Pflegeversicherung

Von den insgesamt 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen sind circa 85 Prozent in der Trägerschaft einzelner ambulanter Dienste und circa 15 Prozent in der Trägerschaft von Verbünden.

Entsprechend dem Anforderungsprofil der Beratungs- und Koordinierungsstellen werden in der Praxis überwiegend Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen beschäftigt. Einer Übergangsregelung bedurfte es für bisher schon in Beratungs- und Koordinierungsstellen tätige Fachkräfte mit anderer beruflicher Ausbildung, denen eine weitere Berufsausübung ermöglicht werden sollte. In den 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen sind insgesamt 178 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (80 Prozent Frauen, 20 Prozent Männer) als BeKo-Fachkräfte tätig. Davon sind 158 Personen Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge (circa 89 Prozent), 16 Personen Pflegefachkräfte (circa neun Prozent) und vier Personen DiplomPädagogin oder Diplom-Pädagoge.

Die Wahrnehmung der Aufgaben der landesweit 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen erfordert in der Regel eine vollzeitbeschäftigte geeignete Fachkraft oder eine entsprechende Anzahl teilzeitbeschäftigter geeigneter Fachkräfte. Als erforderliche Mindestausstattung wurde eine halbtags tätige geeignete Fachkraft vorgeschrieben.

Nach dem Landgesetz werden die angemessenen Personalkosten einer vollzeitbeschäftigten Kraft in Höhe von bis zu 80 v. H. gefördert. Die Rechtsverordnung legt die angemessenen Personalkosten mit 50 000 Euro fest. Entstehen dem Träger geringere Kosten, können lediglich 80 Prozent der tatsächlichen Kosten gefördert werden. Darüber hinaus werden die Sachkosten pauschal mit einem Betrag in Höhe von 15 Prozent der angemessenen Personalkosten (7 500 Euro) gefördert.

Im Jahr 2006 wurden die Beratungs- und Koordinierungsstellen mit circa 5,6 Mio. Euro und im Jahr 2007 mit circa 5,8 Mio. Euro gefördert.

Die Fachkräfte in den Beratungs- und Koordinierungsstellen sind in Fragen der Wohnberatung ein wichtiger Ansprechpartner für die Zielgruppe hilfebedürftiger, pflegebedürftiger und auch älterer Menschen. Die Beratungs- und Koordinierungsstellen

­ bieten eine Basisinformation,

­ motivieren die Betroffenen und wecken damit die Bereitschaft, eine Wohnberatung und Wohnraumanpassung in Anspruch zu nehmen,

­ vermitteln Kontakte zu anderen Fachleuten,

­ arbeiten mit den jeweiligen Kontaktstellen zusammen und tauschen sich aus,

­ leisten Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und

­ wirken in den Regionalen Pflegekonferenzen auf die örtliche Vernetzung aller handelnden Akteure in der Wohnberatung hin.

Die Basisinformationen der Beratungs- und Koordinierungsstellen umfassen:

­ Tipps und Anregungen zur Erhaltung der Selbstständigkeit und zum weiteren Leben in der eigenen Häuslichkeit (unter anderem Gefahrenquellen und Erschwernisfaktoren in einer Wohnung erkennen und darüber informieren, Möglichkeiten zur Umgestaltung des Wohnfeldes aufzeigen),

­ Informationen über die konkreten Aufgaben der verschiedenen Wohnberatungsstellen,

­ Informationen über gesetzliche Voraussetzungen und über das Antragsverfahren für Wohnraumanpassung.

Das erforderliche Basiswissen sowie aktuelle Neuerungen zum Thema Wohnraumanpassung eignen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Koordinierungsstellen durch Schulungsmaßnahmen und durch die enge Zusammenarbeit mit der „Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen" an. Ihre praktischen Erfahrungen bringen sie in das Beratungsnetzwerk „Barrierefreies Wohnen" auf Landesebene ein.

