Mittelbindung für Investitionen

Wir fragen den Senat:

1. Wie hoch sind die Eckwertvorgaben für Investitionsmittel nach den aktuellen Eckwertbeschlüssen des Senats? (Bitte aufschlüsseln nach Senatorenbudgets.)

2. Wie hoch sind die jeweiligen Summen, die für das Investitionssonderprogramm (ISP), das Anschluss-Investitionsprogramm (AIP) und Grund-Investitionsprogramm (GIP) eingeplant sind?

3. Für welche Projekte in welchem Umfang sind die jeweiligen Investitionsmittel zur Abdeckung von Verpflichtungsermächtigungen und Vorfinanzierungen (getrennt nach Trägern der Finanzierung) vorgesehen? (Die Projekte bitte getrennt nach Senatorenbudgets aufführen.)

4. Für welche in 2004 und 2005 geplanten Investitionen (ab Höhe 100.000) gibt es bereits jetzt rechtswirksame Verpflichtungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen z. B. aufgrund von Verträgen, von Verwaltungsakten oder anderweitiger Verpflichtungsgründe? (Bitte getrennt nach Senatorenbudgets, Investitions-Programmen und Verpflichtungsgründen aufführen.)

5. Enthalten diese rechtlichen Bindungen Haushaltsvorbehalte, Widerrufs- bzw. Ausstiegsklauseln oder Vereinbarungen zu Vertragsstrafen?

6. Inwieweit sind bereits jetzt Mittel verausgabt worden, die in 2004 und/oder 2005 lediglich noch abzufinanzieren sind? (Bitte getrennt nach Senatorenbudgets und Investitionsprogrammen aufführen.)

7. Für welche in 2004 und 2005 zu finanzierenden Investitionen bestehen politische Vereinbarungen, Kontrakte etc., welchen Inhalts?

8. Wann und durch welche Gremien wurden die in den Fragen 3, 4 und 6 abgefragten Investitionen zugrunde liegenden Beschlüsse gefasst?

9. Wie sollen ab 2005 die Personalstellen abgedeckt werden, die bis 2004 aus dem dann auslaufenden ISP finanziert werden?

10. Wie hoch sind die diesbezüglich eingeplanten Mittel, und aus jeweils welchem Senatorenbudget sollen sie finanziert werden?

1. Wie hoch sind die Eckwertvorgaben für Investitionsmittel nach den aktuellen Eckwertbeschlüssen des Senats? (Bitte aufschlüsseln nach Senatorenbudgets.)

Der Senat hat am 28. Oktober 2003 für die Haushaltsaufstellungsjahre Bruttoausgaben für das Grundinvestitionsprogramm (GIP) in Höhe von 409 Mio. (2004) bzw. 418 Mio. (2005) beschlossen, wobei in den Beträgen erhebliche Drittmittelanteile enthalten sind. Die Gesamtbeträge beinhalten eine Realisierungsreserve von jeweils 30 Mio., die für Umbaumaßnahmen zur mittelfristigen Entlastung der Bereiche im konsumtiven Haushalt (Innovationsfonds; 10 Mio.) sowie für bedarfsorientierte Aufstockungen der (20 Mio.) genutzt werden soll.

Die in Anlage 1 dargestellte Aufschlüsselung der GIP-Eckwerte nach Produktplänen und Senatorenbudgets spiegelt die derzeitige, vorläufige Beschlusslage wider (Eckwert-Beschlüsse vom 28. Oktober 2003). Im Rahmen der anstehenden maßnahmenorientierten Ausfüllung des Grundinvestitionsprogramms und unter Berücksichtigung der noch zuzuordnenden Realisierungsreserve sind diese Ausgangswerte im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren entsprechend anzupassen.

Für die Beratung und Entscheidung der Investitionseckwerte der Ressorts in 2004 und 2005 ist die in der Koalitionsvereinbarung in Auftrag gegebene Prüfung und Steuerung der Investitionen gemäß Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2003 insbesondere durch folgende Verfahrensschritte umzusetzen: - Pool ­ durch Ausschreibung zu ermittelnder ­ potentieller Gutachtenersteller für die betriebs- und regionalwirtschaftliche Bewertung der einzelnen, noch nicht ausgabewirksam begonnenen bzw. zukünftig zu beschließenden Investitionsvorhaben.

- Vorgabe und Veröffentlichung bestimmter Rahmenvorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung der regionalwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Berechnungen (zentrale Ausgangsgrößen bzw. Relationen für eine einheitliche und vergleichbare Betrachtung der unterschiedlichen Projekte).

- Einbeziehung der (konsumtiven) Folgekosten der Investitionsvorhaben.

- Erfolgskontrolle der Investitionsvorhaben.

- Festlegung der Verfahrensabläufe ­ Vorlage der regionalwirtschaftlichen Bewertung im Zusammenhang mit der Investitionsentscheidung durch Senat bzw. Wirtschaftsförderungsausschüsse ­ entsprechend bisherigen Verfahren.

- Einsetzung einer Arbeitsgruppe der Ressorts Senator für Finanzen, Senator für Wirtschaft und Häfen, Senatskanzlei, Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Senator für Bildung und Wissenschaft und Senator für Bau, Umwelt und Verkehr ­ Federführung Senator für Finanzen ­ die zunächst eine Überprüfung der noch nicht ausgabenwirksam begonnenen Investitionsvorhaben durchführt.

