Leasing

Sie werden in der internen Betriebsabrechnung des SWR nicht dem Kostenträger Fahrzeuge zugewiesen. Ungeachtet der Frage, ob die Vorgehensweise sachgerecht ist, müssten sie bei der Berechnung der Kosten je km gleichwohl berücksichtigt werden, um einen realistischen Vergleichsmaßstab mit anderen Beförderungsmitteln zu erhalten. Die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten der Poolfahrzeuge lagen damit über den Kosten, die der SWR seinen Mitarbeitern bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw bisher erstattet hat. Der Einsatz von Poolfahrzeugen war bislang für nicht produktionsbezogene Dienstreisen eine teure Handlungsalternative.

(E 84) Zur Ermittlung der Pkw-Kosten und der darauf basierenden Berechnung der budgetierten Kfz-Leistung (BKL) müssen alle Kosten der Poolfahrzeuge, auch die kalkulatorischen, die Personalkosten sowie die Kosten der Verwaltung, vollständig erfasst werden. Es empfiehlt sich, die Maßnahme in eine Analyse der Kostensituation des gesamten Fuhrparks einzubetten.

5.10.3 Ersatzbeschaffungen

Bei der Vorhaltung eines funktionsfähigen Fahrzeugpools muss der SWR regelmäßig Alt-Fahrzeuge ersetzen. Die Ausgaben für Fahrzeugersatzbeschaffungen sind hoch. Sie beliefen sich in den Jahren 2004/2005 für den Kauf von Poolfahrzeugen auf mehr als 1 Mio..

Wirtschaftlichkeitsvergleiche führten laut SWR bisher zu dem Ergebnis, das Kauf- dem Leasingmodell in der Regel vorzuziehen, da dem SWR als Anstalt des öffentlichen Rechts bestimmte Vorzüge des Leasings nicht oder nur eingeschränkt zu Gute kommen. Insbesondere würden Barzahlerrabatte meist höher ausfallen als Leasingvorteile.

Dennoch beabsichtigt der SWR künftig, weitere Vergleiche zwischen Kauf und Leasing anzustellen.

(E 85) Die Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Poolfahrzeugen könnten bei einem kleineren Pool, der sich durch eine geringere Zahl von Anforderungen erreichen lässt, verringert werden. Künftig sollte stets die Beschaffung und Finanzierung der Fahrzeuge durch Leasing geprüft werden.

5.10.4 Anforderung von Poolfahrzeugen Sollen Poolfahrzeuge für Dienstreisen genutzt werden, bedarf es einer entsprechenden Anfrage. Der Vorgesetzte trägt für die anfallenden Reisekosten die finanzielle Verantwortung. Er entscheidet verbindlich über die wirtschaftliche Abwicklung der Dienstreise und damit auch über das zu benutzende Verkehrsmittel. Nach Genehmigung durch den Vorgesetzten wird ein Poolfahrzeug schriftlich mit einem eigenen Vordruck bzw. elektronisch vom Dienstreisenden beim Kfz-Wesen angefordert. Anzugeben sind Ziel und Zweck der Fahrt, Mitfahrende, Details der Reise (Datum Abfahrt, Rückkehr, Name des Fahrers usw.) sowie gewünschter Fahrzeugtyp.

Der Fachbereich Kfz-Wesen ist in das Genehmigungsverfahren nicht eingebunden und hat auch keine Einflussmöglichkeiten auf die Wahl des Verkehrsmittels.

Im elektronischen Anforderungsverfahren ist zudem nicht erkennbar, ob der Vorgesetzte/Mittelverwalter dem Einsatz eines Poolfahrzeugs zugestimmt hat. Der Disponent beim Kfz-Wesen weist aufgrund der Anforderungen Dienstfahrzeuge zu. Gibt es mehr Anforderungen als frei verfügbare Poolfahrzeuge, werden Fahrzeuge extern angemietet. Im Jahr 2005 musste der SWR hierfür rund 283 T aufwenden. Wie aus Tabelle 64 ersicht- 149 lich wird, ist die Anmietung externer Fahrzeuge teurer als die Nutzung der Poolfahrzeuge. Das Kfz-Wesen fragt in solchen Fällen nicht nach, ob die Dienstreise ggf. mit einem anderen Verkehrsmittel durchgeführt werden kann. Auch die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der Poolfahrzeuge wird vom Kfz-Wesen nur in Ausnahmefällen geprüft. Dies ist allein Aufgabe der Mittelverantwortlichen bei Genehmigung der Reise.

Bei den schriftlich vorliegenden Fahrzeuganforderungen fiel auf, dass

- Anforderer/Auftraggeber und Vorgesetzter/Mittelverwalter, der die Dienstreise genehmigt, in mehreren Fällen identisch war.

- Angaben zu Ziel und Zweck der Fahrt oftmals unzulänglich waren. Der Fahrzeuganforderung wurde trotzdem entsprochen.

(E 86) Um Kosten zu sparen, sollte der Einsatz von Poolfahrzeugen bei Reisen, die ohne großen Zeitverlust auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgewickelt werden können, reduziert werden. Dies gebietet auch die DV Reisekosten, wonach zur Vermeidung hoher Reisekosten immer das wirtschaftlichste Beförderungsmittel zu wählen ist.

5.10.5 Verrechnung der Kosten

Das Kfz-Wesen stellt den Nutzern die Fahrzeugüberlassung (ggf. samt Fahrer) auf der Grundlage von sogenannten BKL-Verrechnungssätzen intern in Rechnung. Die Belastung der anfordernden Abteilungen/Kostenstellen erfolgte nach einem Hinweis der Revision des SWR ab dem Jahr 2003. Weil bis dahin keine Daten zu den Kosten der Poolfahrzeuge erhoben worden waren, wurden die Verrechnungssätze zunächst vorwiegend anhand externer Preise (Mietfahrzeuge, Fahrdienstleistungen) festgelegt. Im Jahr 2006 wurden die BKL angepasst. Allerdings musste noch immer teilweise mit Schätzwerten operiert werden, weil die Kosten - wie schon erwähnt - entgegen den Vorgaben nicht eindeutig den Fahrzeugen zugewiesen worden waren.