Auf der Grundlage eines landesweiten Erhebungsbogens erfassen die Beratungs- und Koordinierungsstellen ihre Tätigkeiten. Die Kriterien und Bausteine des Erhebungsbogens orientieren sich an dem im Landesgesetz und an den in der Landesverordnung genannten Aufgaben der Beratungs- und Koordinierungsstellen.

Die Auswertung der Erhebungsbogen des Jahres 2006 ergab, dass in insgesamt 25 926 Fällen Informationen weitergegeben wurden und in 24 310 Fällen Beratungen stattgefunden haben. Darüber hinaus bearbeiteten die BeKos 2 068 Beschwerden. Die Gesamtzahl der Informationen, Beratungen und Beschwerden betrug 52 304.

Weiterhin ergaben sich folgende Erkennnisse:

­ Die erstmalige Kontaktaufnahme entstand in der Regel durch die Angehörigen (43 Prozent), durch die Betroffenen selbst (17 Prozent) oder durch ambulante Pflegedienste (15 Prozent).

­ Die überwiegende Zahl der Klientinnen und Klienten ist älter als 70 Jahre (70 Prozent), davon besitzen circa 94 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit.

­ Der Schwerpunkt der Nachfrage- und Beratungsinhalte liegt im ambulanten Bereich (48 Prozent).

­ Im Vor- und Umfeld der Pflege sind hauswirtschaftliche Hilfen mit circa 27 Prozent und das Thema Essen auf Rädern mit circa 18 Prozent von besonderer Bedeutung.

­ Die Beschwerden beziehen sich in erster Linie mit circa 67 Prozent auf die Einstufung in eine Pflegestufe und die Genehmigung von Verordnungen durch die Pflege- und Krankenkassen.

­ Die 24 310 Beratungen umfassten 96 252 Beratungsinhalte, das heißt, in jeder Beratung wurden durchschnittlich vier Themenbereiche angesprochen. Die Beratungen fanden mit 20 241 Hausbesuchen, 5 351 kundenorientierten Besuchen und 13 152 Sprechstunden überwiegend im Rahmen eines persönlichen Gesprächs statt.

­ 21 429 Dienste und Hilfen wurden vermittelt.

Im Rahmen des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) und der entsprechenden Landesverordnung (LPflegeASGDVO) besteht die Möglichkeit, eine Beratungs- und Koordinierungsstelle innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt für die Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben mit bis zu einer halben Stelle auszubauen.

Schwerpunktaufgaben sind besonders:

­ Die Gewinnung, Unterstützung und Einbeziehung bürgerschaftlich engagierter Menschen in der Pflege und die Entwicklung ehrenamtlicher Strukturen im Bereich der Pflege.

­ Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den sonstigen Anbietern.

Bis zum 30. September 2007 und erstmals im Haushaltsjahr 2007 wurden neun dieser schwerpunktorientierten Beratungs-und Koordinierungsstellen mit einem Stellenumfang von jeweils 50 Prozent eingerichtet. Die Trägerschaft übernahmen in sieben Fällen einzelne Träger der freien Wohlfahrtspflege, in einem Fall ein Trägerverbund von Trägern der freien Wohlfahrtspflege und ebenfalls in einem Fall ein Verbund privater Anbieter.

Die Förderung für die Wahrnehmung dieser Schwerpunktaufgaben kann im Umfang einer halben Stelle gefördert werden, die mit einer entsprechenden Fachkraft besetzt sein muss. Die Erhöhung der Förderung ist bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 27 500 Euro (80 v. H. aus 25 000 Euro für eine halbe Stelle und somit 20 000 Euro zuzüglich einer Sachkostenpauschale in Höhe von 7 500 Euro) möglich. Das Land förderte diese Stellen im Haushaltsjahr 2007 mit circa 190 000 Euro.

