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3. An welchen Streckenabschnitten wurden in Rheinland-Pfalz Schallmessungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen?
4. In welchem Umfang sollten nach Auffassung der Landesregierung in den kommenden Monaten weitere Schallmessungen vorgenommen werden?
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben werden die Schallimmissionen durch ein gesetzlich vorgegebenes Berechnungsverfahren ermittelt; Messungen werden im Zusammenhang mit gesetzlichen Ansprüchen in der Lärmvorsorge bzw. als Grundlage freiwilliger Lärmsanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im Zusammenhang mit der durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Lärmkartierung aktuell Berechnungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind unter der Internetseite http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de auf Karten dargestellt.
Aus aktuellen Presseberichten konnte im Übrigen entnommen werden, dass verschiedentlich private Messungen vorgenommen wurden. Hierbei handelt es sich u. a. um Messungen, die der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal beauftragt hat sowie um Lärmmessungen der Firma Sebapharma, Boppard. Hierzu wird auch auf den schriftlichen Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr vom 29. November 2007 (Vorlage 15/1934) verwiesen.
Nach Mitteilung der DB AG sind diese gemessenen Werte aber nicht mit den berechneten Werten vergleichbar. Im Übrigen werden in den kommenden Monaten im Zusammenhang mit der Durchführung von ortsfesten Pilotprojekten zum Einsatz innovativer Lärmschutztechniken Messungen zum Umfang der mit diesen Verfahren erreichbaren Lärmreduzierungen durchgeführt.
5. Wie wird sich nach Auffassung der Landesregierung die Zahl der durchfahrenden Personenverkehrszüge in Rheinland-Pfalz in den nächsten zehn Jahren entwickeln?
6. Welche Auswirkung hat diese Entwicklung auf die Auslastung des derzeitig bestehenden Streckennetzes?
7. Wie wird sich nach Auffassung der Landesregierung die Zahl der durchfahrenden Güterverkehrszüge in Rheinland-Pfalz in den nächsten zehn Jahren entwickeln?
8. Welche Auswirkung hat diese Entwicklung auf die Auslastung des derzeitig bestehenden Streckennetzes?
Im Auftrag des Bundes wurde eine Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtung 2025 erstellt, die Ende 2007 veröffentlicht wurde. Die Prognose enthält zum Teil korridorbezogene Aussagen zur Entwicklung der wichtigsten großräumigen Verkehrsströme für die Schiene im Personen- und Güterverkehr.
Im Personenverkehr werden für die Schiene bis 2025 Zuwächse bundesweit von rund 25 % bei der Verkehrsleistung (Personenkilometer) und 6 % beim Aufkommen (Zahl der Reisenden) bundesweit vorhergesagt. Nach Mitteilung der DB AG sind im Personenfernverkehr bis zum Jahr 2013 keine Änderungen bekannt. Im Schienenpersonennahverkehr ist im Rahmen des Konzeptes Rheinland-Pfalz-Takt 2015 eine Steigerung der Zugkilometer um rund 20 % vorgesehen, die sich auf verschiedene Strecken verteilen werden.
Die Verkehrsleistung des Güterverkehrs (Tonnenkilometer) auf der Schiene wird gemäß der Prognose zwischen 2004 und 2025 bundesweit dagegen um rund 65 % zunehmen. Das Güteraufkommen (Zahl der verladenen Tonnen) für Rheinland-Pfalz wird von 13,3 auf 19,9 Mio.t wachsen (1,8 % p. a.). Besonders deutlich wachsen wird der Transitverkehr auf der Schiene, für den eine Steigerung von jeweils jährlich 4 % im Korridor Benelux Schweiz/Österreich/Italien über den gesamten Zeitraum bis 2025 prognostiziert wird. Der Schienengüterverkehr konzentriert sich stärker als der Personenverkehr auf bestimmte Strecken, die eine günstige Trassierung aufweisen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der Zuwachs bei den lang laufenden Verkehren in den genannten Relationen auf die bereits heute stark genutzten Strecken entlang des Rheins und auf die Strecke Mannheim Saarbrücken konzentrieren wird.
Im Übrigen hat der Bund zur Fortschreibung des Bedarfsplans im Schienenbereich bei einem Ingenieurbüro eine erneute Prognose in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse, aus denen sich auch die Belastungen der einzelnen Korridore ergeben werden, sollen Ende 2009 vorliegen.
Insofern liegen derzeit noch keine abschließenden Angaben zur Entwicklung der Transitverkehre im Personen- und Güterverkehre sowie zur prognostizierten Auslastung einzelner Strecken vor.
9. Welche Aussagen mit welcher Stellungnahme der Landesregierung trifft der „Masterplan Güterverkehr und Logistik" des Bundesverkehrsministeriums vor diesem Hintergrund für Rheinland-Pfalz?
