Rundfunk

Die erheblich höheren Erstattungen für Umzugskosten/Trennungsgelder in den Jahren 2005 und 2006 resultieren aus dem turnusmäßigen Wechsel der Auslandskorrespondenten.

Die Ausgaben für Reisekosten der freien Mitarbeiter und Drittpersonen übersteigen die der fest angestellten Mitarbeiter des SWR deutlich.

Die Reisekosten sind innerbetrieblich zu 15 % Kostenstellen (Organisationseinheiten im SWR) und zu 85 % Aufträgen (Produkte des SWR; grundsätzlich Produktionen, aber auch andere Kostenträger) zuzuordnen. Auch wenn einzelne Aufträge nicht produktionsbezogen sind, ist davon auszugehen, dass rund 4/5 der Reisekosten produktionsbedingt sind.

Tabelle 54 zeigt, wie sich die Reisekosten auf die einzelnen Direktionen verteilen.

Der weitaus größte Teil der Reisekosten fällt bei den Abteilungen an, die für das Programm zuständig sind.

Der starke Anstieg im Jahr 2006 im Bereich der übergreifenden Aufgaben resultiert aus einer geänderten Verbuchung der Umzugskosten/Trennungsgelder. Während in den Vorjahren die Beträge den verursachenden Kostenstellen zugewiesen wurden, wurden die Beträge im Jahr 2006 einer eigenen Kostenstelle im Bereich der übergreifenden Aufgaben zugeordnet. Auf eine nachträgliche Zuordnung der Beträge in den Vorjahren für Vergleichszwecke haben die Rechnungshöfe verzichtet.

Die Minderung der Reisekosten der Intendanz im Jahr 2005 beruht darauf, dass ab dem Jahr 2005 die HA Personalentwicklung der Verwaltungsdirektion zugeordnet wurde.

Weitere reisebedingte Kosten

Neben den in der Finanzbuchhaltung ausdrücklich als Reisekosten gebuchten Beträgen sind weitere Aufwandspositionen zu nennen, die überwiegend oder teilweise im Zusammenhang mit Dienstreisen stehen:

- die auf dem Konto „Nah- und Fernverkehrskosten" gebuchten Beträge für Parkgebühren und Taxikosten (z. B. 264 T im Jahr 2006),

- die Kosten der Abteilung Kfz-Wesen (Serviceleistung der Fahrbereitschaft des SWR sowie Kosten der Poolfahrzeuge),

- die Kosten für die den einzelnen Abteilungen direkt zugeordneten Fahrzeuge,

- die Kosten für Treibstoffe (1.152 T im Jahr 2006) und

- die Kosten des Kfz-Wesens für Mietfahrzeuge (404 T im Jahr 2006).

Daneben stellen die Reisezeiten vom Dienst- zum Geschäftsort einen Kostenfaktor dar.

Sie werden beim SWR als Arbeitszeit gewertet, soweit sie an einem Kalendertag allein oder zusammen mit der tatsächlichen Arbeitszeit zwölf Stunden nicht übersteigen; d. h. sie müssen deshalb entsprechend vergütet werden.

Buchhalterische Behandlung

Der SWR bucht grundsätzlich alle Reisekosten auf den hierfür eingerichteten Sachkonten. Eine Unterscheidung, ob es sich bei produktionsbezogenen Reisekosten um Herstellungskosten für Produktionen (die damit ggf. zu bilanzieren wären) oder um sofort abziehbaren Aufwand handelt, ist zunächst nicht möglich, sondern kann erst zum Jahresende aufgrund weiterer Kriterien getroffen werden.

Innerbetrieblich erfolgt die Zuordnung zu Kostenstellen (z. B. Organisationseinheiten des SWR) oder Aufträgen (z. B. Produktionen, aber auch Gemeinkostenträger). Dadurch soll die zutreffende Erfassung der jeweiligen Kosten bei der Ermittlung des Pro- 122 grammvermögens gewährleistet sein. Das Programmvermögen wird anhand der Abrechnung der Kostenträger (Aufträge) ermittelt und am Jahresende entsprechend bilanziert. Die Bestandsveränderungen fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Tatsächlich sind aber die Reisekosten des SWR höher als in Tabelle 55 abgebildet.

So koordinierte der SWR im Jahr 2004 federführend die ARD-Berichterstattung über die Olympischen Spiele und die Paralympics. Die in diesem Zusammenhang angefallenen Reisekosten in Höhe von 1.461 T im Jahr 2004 und 3.418 T im Jahr 2005 wurden zunächst auf den Konten „Reisekosten Festangestellte" und „Reisekosten freie Mitarbeiter" gebucht. Zum Jahresende wurden sie für Abrechnungszwecke in gleicher Höhe vom Sachkonto auf ein Verrechnungskonto (Aufwandskonto) umgebucht und waren insoweit nicht mehr im Sachkonto enthalten. Nach Abrechnung mit den anderen ARD-Anstalten verblieben Reisekosten in Höhe von insgesamt 854 T, die der SWR selbst zu tragen hatte, die aber als solche in der Finanzbuchhaltung nicht erkennbar sind.

Darüber hinaus sind in den von den anderen Rundfunkanstalten für Gemeinschaftsproduktionen dem SWR in Rechnung gestellten Kosten auch Reisekosten enthalten. Da die Rundfunkanstalten untereinander keine aufgeschlüsselten Beträge in Rechnung stellen, ist die Aufteilung dieser Beträge und deren Zuordnung zu den jeweiligen Sachkonten nicht möglich.

Nach Angaben des SWR in seiner Stellungnahme entspricht die buchhalterische Handhabung den Festlegungen des Rundfunkkontenrahmens und soll u. a. der sachgerechten Darstellung der Kosten für Programmgemeinschaftsaufgaben dienen.

(E 60) Die Rechnungshöfe empfehlen dem SWR, zumindest gegenüber seinen Gremien die Gesamtreisekosten z. B. im Rahmen der Haushaltsplanung transparent zu machen.

Der SWR will diese Anregung prüfen.

Die Rechnungshöfe bitten um Mitteilung des Veranlassten.

Abwicklung des Haushaltsplans

Im Haushaltsplan des SWR sind die Reisekosten und die Kosten für Repräsentationen/Bewirtungen zusammengefasst ausgewiesen.