Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote von ehrenamtlichen Helferinnen
Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des § 45 a bis c des Elften Buches Sozialgesetzbuch wurde die Landesverordnung über die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45 b des Elften Buches Sozialgesetzbuch und die Landesverordnung über die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und von Modellvorhaben nach § 45 c des Elften Buches Sozialgesetzbuch erlassen.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die, entsprechend qualifiziert, unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen und pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.
Zielgruppe der Förderung in Rheinland-Pfalz sind nach § 45 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch und der Landesverordnung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, Lernschwierigkeiten und psychischen Erkrankungen.
Darüber hinaus sollen niedrigschwellige Betreuungsangebote auch von pflegebedürftigen Menschen unterhalb der Pflegestufe I mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf in Anspruch genommen werden können.
Eine Förderung kommt für folgende Angebote in Betracht:
Betreuungsgruppen für Demenzkranke,
Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,
Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer.
Vorrangiges Ziel ist der Auf- und Ausbau flächendeckender niedrigschwelliger Betreuungsangebote in Rheinland-Pfalz für demenzkranke Menschen. Die Förderung erfolgt daher in einem abgestuften Fördersystem mit Förderhöchstgrenzen: Angebot Zielgruppe Auf-/Ausbau Förderhöhe bis zu Betreuungsgruppe für Demenzkranke Demenzkranke Aufbau 7 000 Euro Stundenweise Betreuung durch ehren- Demenzkranke Aufbau 7 000 Euro amtliche Helfer/-innen Stundenweise Betreuung durch ehren- nicht Demenzkranke Aufbau 3 500 Euro amtliche Helfer/-innen Stundenweise Betreuung durch ehren- nicht Demenzkranke Ausbau 2 000 Euro amtliche Helfer/-innen Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Demenzkranke Aufbau 7 000 Euro Einzelbetreuung durch ehrenamtliche Helfer/-innen Tagesbetreuung in Kleingruppen oder nicht Demenzkranke Aufbau 3 500 Euro Einzelbetreuung durch ehrenamtliche Helfer/-innen Tagesbetreuung in Kleingruppen oder nicht Demenzkranke Ausbau 2 000 Euro Einzelbetreuung durch ehrenamtliche Helfer/-innen
Bis zum 1. November 2007 wurden 190 niedrigschwellige Betreuungsangebote anerkannt: 44 Betreuungsgruppen, 96 Helferinnenkreise/Helferkreise und 50 Angebote der Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung.
Rechtsgrundlage für die Förderung von Modellvorhaben ist die Landesverordnung über die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und von Modellvorhaben nach § 45 c des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Neben der örtlich zuständigen Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt mit 25 Prozent der Kosten) beteiligen sich die Pflegekassen mit 50 Prozent und das Land mit 25 Prozent an einer Förderung.
Ziel ist es, innerhalb von zwei oder drei Jahren neue Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen zu erproben, die eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Demenzerkrankungen ermöglichen. Die Betreuungsangebote müssen ambulant und integrativ ausgerichtet sein und der wirksamen Vernetzung der erforderlichen Hilfen dienen.
Anfang des Jahres 2005 wurden die Kriterien für eine landesweiten Ausschreibung gemeinsam mit den Pflegekassen, dem Landkreisund Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Land erarbeitet. Mit Schreiben vom 25. Februar 2005 erfolgte eine landesweite Ausschreibung. Bis zum Stichtag wurden 22 Anträge auf Förderung von Modellvorhaben eingereicht.
Die Förderkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 27. September 2005 für die folgenden acht Modellvorhaben entschieden:
Die acht Modellvorhaben wurden im Jahr 2007 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 356 840,29 Euro gefördert. Davon entfallen auf die Pflegekassen 178 420,15 Euro. Das Land und die Landkreise und kreisfreien Städte tragen jeweils 89 210,07 Euro der Aufwendungen.
Am 23. Oktober 2006 fand bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein erster Austausch aller beteiligten Institutionen statt, bei dem die Einrichtungen die Möglichkeit hatten, ihre Modelle den Zuwendungsgebern vorzustellen. Die Veranstaltung gab einen ausführlichen Überblick darüber, wie neue Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen modellhaft umgesetzt werden können und bot darüber hinaus die Grundlage für einen intensiven fachlichen Austausch.
Besondere Bedeutung kam dabei der besseren Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Demenzerkrankungen durch die Unterstützung und Einbindung pflegender Angehöriger, soziale Netzwerke, Kooperationen mit medizinischen Institutionen,verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und der Gewinnung und des Einsatzes bürgerschaftlich engagierter Menschen zu.
Im Anschluss an eine stationäre Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung ist ein nahtloser Übergang zur weiteren Versorgung in der ambulanten oder stationären Pflege erforderlich. So können unnötige Belastungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vermieden werden. Ziel muss sein, möglichst allen Betroffenen eine zeitige Rückkehr in den häuslichen Bereich zu ermöglichen und die ambulante Versorgung zu sichern. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär" wird damit Rechnung getragen.
