Geschädigtenzahlen bei Diebstahlsdelikten
Die rückläufigen Geschädigtenzahlen bei Diebstahlsdelikten sind ausschließlich auf die Entwicklung der Fallzahlen im Deliktsbereich Diebstahl unter erschwerenden Umständen zurückzuführen. In diesem Deliktsbereich gingen, wie die nachfolgende Tabelle zeigt, die Geschädigtenzahlen um 29,4 % zurück. Von dieser positiven Entwicklung sind alle Altersgruppen betroffen. Hierbei fiel der Rückgang bei der Altersgruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden mit 43,6 %, gefolgt von der der Kinder mit 35,1 % am deutlichsten aus.
Entwicklung der Geschädigtenzahlen beim Diebstahl unter erschwerenden Umständen.
Im Deliktsbereich „Diebstahl ohne erschwerende Umstände" stieg im gleichen Zeitraum die Anzahl der geschädigten natürlichen Personen in allen Altersgruppen an.
Entwicklung der Geschädigtenzahlen beim Diebstahl ohne erschwerende Umstände.
Bei 7 238 (1998: 8 821) natürlichen Personen, die 2007 Opfer eines Diebstahls wurden, erfolgte der Diebstahl in/aus Wohnungen.
1 952 (1998: 2 286) der Bestohlenen waren Erwachsene ab 60 Jahre. Das entspricht einer Quote von 27,0 % (1998: 25,9 %). 1 588
(= 21,9 %; 1998: 1 466 = 16,6 %) der Geschädigten standen in einer Vorbeziehung zum Tatverdächtigen.
Auch bei Taschendiebstählen (Gesamt 2007: 2 544; 1998: 2 131) war die Altersgruppe Erwachsene ab 60 Jahre mit 843 Fällen (1998: 547 Fälle) überproportional vertreten. Ihr Anteil an den geschädigten natürlichen Personen insgesamt belief sich auf 32,8 % (1998: 25,7 %). Von diesem Deliktsbereich waren 2007 mit einem Anteil von 68,4 % (1998: 74,8 %) weibliche Personen häufiger betroffen als männliche.
Bei Diebstahlsdelikten nimmt der Anteil jener Fälle, in denen zwischen den Geschädigten und den Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand, eher eine untergeordnete Rolle ein. Dennoch spiegelt die nachstehende Tabelle wider, dass auch in diesem Deliktsbereich vermehrt Beziehungstaten zur Anzeige gelangen.
Bei den natürlichen Personen sind männliche Personen im Bereich der Diebstahlsdelikte nach wie vor häufiger als Geschädigte vertreten als Personen weiblichen Geschlechts, wenngleich auch hier eine Verlagerung zu Ungunsten weiblicher Geschädigter festzustellen ist.
Zu den Vermögens- und Fälschungsdelikten gehören insbesondere die verschiedenen Varianten des Betruges, die Unterschlagung, die Untreue und die Urkundenfälschung. Für diesen Deliktsbereich registrierte die Polizei 2007 insgesamt 56 578 Geschädigte, 8 285 mehr als 1998. In 44,4 % der Fälle (1998: 45,9 %) waren natürliche Personen die Geschädigten. Die geschädigten natürlichen Personen gehörten folgenden Altersgruppen an. Geschädigtenzahlen und Anteile der Altersgruppen bei Vermögens- und Fälschungsdelikten.
2007 hatten in diesem Deliktsbereich 19,0 % der geschädigten natürlichen Personen eine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen (1998: 29,1 %). Zu dem Anstieg des Anteils von jenen Tatverdächtigen, die zu den Geschädigten keine Vorbeziehung unterhielten, dürften die über das Medium Internet verübten Delikte maßgeblich beigetragen haben.
Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten waren im Jahr 2007 60,5 % der Geschädigten männlichen und 39,5 % weiblichen Geschlechts. Im Jahr 1998 belief sich der Anteil der männlichen Geschädigten auf 65,4 %, der Anteil der weiblichen Geschädigten auf 34,6 %.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Aufgrund von Sammelverfahren gegen einzelne Täterinnen bzw. Täter oder Tätergruppen, die eine Vielzahl von Einzelpersonen schädigten, kam es zu starken Schwankungen der Fall- und Geschädigtenzahlen. Im Vergleich der Jahre 2007 und 1998 ist nur ein mäßiger Anstieg der geschädigten natürlichen Personen zu beobachten.
Sonstige Straftatbestände des Strafgesetzbuchs
Zu den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs (StGB) gehören u. a. Widerstandsdelikte gegen die Staatsgewalt, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die Umwelt, Unterhaltspflichtverletzungen und die Sachbeschädigung. In dieser Straftatengruppe registrierte die Polizei 2007 insgesamt 69 180 Geschädigte, 17 398 mehr als 1998. In 66,3 % der Fälle (1998: 61,7 %) waren natürliche Personen die Geschädigten.
