Mehrarbeit wird in vergütungsfähige und nicht vergütungsfähige Mehrarbeit geteilt
Überstunden vor sich her. Bei der derzeitigen Gesamtstärke von 9 330 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bedeutet dies eine durchschnittliche Überstundenzahl pro Person von 171 Überstunden. Die Landesregierung hat das Budget zur finanziellen Abgeltung von Mehrarbeit in diesem Jahr um 300 000 erhöht.
Mehrarbeit wird in vergütungsfähige und nicht vergütungsfähige Mehrarbeit geteilt. Daraus folgt, dass ein beachtlicher Anteil der Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden muss, was insbesondere aufgrund der angespannten Personaldecke gerade den im operativen Dienst tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schwerfällt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist der Anteil an vergütungsfähiger Mehrarbeit?
2. Wie hoch ist der Anteil an nicht vergütungsfähiger Mehrarbeit?
3. Wie hoch sind derzeit die Stundensätze (brutto) für Mehrarbeit?
4. Gibt es bei der Landesregierung Planungen, die Vorschriften über Mehrarbeit (vergütungsfähig/nicht vergütungsfähig) zu ändern, um die Zahl der Überstunden zu verringern?
Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 wie folgt beantwortet:
Zu 1. und 2.: Die Anteile an vergütungsfähiger und nicht vergütungsfähiger Mehrarbeit stellen sich nach Angaben der Polizeibehörden und -einrichtungen nach dem Stand vom 31. Dezember 2007 wie folgt dar: Mehrarbeit ist vorrangig durch Freizeitausgleich abzugelten. Diese Zielsetzung lässt sich im Polizeidienst gegenwärtig mit etwa 80 v. H. der jährlich anfallenden Mehrarbeit erreichen.