Dazu ist besonders eine neutrale zugehende Beratung und Information, die frühzeitig einsetzt, nötig, um die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung aufzuzeigen und die Hilfen zu organisieren. Wichtig ist auch die Vernetzung von Institutionen, Diensten und Berufsgruppen im Interesse pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Ein erfolgreiches Management kann nur in multidisziplinärer Zusammenarbeit erreicht werden.
Ziel ist es, flächendeckend Überleitungsstrukturen zu schaffen, die den Übergang in die pflegerische Versorgung und Betreuung reibungslos ermöglichen. Gute Beispiele der Zusammenarbeit werden dabei berücksichtigt.
Im Landespflegestrukturgesetz wurde das Ziel, flächendeckende Strukturen zu schaffen, aufgegriffen. Durch die enge Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen mit den Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen soll die Pflegeüberleitung optimiert werden. Die Landesverbände der Pflegekassen sollen dazu gemeinsam und einheitlich mit dem Landkreistag, dem Städtetag und der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und mit den Verbänden der Träger von Rehabilitationseinrichtungen, Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen Vereinbarungen abschließen, die dem Ziel einer Optimierung des Übergangs von der Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung zu einer erforderlichen Pflege dienen. Ein landesweiter Rahmenvertrag soll dabei bereits bestehende regionale Ansätze einer „systematischen Patientenentlassung" und der Überleitung in die pflegerische Versorgung berücksichtigen.
Im Zuge der Reform der Pflegeversicherung wird der Anspruch auf ein Versorgungsmanagement konkretisiert. Die Krankenhäuser haben demnach ein Entlassungsmanagement zur Gewährleistung des nahtlosen Übergangs von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation oder Pflege einzurichten. Um die Kontinuität der Behandlung und Betreuung sicherzustellen, bedarf es eines frühzeitig einsetzenden sektorenübergreifenden Entlassungsmanagements, für das die wesentliche Grundlage geschaffen wurde. Die landesrechtliche Umsetzung wird auf dieser Grundlage erfolgen.
IV. Zusammenfassung und Ausblick
Zurzeit leben in Rheinland-Pfalz rund 98 000 Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Daneben gibt es viele hilfebedürftige Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die auch, ohne einen Leistungsanspruch zu haben, pflegerische Hilfen und Unterstützung benötigen. Rund 15 000 Menschen leiden an einer mittleren oder schweren Demenz.
Die meisten Menschen wünschen sich, in der gewohnten Umgebung versorgt zu werden. Stationäre Einrichtungen werden meist erst dann nachgefragt, wenn sich die Pflege zu Hause nicht mehr bewerkstelligen lässt. Der demographische Wandel ist eine große Herausforderung mit der Aufgabe für alle Beteiligten, Pflegestrukturen so zu gestalten, dass eine humane und wirtschaftlich bezahlbare Pflege dauerhaft leistbar ist.
Rheinland-Pfalz verfügt über eine umfassende pflegerische Infrastruktur und gute ambulante und stationäre Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen. Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) hat sich bewährt, zur Entwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur in Rheinland-Pfalz wesentlich beigetragen und zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit aller an der Pflege Beteiligten geführt. Mit diesem Gesetz wurden die Herausforderungen an die Pflege der Zukunft frühzeitig aufgegriffen und die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige ortsnahe Beratung und Unterstützung sowie pflegerische Versorgung und Betreuung geschaffen.
Die insgesamt 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen sind ein bundesweit einmaliges und flächendeckendes Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Durch sie ist die unentgeltliche Koordination der erforderlichen Hilfen und Beratung ebenso sichergestellt wie die nachhaltige Förderung der Familien- und Nachbarschaftshilfe.
Darüber hinaus tragen vielfältige weitere Bausteine zur Umsetzung der Ziele der Initative „Menschen pflegen" bei. Ausgehend von den vom Landespflegeausschuss im Januar 2003 beschlossenen „Zehn Leitsätzen für die Pflege" erfordert das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung und Sicherung der Pflegequalität die Kooperation aller Beteiligten.
Die Initiative „Menschen pflegen" ist ein flexibler und dynamischer Prozess, der von allen Beteiligten beeinflusst und vorangebracht werden kann und soll. Gemeinsam ist es möglich, die Qualität der Pflege in Rheinland-Pfalz weiter zu verbessern. Dafür müssen alle, die an der Pflege beteiligt sind, ihre Kompetenzen und ihre vielfältigen Erfahrungen und Ressourcen einbringen und weiter konstruktiv bei dem anstehenden Veränderungsprozess zusammenwirken.
Die konsequente Verwirklichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär" und die Erprobung von Pflegebudgets unterstützen den Paradigmenwechsel in der Pflege. Alle, die auf Pflege und Hilfen angewiesen sind, sollen sie da erhalten, wo sie es sich wünschen.