Der seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegte und vom Bundeskabinett am 16. Juli 2008 verabschiedete Masterplan Güterverkehr und Logistik zielt in seiner Grundausrichtung darauf ab, Verkehr zu vermeiden und von der Straße auf Schiene und Binnenschiff zu verlagern. In den Vorschlägen und Empfehlungen des Masterplanes wird jedoch weder auf einzelne Bundesländer noch auf konkrete Verkehrsvorhaben, wie etwa bestimmte Autobahnen oder Bahnstrecken, Bezug genommen.
In Bezug auf die vorgenannte allgemeine Ausrichtung des Masterplanes wurde seitens der Landesregierung bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass aufgrund der heute bereits sehr weitgehend ausgeschöpften Transportkapazitäten, insbesondere der Rheinschiene, eine weitere nennenswerte Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene ohne den Bau zusätzlicher Trassen kaum noch möglich sein wird.
10. Welche Entwicklung des Bahnlärms wird sich nach Einschätzung der Landesregierung aus dieser prognostizierten Entwicklung des Bahnverkehrs ergeben?
Die DB AG hat unter Bezugnahme auf die Prognosen des laufenden Bundesverkehrswegeplans darauf hingewiesen, dass nach ihrer Auffassung hierdurch eine Erhöhung der Lärmimmissionen von 1 bis 1,5 dB(A) zu erwarten sei, jedenfalls aber weniger als 3 dB(A), da eine Verdopplung der Verkehrsmenge nicht prognostiziert werde.
Die Landesregierung geht dessen ungeachtet davon aus, dass wegen der bestehenden Belastungssituation unter anderem möglichst rasche und wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms insbesondere an der Quelle notwendig sind. Auf die in der Vorbemerkung zur Großen Anfrage dargestellten bereits eingeleiteten Maßnahmen wird verwiesen.
11. Welche Studien zum Thema Bahnlärm wurden in den vergangenen zehn Jahren in Rheinland-Pfalz erhoben?
12. Wie beurteilt die Landesregierung deren Ergebnisse?
Das Land Rheinland-Pfalz hat zusammen mit Hessen in den Jahren 2000 und 2001 bei der DB AG Lärmstudien für das Mittelrheintal zwischen den nördlichen Landesgrenzen und Wiesbaden/Mainz in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wiesen Lärmwerte aus, die zu einer bevorzugten Aufnahme des gesamten Mittelrheintals in das im Jahr 2000 gestartete freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes für bestehende Schienenstrecken geführt haben. Nach Angaben des Bundes sind seither für Lärmschutzmaßnahmen insbesondere Lärmschutzwände und -fenster im Rheintal insgesamt rund 96 Mio. investiert worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
13. Was sind die lärmintensivsten Streckenabschnitte in Rheinland-Pfalz?
14. Wie hoch sind die dortigen maximalen und durchschnittlichen Lärmwerte (Angaben in dB[A]) bei Tag und Nacht?
Die lärmintensivsten Streckenabschnitte in Rheinland-Pfalz befinden sich im Mittelrheintal.
Die von den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen bei der DB AG in den Jahren 2000 und 2001 in Auftrag gegebene Lärmstudie wies an verschiedenen Abschnitten der Strecken im Mittelrheintal einen nächtlichen Lärmmittelungspegel von 76,6 dB(A) aus. Die Werte wurden nach der in Deutschland eingeführten „Schall 03" anhand der aktuellen Fahrplandaten berechnet. Spitzenpegel und Tageswerte wurden nicht ermittelt.
Die DB AG hat zu den im Rahmen der Lärmsanierung durchgeführten Berechnungen keine Angaben gemacht und im Übrigen auf die zur Lärmkartierung durchgeführten Berechnungen des EBA verwiesen.
15. In welchem Maße überschreiten diese Werte die gesetzlich festgelegten Höchstwerte?
Für bestehende Schienenstrecken sind keine Lärmhöchstwerte gesetzlich vorgegeben.
16. Wie wird sich die Lärmbelastung in diesen Regionen entwickeln, wenn sich der Bahnverkehr um das in den Fragen 5 und 7 angesprochene Maß erhöht?
Die von der DB AG im Rahmen der Lärmsanierung zugrunde gelegten Zugzahlen basieren auf den Prognosewerten des Bundesverkehrswegeplans. Insofern sind die prognostizierten Entwicklungen des Schienenverkehrs bis 2015 im Rahmen der Lärmsanierung bereits berücksichtigt.
17. In welchem Umfang soll nach Auffassung der Landesregierung der Bahnlärm in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2011 reduziert werden?
Die Landesregierung geht davon aus, dass das Lärmsanierungsprogramm des Bundes und das vom Bund auf Initiative des Landes eingerichtete Innovations- und Investitionsprogramm rasch umgesetzt werden. Mit der dort vorgesehenen Umrüstung älterer Güterwagen soll in Kürze begonnen werden. Diese sollen vorrangig im Rheintal eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen in 2009 ortsfeste Modellversuche zur Lärmreduzierung am Gleis bei Bingen durchgeführt werden. Das Umrüstprogramm wird zum Jahre 2011 noch nicht abgeschlossen sein, gleichwohl wird auch dann schon eine Wirkung festgestellt werden können, die allerdings nicht exakt prognostiziert werden kann.