- Die Arbeitsgruppe wird gebeten, bis zum 15. Dezember 2003 einen Bericht vorzulegen. Des Weiteren sind die Senatoren für Finanzen und für Wirtschaft und Häfen mit Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2003 gebeten worden, in Abstimmung mit den Senatoren für Bau, Umwelt und Verkehr und für Bildung und Wissenschaft sowie der Senatskanzlei bis zum Februar 2004 Vorschläge zur Ausgestaltung des ISP/AIP 2004 und 2005 und zu einer Fortschreibung des AIP bis 2014 vorzulegen.

2. Wie hoch sind die jeweiligen Summen, die für das Investitionssonderprogramm (ISP), das Anschluss-Investitionsprogramm (AIP) und Grund-Investitionsprogramm (GIP) eingeplant sind?

Für wirtschafts- und finanzkraftstärkende Maßnahmen sind im kommenden Doppelhaushalt 267 Mio. (Investitionssonderprogramm 2004) bzw. 237 Mio. (Anschluss-Investitionsprogramm 2005) vorgesehen. Sowohl das 2004 auslaufende ISP als auch das 2005 anlaufende AIP wurden dabei gegenüber den ursprünglichen Ansätzen um 3,0 % gekürzt und um jeweils 1,5 Mio. für Impulsgelder für lebenswerte Städte aufgestockt.

3. Für welche Projekte in welchem Umfang sind die jeweiligen Investitionsmittel zur Abdeckung von Verpflichtungsermächtigungen und Vorfinanzierungen (getrennt nach Trägern der Finanzierung) vorgesehen? (Die Projekte bitte getrennt nach Senatorenbudgets aufführen.)

Eine differenzierte, über die Haushaltsjahre 2004/2005 hinausgehende Auflistung der bestehenden Abfinanzierungsverpflichtungen für Kapitaldienst- und Zwischenfinanzierungen nach Produktplänen und ISP/AIP ist in Anlage 2 beigefügt. Insgesamt betragen die zur Abdeckung und Vorfinanzierungen erforderlichen Positionen 140 Mio. (2004) bzw. 223 Mio. (2005). Träger der Vorfinanzierungen ist überwiegend der Bremer Kapitaldienstfonds. Ausnahmen hiervon bilden die Projekte

- Fähren Bremen­Stedingen (Träger: Fähren Bremen­Stedingen,

- Schuldendiensthilfen für nichtkommunale Krankenhäuser (Träger: Nichtkommunale Krankenhäuser),

- Sanierung des israelitischen Gemeindezentrums (Träger: Jüdische Gemeinde),

- kommunale Projekte in Bremerhaven (Träger: BIS),

- Um- und Neubau Polizeipräsidium (Träger: BIG),

- investive Wohnungsbauförderung 1997/2003 (Träger: BAB),

- Zentraler OP und zentrale Aufnahme ZKH St.-Jürgen-Straße (Träger: Senator für Finanzen),

- Innenstadtprogramm Bremerhaven (Träger: BIS),

- Logistikzentrum (Träger: Bremische Gesellschaft),

- Finanzierungsplafonds Innenstadt Bremerhaven (BIS),

- Sondervermögen Überseestadt (Träger: Sondervermögen Überseestadt),

- Investitionen der BSAG/§ 5 Abs. 1 Investitions-Vertrag (Träger: BSAG),

- Investitionen der BSAG/§ 5 Abs. 2 Investitions-Vertrag (Träger: BSAG),

- Umgestaltung des städtischen Rennplatzes in Bremen-Vahr (Träger: Bremer Rennverein e. V.),

- Containerterminal III (Träger: SCL),

- Ankauf von Teilen der ehemaligen Cambrai-Kaserne (Träger: BIG),

- Ankauf der Seesenthom (Träger: BIG).

Die ­ unter Einbeziehung der Abfinanzierungsbedarfe ­ insgesamt bestehenden Verpflichtungsermächtigungen sind aus zentraler Sicht des Senators für Finanzen derzeit lediglich als Produktplan-Summen auszuweisen (vergleiche Anlage 3). Eine projektbezogene Aufschlüsselung der sonstigen, nicht aus Vorfinanzierungen resultierenden Verpflichtungen erfordert eine entsprechende Detailauswertung und Überprüfung durch die fachlich zuständigen Ressorts. Die hierzu vorliegenden zurzeit nur vorläufigen und unvollständigen Auflistungen sind in den Tabellen der Anlage 4 beigefügt.

4. Für welche in 2004 und 2005 geplanten Investitionen (ab Höhe 100.000) gibt es bereits jetzt rechtswirksame Verpflichtungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen z. B. aufgrund von Verträgen, von Verwaltungsakten oder anderweitiger Verpflichtungsgründe? (Bitte getrennt nach Senatorenbudgets, Investitions-Programmen und Verpflichtungsgründen aufführen.) Vergleiche Beantwortung der Frage 5.

5. Enthalten diese rechtlichen Bindungen Haushaltsvorbehalte, Widerrufs- bzw. Ausstiegsklauseln oder Vereinbarungen zu Vertragsstrafen?

Die Beantwortung beider Fragen setzt voraus, dass eine Vielzahl von Projekten und Programmen durch die Fachressorts nach den abgeforderten Kategorien ausgewertet und zugeordnet werden. Diese Detailarbeit erfordert z. T. auch die Einschaltung für Vertragsgestaltungen und Maßnahmendurchführungen verantwortlicher, nachgeordneter Dienststellen und konnte aufgrund der insgesamt notwendigen Bearbeitungsfristen daher für die Beantwortung die