Situation der Schulkindergärten im Landkreis Bad Kreuznach
In Schulkindergärten werden schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder gefördert. Seit dem Jahre 2004 ist laut § 58 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder auf Antrag der Eltern möglich, wenn darüber Einvernehmen mit der Schulleitung sowie dem zuständigen Schularzt oder der zuständigen Schulärztin herrscht. In der Schulordnung für öffentliche Grundschulen vom 10. Oktober 2008 ist in § 13 Abs. 1 geregelt, dass Zurückstellungen nur noch vor der Einschulung möglich sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. An welchen Grundschulstandorten im Landkreis Bad Kreuznach werden Angebote für den Besuch eines Schulkindergartens vorgehalten?
2. Wie viele Kinder werden, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Standorten, in den Schulkindergärten des Landkreises Bad Kreuznach gefördert?
3. Wie hat sich die Anzahl der geförderten Kinder in den letzten fünf Jahren entwickelt?
4. Wie viele Fachkräfte, aufgeschlüsselt nach Art der Qualifikation, sind in den Schulkindergärten des Landkreises Bad Kreuznach beschäftigt?
5. Welche Schulkindergärten wurden an welchen Grundschulstandorten im Landkreis Bad Kreuznach geschlossen?
6. Welche Gründe lagen für die jeweiligen Schließungen vor?
7. Welche Schulkindergärten sollen, nach Kenntnis der Landesregierung, kurz- und mittelfristig geschlossen werden?
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
In Schulkindergärten werden schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder gefördert. Das Schulgesetz bestimmt in § 58 Abs. 2: „Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder in einer Kindertagesstätte gefördert werden."
Die pädagogische und bildungspolitische Diskussion hat in den letzten Jahren verstärkt das Augenmerk darauf gelegt, die Zahl der zurückgestellten Kinder zu reduzieren. Dies hat in Rheinland-Pfalz durchaus Wirkung gezeigt: Die Zahl der zurückgestellten Kinder sank im Zehnjahreszeitraum um mehr als ein Drittel auf derzeit rund 5 %.
Zu Frage 4: Die vorgenannten sechs Schulkindergärten werden jeweils von einer Erzieherin betreut.
Zu Frage 5: Am 1. August 2008 wurde der Schulkindergarten der GS Dominik Kirn geschlossen. Seit dem 1. August 2008 ruht der Schulkindergarten der GS Waldböckelheim.
Zu Frage 6 : Der Schulkindergarten hat über mehrere Jahre die erforderliche Mindestzahl von zehn Kindern zu Schuljahresanfang nicht erreicht.
Zu Frage 7: Sofern die erforderlichen Mindestzahlen zukünftig an weiteren Schulkindergärten nicht erreicht werden, ist beabsichtigt, wenn die Schule es wünscht, den Schulkindergarten gem. § 14 Abs. 3 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in die Eingangsstufe mit besonderem Förderauftrag zu integrieren.