Urheberrecht

Vorbemerkung

Die Rechnungshöfe haben die Honorare für freie Mitarbeiter des SWR geprüft und dabei auch die Verwaltung und Betreuung der freien Mitarbeiter sowie Sparmaßnahmen und -möglichkeiten im Honorarbereich untersucht. In Einzelfällen lagen zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen Zahlen für das Jahr 2006 noch nicht vor.

Honorarzahlungen/-empfänger

Formen der Beschäftigung von freien Mitarbeitern

Der SWR beschäftigt freie Mitarbeiter in der Regel in Form von Einzelverträgen auf Honorarbasis. Ein Teil der freien Mitarbeiter ist aber auch aufgrund von Rahmenverträgen, Projektverträgen und sonstigen befristeten Vereinbarungen tätig.

Freie Mitarbeiter unterscheiden sich nach folgenden Kriterien:

- Freie freie Mitarbeiter

Das sind alle Mitarbeiter, die gelegentlich auf Honorarbasis für den SWR tätig werden. Hierunter fallen z. B. Interviewpartner, Schauspieler und Komparsen.

- Feste (ständige) freie Mitarbeiter Feste freie Mitarbeiter sind Honorarempfänger, die für mindestens 42 Einsatztage innerhalb eines Halbjahres vom SWR honoriert werden und dadurch bestimmte tarifvertraglich gesicherte Ansprüche auf Sozialleistungen erlangen.

Weiterhin können freie Mitarbeiter nach ihrem Einsatzfeld in programmgestaltende oder nicht programmgestaltende Mitarbeiter unterschieden werden. Für beide Gruppen gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

2.2.2 Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Regelungen für freie Mitarbeiter beim SWR sind:

- Tarifvertrag über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Er gilt für alle freien Mitarbeiter und enthält Bestimmungen über die Beschäftigung, Vergütung, Zuschläge usw.

- Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen

Darin werden die Leistungen für arbeitnehmerähnliche Personen, wie z. B. Krankengeld, Elternzeit, Urlaubsanspruch festgelegt.

- Tarifvertrag über die Urheberrechte freier Mitarbeiter

In diesem sind die Mindestbedingungen für Verträge zwischen dem SWR und freien Mitarbeitern über urheberrechtlich geschützte Werke erfasst.

- Tarifvertrag über Urheber- und verwandte Schutzrechte der auf Produktionsdauer beschäftigten freien Mitarbeiter Hierin sind die Urheberrechte für freie Mitarbeiter geregelt, die bei Produktionen des Hörfunks oder des Fernsehens unmittelbar und persönlich mitwirken.

- Vergütungstarifverträge Fernsehen/Hörfunk/Online (Honorarrahmen)

Darin sind die Mindest- und Höchsthonorare für bestimmte Tätigkeiten festgelegt.

- Dienstanweisung des Intendanten zur Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie ist beim regelmäßigen Einsatz von freien Mitarbeitern zu beachten und soll insbesondere ein ungesteuertes Hineinwachsen in Festanstellungsverhältnisse vermeiden.

Anzahl der festen freien Mitarbeiter

Die Gesamtzahl aller freien Mitarbeiter des SWR sank von 12.098 Personen 2003 auf 11.975 Personen 2006.

Obwohl der Anteil der festen freien Mitarbeiter an den freien Mitarbeitern im Jahr 2006 nur 15 % betrug, lag ihr Anteil an den Leistungsvergütungen (ohne Urhebervergütungen und soziale Leistungen) bei fast 78 %.

Der SWR hält die Anzahl der freien Mitarbeiter insgesamt nicht für geeignet, um als Bezugsgröße für eine relativierende Betrachtung zu dienen. Die Gesamtzahl der freien Mitarbeiter enthalte eine Anzahl völlig heterogener Arten von freien Mitarbeitern.

Die Rechnungshöfe haben lediglich den Anteil der festen freien Mitarbeiter an der Gesamtzahl der freien Mitarbeiter ermittelt, die Zahl also, die der SWR selbst in seiner Stellungnahme als aussagekräftig bezeichnet.

Von den festen freien Mitarbeitern verfügten im Jahr 2006 lediglich 1.351 Personen über einen schriftlichen Vertrag. Dies entspricht einem Anteil von 75,2 %.