Die Beratungs- und Koordinierungsstellen haben im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit derr Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege eingerichtet. Menschen, die Rat suchen oder eine Beschwerde haben, wenden sich entweder an eine der landesweit 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen oder direkt an das Informations- und Beschwerdetelefon der Verbraucherzentrale. Dabei handelt es sich um zwei halbe Stellen, die mit Juristinnen besetzt sind. Im August 2006 wurde der Flyer zum „Informations- und Beschwerdetelefon Pflege" neu aufgelegt.

Aus dem Jahresbericht 2006 der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. ergibt sich folgendes Bild:

­ Im Berichtsjahr 2006 wurde das Beratungsangebot verstärkt nachgefragt und in knapp 720 Fällen in Anspruch genommen. Das entspricht einer Steigerung von beinahe 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 mit 602 Fragestellungen.

­ In 70 Prozent der Fälle war eine rechtliche Beratung gefragt, etwa 20 Prozent waren Beschwerden, der Rest Informationsanfragen. Besonders bei der Rechtsberatung war sehr häufig ein umfassender Schriftverkehr erforderlich.

­ Besonders die Anfragen, die die Beratungs- und Koordinierungsstelle an die beiden Mitarbeiterinnen des Informations- und Beschwerdetelefons weitergeleitet haben, nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 70 Prozent zu. Mit 317 Fragestellungen kamen etwa 44 Prozent der Gesamtanfragen von den Beratungs- und Koordinierungsstellen. Das macht deutlich, dass sich die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale bewährt und intensiviert hat.

­ Knapp 60 Prozent der Anfragen im Jahr 2006 betrafen Leistungen der Pflege- und Krankenkassen oder die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Dabei standen Anfragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und zur Einstufung in eine Pflegestufe eindeutig im Vordergrund.

­ In einer großen Anzahl von Fällen reichte allein die telefonische Einzelberatung zur Problemlösung nicht aus, sondern es war eine umfassende, vernetzte Hilfe erforderlich. Das bedeutet, dass diverse Ansprech- und Kooperationspartner (je nach Einzelfall zum Beispiel die zuständige Beratungs- und Koordinierungsstelle, die Heimaufsicht, die Pflegekasse oder andere Kostenträger, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztinnen und Ärzte, Sanitätshäuser und andere Leistungserbringer) eingeschaltet werden mussten, um zu einer für den Pflegebedürftigen zufriedenstellenden Lösung zu kommen.

III.4 Fachberatungsstelle zur Verbesserung der Situation schwer kranker und pflegebedürftiger Kinder

Zur Unterstützung von Familien mit schwerst und/oder chronisch kranken Kindern ist zum 1. April 2006 in Rheinland-Pfalz eine landesweite Fachberatungsstelle eingerichtet worden. Träger ist „nestwärme gGmbH" Trier (www.nestwaerme-kinderkompetenzzentrum.de). Die Fachberatungsstelle ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation schwer kranker und pflegebedürftiger Kinder und ihrer Familien und daher auch Bestandteil der Initiative „Menschen pflegen". Die Beratungsstelle ist in dieser Form bundesweit einmalig. Sie hat die Aufgabe, eng mit den Beratungs- und Koordinierungsstellen, Leistungsanbietern, Krankenkassen und anderen Institutionen zusammenzuarbeiten und die Vernetzung aller Beteiligten, wie beispielsweise Kinderkrankenpflegedienste, Ärztinnen und Ärzte, Kinderkliniken, Frühförderzentren, Behörden, Kranken- und Pflegekassen und Selbsthilfeorganisationen, zu fördern. Eltern werden über Angebote, beispielsweise der Kinderkrankenpflege und andere Hilfen, informiert. Sie soll auch dazu beizutragen, neue Angebote zur Versorgung der Kinder und Entlastung der Familien einzuführen.

Im Jahr 2006 knüpfte die Fachberatungsstelle zunächst durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ein erstes Netzwerk. Zu allen Kinderkliniken, allgemeinen Geburtsstationen, niedergelassenen Kinderarztpraxen, Kranken- und Pflegekassen, Frühförderzentren, Kinderambulanzen und Jugendämtern wurden Kontakte hergestellt, um diese gezielt unterstützen zu können.

