive der Realisierung hierfür?

Bereich Bremen:

Für die BAB A 27 ist eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) in Form einer Streckenbeeinflussung (analog zur A 1) zwischen den Anschlussstellen Achim-Nord und Ihlpohl vorgesehen.

Die Anlage soll mit Hilfe von Wechselverkehrszeichen den Verkehrsfluss optimieren, vor besonderen Gefahren (z. B. Baustellen, Unfallstellen, Stauenden) sowie witterungsbedingten Gefahren (Nässe, Nebel, Glätte) warnen und damit die Verkehrssicherheit wesentlich erhöhen.

Die Realisierung der Maßnahme ist nach dem Programm zur Verkehrsbeeinflussung auf Bundesautobahnen 2002 bis 2007 des BMVBW bis Ende 2006 vorgesehen.

Bereich Bremerhaven:

Aufgrund der im Vergleich zum Bereich Bremen geringeren Verkehrsdichte hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) für den Bremerhavener Bereich der BAB A 27 bisher noch keine Notwendigkeit für eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) gesehen. Daher ist für die BAB A 27 im Bereich Bremerhaven derzeit keine VBA geplant.

6. Welche Maßnahmen zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung wurden in den letzten 20 Monaten durchgeführt, und welche Maßnahmen plant der Senat, um Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechterem Verhalten anzuhalten?

Da hinsichtlich der Verkehrsunfallbeteiligung von Kindern im Land Bremen in den vergangenen Jahren eine regional unterschiedliche aber insgesamt problematische Bilanz festgestellt werden musste, bestand deutlicher Handlungsbedarf. Daher wurde eine Intensivierung der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung in Kindergärten und Schulen erforderlich und verwirklicht. Instrumente dafür waren der Ausbau der Verkehrserziehung und eine offensive Öffentlichkeitsarbeit.

Im August 2002 wurde das Projekt Bremer fairkehr zur Senkung der VU-Zahlen im Kinderbereich initiiert. Diese wurde durch eine Plakataktion mit einem einheitlichen Logo und durch den Einsatz eines Info-Mobils durchgeführt. Das Modellprojekt ist im August 2003 vorläufig beendet worden.

Wegen des positiven Ergebnisses besteht die Absicht, das Projekt fortzuführen.

Trotz dieses positiven Ergebnisses wird eine offensive Verkehrssicherheitsarbeit in Kindergärten und Schulen weiterhin für erforderlich gehalten, um die Verkehrsunfallbeteiligung von Kindern weiter zu reduzieren.

Weitere Maßnahmen der Polizei Bremen:

Die Mitarbeiter der Verkehrssicherheitsberatung der Verkehrsabteilung der PD Bereitschaftspolizei/Sondereinsatz wurden innerhalb der letzten 20 Monate mit teilweiser Unterstützung der Kontaktpolizisten und in Kooperation