Optionsverträge

Die geschlossene Vorbereitungszeit und deren Honorierung sollte bereits im Regievertrag berücksichtigt werden. Dies würde einerseits die Transparenz über das Gesamthonorar des Regisseurs für eine Produktion erhöhen und anderseits könnten Pauschalabgeltungen zu Einsparungen führen.

Optionsverträge:

Der SWR schließt mit Darstellern bei szenischen Produktionen sogenannte Optionsverträge ab. In diesen Verträgen werden die Anzahl der produzierten Folgen in einem Jahr und das Pauschalhonorar für eine befristete Anzahl von Drehtagen je Folge festgelegt.

Zusätzlich wird ein - meist auf zwei Monate - begrenzter Drehzeitraum je Folge im Vertrag vereinbart.

Bei einer Produktion wurde für drei Schauspieler ein Optionsvertrag abgeschlossen, der die Produktionszeiten nicht konkret genug festlegte. Dieses Versäumnis führte zu vermeidbaren Kosten.

(E 31) Mit Schauspielern mit durchgängigen Rollen sind Optionsverträge abzuschließen, die die Drehzeiten - soweit wie möglich - festlegen. Der Drehplan könnte damit wirtschaftlicher gestaltet werden.

Sonstiges: Das Konto Sonstige Fremdleistungen

Das Konto 469.930 „Sonstige Fremdleistungen" gehört zu den personalbezogenen Konten, die bei den Beschäftigungskosten der Steuerung unterliegen. Auf diesem Konto werden vorrangig Leistungen gebucht, die keinem anderen Konto oder Bereich direkt zugeordnet werden können. Nach den im Jahr 2006 geltenden Kontierungsrichtlinien sind u. a. folgende Fremdleistungen auf dem Konto zu buchen:

- Öffentlichkeitsarbeit: Pressearbeit, Promotion,

- Eintrittskarten für Messen, Festivals usw.,

- Abrechnungen für Reisebüros,

- Schutzgelder für Dreharbeiten,

- Sonstige Fremdleistungen Tigerentenclub,

- Kosten für Unfallschutz, die keinem zuständigen Bereich direkt zugeordnet werden können,

- Aufwendungen für Betriebsfeste,

- Impfungen bei Produktionen.

Im Jahr 2006 wurde erstmals der Großteil der Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit auf dem Konto Sonstige Fremdleistungen gebucht. Das bis zu diesem Zeitpunkt bebuchte Konto 469.100 „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit" war gesperrt worden.

Im Jahr 2006 erfolgten im Einzelnen u. a. folgende Buchungen auf das Konto:

Die Einzelbuchungen zeigen, dass ein Teil der Aufwendungen nach den Kontierungsrichtlinien des SWR auf andere Konten hätte gebucht werden können oder müssen.

Beispiele hierfür sind:

- Die Aufwendungen für das Catering der Premierenfeier „Nicht alle waren Mörder" in Höhe von 20.880 (lfd. Nr. 3) hätten auf das Konto 471.100 „Repräsentationen, Bewirtungen" gebucht werden müssen (siehe Pkt. IV.6.3.1.1).

- Die Aufwendungen für SWR 3 (lfd. Nr. 4) sind ein Teil der Kosten der Beratung zur Prozessoptimierung von SWR 3, welche ein Unternehmensberater durchführte. Von diesem Auftrag wurden insgesamt 101.678 auf das Konto Sonstige Fremdleistungen gebucht. Nach den Kontierungsrichtlinien hätten diese Aufwendungen auf das Konto 479.000 „Prüfungs- und Beratungskosten" gebucht werden müssen.

- Neben den Aufwendungen für die Druckkugelschreiber von 2.295 (lfd. Nr. 6) wurden Ausgaben für eine Vielzahl von Werbeartikeln, wie Kugelschreiber, T-Shirts, Flyer usw. auf das Konto gebucht. Die Aufwendungen hätten nach den SWRVorschriften auf das Konto 484.500 „Merchandising, Werbeartikel" gebucht werden müssen.

Im Übrigen fällt auf, dass ein Großteil der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. lfd. Nrn. 7 bis 10) auf das Konto Sonstige Fremdleistungen gebucht wurden und somit als Marketingkosten nicht mehr erkennbar sind.

(E 32) Die Buchungsvorgänge auf dem Konto Sonstige Fremdleistungen sind kritisch zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der eigenen Kontierungsvorschriften und der selbst auferlegten Begrenzung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Zudem wird aus Gründen der Transparenz angeregt, die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, die nicht auf anderen Konten für die Öffentlichkeitsarbeit gebucht werden können - wie 484.500 „Merchandising, Werbeartikel" -, auf einem eigenen Konto Sonstige Öffentlichkeitsarbeit auszuweisen.

Der SWR will dieser Empfehlung nicht folgen, hat jedoch die genannten Fehlbuchungen bestätigt.

Die Rechnungshöfe halten aus Transparenzgründen weiterhin einen getrennten Ausweis der Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit für erforderlich.