Sie gehörten folgenden Altersgruppen an: Zumeist handelte es sich um Geschädigte einer Sachbeschädigung (2007: 23 551 = 51,4 %; 1998: 17 334 = 54,3 %). Bei den Straftaten der Verletzung der Unterhaltspflicht wurden Kinder am häufigsten zu Opfern (2007: 614 Kinder; 1998: 602 Kinder).
Bei den sonstigen Straftatbeständen des StGB waren im Jahr 2007 60,3 % der Geschädigten männlich und 39,7 % weiblich. Im Jahr 1998 belief sich der Anteil der männlichen Geschädigten auf 63,4 %, der Anteil der weiblichen Geschädigten auf 36,6 %.
Straftatbestände des Nebenstrafrechts
Zu der Straftatengruppe „strafrechtliche Nebengesetze" zählen u. a. Straftaten auf dem Wirtschafts- und Umweltsektor, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz, nach dem Sprengstoffgesetz und dem Waffengesetz sowie nach dem Datenschutzgesetz. Durch Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze wurden insgesamt 31 219 (1998: 21 347) natürliche und juristische Personen geschädigt, darunter 768 (1998: 593) natürliche Personen, denen meist Schäden durch Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umweltsektor entstanden.
Summenschlüssel „Gewaltkriminalität"
Unter dem Summenschlüssel „Gewaltkriminalität" werden in der PKS Delikte wie u. a. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme zusammengefasst.
Den zahlenmäßigen Schwerpunkt der Gewaltkriminalität bilden die Delikte der gefährlichen und schweren Körperverletzung. 2007 weist die PKS insgesamt 10 550 Fälle von Gewaltkriminalität aus, davon 8 453 Delikte (= 80,1 %) der gefährlichen und schweren Körperverletzung. 1998 registrierte die Polizei unter diesem Summenschlüssel 7 114 Fälle, davon 4 887 Delikte (= 68,7 %) der gefährlichen und schweren Körperverletzung.
Gegenüber dem Jahr 1998 stiegen die Fallzahlen der Gewaltkriminalität um 3 436 Delikte an. Ursächlich hierfür ist der Fallzahlenanstieg bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung um 3 566 Straftaten, der vor allem auch auf das veränderte Anzeigeverhalten und die größere Ächtung von Gewalt in der Gesellschaft zurückzuführen ist. Bei den Delikten der Gewaltkriminalität weist die PKS für 2007 insgesamt 12 164 Opfer aus, 3 965 Opfer mehr als 1998.
Allerdings zeigt die nachstehende Tabelle, in der die Opferzahlen 2007 denen aus 1998 (in Klammern) gegenübergestellt sind, dass die Opferzahlen in den meisten Deliktsbereichen eine rückläufige Tendenz aufweisen. Neben den gefährlichen/schweren Körperverletzungsdelikten weisen lediglich die Raubdelikte Steigerungsraten auf. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die die Raubdelikte betreffenden Opferzahlen 2007 zwar um 1,4 % höher als die des Jahres 1998 waren, die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich gegenüber 1998 jedoch um 0,6 % zurückgegangen sind. Opferzahlen und -anteile der Altersgruppen bei der Gewaltkriminalität (Daten aus 1998 in Klammern).
Alle Altersgruppen weisen 2007 bei der Gewaltkriminalität in ihrer Summe gestiegene Opferzahlen aus, was auf die negative Entwicklung bei den gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikten zurückzuführen ist. Innerhalb der einzelnen Deliktsbereiche verlaufen die Opferzahlen der vier Altersgruppen jedoch nicht gleichförmig, wie der vorangestellten Tabelle zu entnehmen ist.
Während bei Jugendlichen und Heranwachsenden hinsichtlich des Opferanteils eine Zunahme festzustellen ist, zeigen die Opferanteile der Altersgruppen der Kinder unter 14 Jahren, der Erwachsenen von 21 bis unter 60 Jahren sowie der Erwachsenen ab 60 Jahre einen Rückgang.
Auf die Ausführungen zu den einzelnen Deliktsbereichen in den vorangehenden Abschnitten wird Bezug genommen.
Bei den Delikten der Gewaltkriminalität waren im Jahr 2007 72,5 % der Opfer männlich und 27,5 % weiblich. Im Jahr 1998 belief sich der Anteil der männlichen Opfer auf 67,9 %, der Anteil der weiblichen Opfer auf 32,1 %.