Die DB AG selbst hat sich zum Ziel gesetzt, die Belastung der Anwohner durch Bahnlärm bezogen auf das Ausgangsjahr 2000 bis zum Jahr 2020 zu halbieren.
18. Welche Lärmschutzmaßnahmen (bezogen auf den Bahnverkehr) befinden sich in Rheinland-Pfalz derzeit in Planung oder bereits im Bau?
Hierzu hat die DB AG folgende Angaben gemacht: Strecke Koblenz Mainz:
Zwei Ortsdurchfahrten mit Abschluss passiver Maßnahmen in 2008,
eine Ortsdurchfahrt mit Schallschutzwand und passiven Maßnahmen.
Moselstrecke: 13 Abschnitte mit aktiven und passiven Maßnahmen.
Strecke Mainz Ludwigshafen:
Zehn Ortsdurchfahrten mit aktiven und passiven Maßnahmen in 2008,
eine Ortsdurchfahrt mit nur passiven Maßnahmen.
Strecke Kaub Vallendar:
Drei Ortsdurchfahrten mit aktiven und passiven Maßnahmen in 2008,
eine Ortsdurchfahrt mit nur passiven Maßnahmen.
19. In welcher finanziellen Größenordnung wurden in den vergangenen zehn Jahren Lärmschutzprojekte an rheinland-pfälzischen Bahnstrecken durchgeführt?
20. An welchen Streckenabschnitten wurden diese Maßnahmen durchgeführt?
Die DB AG hat mitgeteilt, dass von 118 Ortsdurchfahrten, die im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms bearbeitet wurden, bereits 87 abgeschlossen seien. Das Gesamtbauvolumen belaufe sich auf etwa 96 Mio. für aktive und passive Lärmsanierungsmaßnahmen.
Für 54 Ortsdurchfahrten seien Schallschutzwände in einer Gesamtlänge von 54,5 km fertiggestellt, in Bau oder in Planung. Es seien bereits 40,1 Mio. für 37,1 km Schallschutzwände verausgabt worden.
Für passive Schallschutzmaßnahmen seien bereits 31,8 Mio. verausgabt worden. Insgesamt seien 13 400 von 13 800 Wohnungen saniert und 26 600 Schallschutzfenster eingebaut worden.
21. In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren an den Bahnstrecken des Landes, besonders im Rheintal und im Moseltal, Holzschwellen durch Betonschwellen ersetzt?
22. Welche Auswirkungen hat dies auf die Entwicklung des Bahnlärms gehabt?
Die Deutsche Bahn baut nach eigenen Angaben seit 1970 Betonschwellen als Oberbaustandard ein. Neben einer längeren Lebensdauer die Betonschwelle ist gegenüber tierischen und pflanzlichen Schädlingen unempfindlich werde auch aus Umweltgründen auf die Holzschwelle überwiegend verzichtet. Bis auf wenige Ausnahmen seien alle Hauptabfuhrstrecken auf Betonschwellen umgerüstet.
Messtechnisch seien alle Schwellenarten akustisch gleichwertig. Bei dem weiter entwickelten Berechnungsverfahren Schall 03 werde dieser Sachverhalt künftig berücksichtigt. Nach dem derzeit gültigen Berechnungsverfahren Schall 03 (1990) würden Betonschwellen jedoch mit einem Zuschlag von 2 dB(A) berechnet. Dieser fände u. a. auch bei der Umsetzung des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes durchgehend Anwendung.
23. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Einbau von Betonschwellen verbindlich mit ausreichenden passiven Lärmschutzmaßnahmen verbunden werden muss?
Sofern es im Einzelfall aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten entgegen den Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 21 und 22 durch den Einbau von Betonschwellen oder andere Maßnahmen am Gleis zu höheren Emissionswerten kommen sollte, geht die Landesregierung davon aus, dass bei Überschreiten der Grenzwerte für den betroffenen Bereich dann Maßnahmen nach dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes in Betracht kommen.
24. Mit welchen Anreizen kann die Landesregierung die verstärkte Nutzung von leiseren Schienenfahrzeugen fördern?
Die Lärmsanierung der Schienenwege und der Einsatz von lärmarmen Fahrzeugen ist eine Aufgabe des Bundes, der Verantwortung für seine Eisenbahnen trägt, und der DB AG selbst. Dies gilt auch für die Unterstützung der Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf Flüsterbremsen. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Landesregierung, finanzielle Mittel im Zuständigkeitsbereich des Bundes einzusetzen.
25. Welche Studien zu den Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Gesundheit sind der Landesregierung bekannt?
Die Landesregierung verfolgt schon seit vielen Jahren intensiv die wissenschaftliche Diskussion über die gesundheitlichen Folgen des Verkehrslärms. Dabei stehen wissenschaftlich Schädigungen des Hörorgans selbst (aurale Wirkungen) nicht im Zentrum der Betrachtungen, sondern sog. extraaurale Wirkungen, also die Wirkungen der Lärmpegel auf den ganzen Körper, so Störungen des Nachtschlafes, Störung der Kommunikation und der Konzentration.