Die Öffentlichkeitsarbeit wurde im Jahr 2007 intensiviert und erstmals ein „Familienwerkstatt-Wochenende" für dauerbelastete Familien mit chronisch schwerst kranken Kindern durchgeführt. Im Mittelpunkt standen Entlastung, Beratung und Hilfeplanerstellung für die ganze Familie bei gleichzeitiger „Rund-um-die-Uhr"-Betreuung der kranken Kinder. Weiterhin erarbeitete die Fachberatungsstelle mit der Stadt Trier, dem Landkreis Trier-Saarburg und dem Landesjugendamt Rheinland-Pfalz ein Konzept zur integrativen Betreuung von schwer kranken und pflegeaufwändigen Kleinkindern in einer Kinderkrippe. Die bundesweit einmalige Kinderkrippe konnte im August 2007 in Trier eröffnet werden.

Zur Prävention von Bedrohungen für das Kindeswohl pflegeaufwändiger Kinder ist die Fachberatungsstelle in das Pilotprojekt „Guter Start ins Kinderleben" in Rheinland-Pfalz eingebunden und wirkt an dieser Stelle mit darauf hin, dass die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe bei der Netzwerkentwicklung berücksichtigt werden.

Das Land förderte die Fachberatunggstelle im Haushaltsjahr 2006 mit circa 30 600 Euro und im Haushaltsjahr 2007 mit circa 37 500 Euro.

III.5 Bürgerschaftliches Engagement im Vor- und Umfeld der Pflege

Die nachhaltige Sicherstellung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur und deren bedarfsgerechte Weiterentwicklung in den Bereichen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege und der komplementären Hilfen im Vorund Umfeld der Pflege ist ein weiteres Ziel des Landesgesetzes.

Komplementäre Angebote sind Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege, die dazu beitragen, den Vorrang der häuslichen Pflege und Versorgung zu sichern. Dazu zählen ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, pflegende Angehörige vor Überlastung schützen oder auch einer Vereinsamung entgegenwirken. Die Angebote sollen Menschen zugute kommen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder Krankheit auf soziale Betreuung im Umfeld der Pflege angewiesen sind.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat im Juni 2006 die Broschüre „Komplementäre Angebote in Rheinland-Pfalz" veröffentlicht. Sie dient besonders den ambulanten Pflegediensten und den Landkreisen und kreisfreien Städten als Leitfaden für den Auf- und Ausbau entsprechender Angebote.

Die Zahl der Bewilligungen ist im Jahr 2007 gegenüber dem ersten Förderjahr 2006 (36 Förderungen) um circa 83 Prozent auf insgesamt 66 gestiegen. Die Fördersummen des Landes betrugen im Haushaltsjahr 2006 circa 109 000 Euro und im Haushaltsjahr 2007 circa 209 000 Euro.

Im Rahmen der komplementären Angebote haben im Jahr 2006 insgesamt 511 ehrenamtliche Personen gearbeitet. Sie leisteten im Jahr 2006 insgesamt 50 882 ehrenamtliche Einsatzstunden.

Aufgrund der vorliegenden Verwendungsnachweise aus dem Jahr 2006 und der Rückmeldungen der Träger dieser Angebote kann davon ausgegangen werden, dass sich nach Anlaufschwierigkeiten, besonders bei der Gewinnung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die geförderten komplementären Angebote etabliert haben und die Träger dieses Angebot Schritt für Schritt erweitern. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass mittlerweile neun zusätzliche Beratungs- und Koordinierunsstellen mit Schwerpunktaufgaben eingerichtet worden sind, die sich verstärkt der Gewinnung, Unterstützung und Einbeziehung bürgerschaftlich engagierter Menschen in der Pflege sowie im Vor- und Umfeld der Pflege in Zusammenarbeit mit den Anbietern widmen.

Zum 1. Januar 2002 ist das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz in Kraft getreten ­ ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, besonders bei Demenzerkrankung.