Der Justizvollzug leistet mit seinen verschiedenen Einrichtungen so einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Opferschutz

8. Opferschutz durch Strafvollzug und Jugendstrafvollzug

Allgemeines:

Der Strafvollzug hat die Aufgabe, die Gefangenen zu einem Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Im Jugendstrafvollzug hat dieses Vollzugsziel besonderes Gewicht, weil das Jugendalter und die Adoleszenz aus kriminologischer Sicht mit einem hohen Kriminalitätsrisiko behaftet sind und es in Anbetracht der noch langen Lebensspanne wichtig ist, kriminelle Karrieren nachhaltig zu beenden. In den sozialtherapeutischen Einrichtungen des Justizvollzugs stehen spezielle Behandlungsprogramme zur Resozialisierung für Straftäter mit schwieriger Delikt- und/oder Persönlichkeitsstruktur zur Verfügung, in die Gefangene aus den Justizvollzugsanstalten bei entsprechender Indikation verlegt werden können.

Der Justizvollzug leistet mit seinen verschiedenen Einrichtungen so einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Opferschutz. Er hält Straftäterinnen und Straftäter durch den Freiheitsentzug für einen gewissen Zeitraum davon ab, neue Straftaten zu begehen und verfolgt das erklärte Ziel, sie so zu resozialisieren oder überhaupt erst zu sozialisieren, dass sie andere Menschen nicht erneut zu Opfern von Straftaten machen. Vor allem die Resozialisierung verspricht einen nachhaltigen Effekt. Denn die meisten Straftäterinnen und Straftäter sind zu einer zeitigen, also zeitlich befristeten, Freiheitsstrafe verurteilt und werden in überschaubaren Zeiträumen wieder in die Freiheit entlassen. Freiheitsentzug alleine verringert aber offensichtlich nicht die Gefahr eines Rückfalls.

Auch die Androhung hoher Strafen ­ und seien sie noch so drakonisch ­ hat, wie die Erfahrung in anderen Ländern zeigt, keinen nachhaltigen Erfolg. Für einen wirksamen Opferschutz ist vielmehr ausschlaggebend, wie die Zeit in Haft bis zur Entlassung genutzt wird.

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass der Anteil der Frauen an der Kriminalität klein ist. Dies gilt insbesondere auch für die Zahl der Inhaftierten, bei denen die weiblichen Gefangenen nur etwa fünf Prozent ausmachen.

Resozialisierung und Opferschutz durch interdisziplinäre Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus verschiedenen Berufsgruppen

Für die schwierige Aufgabe der Resozialisierung verfügt der Justizvollzug über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Berufsgruppen. Die zahlenmäßig größte Mitarbeitergruppe stellt der allgemeine Vollzugsdienst. Seine Aufgaben sind vielschichtig. Ihm obliegen neben der Gewährleistung von Sicherheit und Versorgung Tätigkeiten im Bereich von Betreuung und Resozialisierung. Ob im Abteilungsdienst, in den Werkbetrieben oder bei der Überwachung von Besuch oder Freizeit ­ überall sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Gefangenen einwirken und prosoziales Verhalten fördern, verstärken und modellhaft im Alltag vorleben. Auch geht es darum, Übergriffe zu verhindern, denn auch hinter den Mauern der Haftanstalten gibt es potenzielle Aufgaben des Opferschutzes.

In den Fachdiensten sind Psychologinnen und Psychologen, Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen beschäftigt, deren beruflicher Fokus sich in erster Linie auf die Resozialisierung richtet. Sie arbeiten mit den anderen Berufsgruppen aus den Bereichen der juristischen und verwaltungsbezogenen Berufe, der Seelsorge, dem medizinischen Dienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst zusammen. Ihre Erkenntnisse fließen in vielschichtige Fragestellungen ein und werden für Entscheidungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Vollzugsplanung, herangezogen. In den Konferenzen zur Vollzugsplanung werden die Weichen für die Gestaltung des Vollzuges gestellt und entschieden, ob eine Gefangene oder ein Gefangener Ausgang oder Urlaub aus der Haft erhält. Der direkte Bezug zum Opferschutz liegt auf der Hand.

Der psychologische Dienst ist zu einem großen Teil mit approbierten psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten besetzt. Er ist damit in der Lage, qualifizierte psychotherapeutische Maßnahmen nach entsprechender Indikation (zum Beispiel bei Sexual- und Gewaltstraftätern und -täterinnen) durchzuführen. Dem psychologischen Dienst obliegt es auch, prognostische Stellungnahmen und Gutachten zu fertigen. Der Behandlungserfolg und die Treffsicherheit dieser Prognosen sind ein wichtiger Aspekt des Opferschutzes.

Ein bedeutender Gesichtspunkt der Resozialisierung liegt in der Vorbereitung der Entlassung und der Verzahnung der Betreuung während und nach der Haft. Es ist gesichertes Wissen aus der Kriminologie, dass die Rückfallgefahr in der ersten Zeit nach der Entlassung am höchsten ist, weil schlagartig alle Probleme der Wiedereingliederung in die Gesellschaft auf die entlassene Person zukommen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Sozialdienst der Anstalten und den anderen sozialen Diensten der Justiz wird daher weiter intensiviert, um den Übergang in die Freiheit so zu begleiten, dass eine potenzielle Gefährdung möglichst früh erkannt und ihr im Sinne des Opferschutzes adäquat begegnet werden kann.

Resozialisierung und Opferschutz durch Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsanstalten den schwierigen Aufgaben gerecht werden können, bieten die einzelnen Anstalten und die Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz in Wittlich ein umfangreiches Fortbildungsangebot. Regelmäßige Arbeitstagungen sowie Dienstbesprechungen ergänzen das Angebot. Einen großen Stellenwert haben Inhalte, die das Personal für den Umgang mit Gefangenen und mit deren verschiedenen Problemlagen weiter qualifizieren. Zu nennen sind hierbei exemplarisch die für den Opferschutz besonders wichtige berufsbegleitende Ausbildung zur Anti-Gewalt-Trainerin bzw. zum Anti-Gewalt109 Trainer mit zertifiziertem Abschluss, die berufsbegleitende Fortbildung zur Behandlung von Täterpersonen im Kontext von sexuellem Missbrauch und anderen Sexualdelikten (ebenfalls mit zertifiziertem Abschluss) sowie die Veranstaltungen zur Suchtberatung und Schuldnerberatung. In der Fortbildung des psychologischen Dienstes wird ein Schwerpunkt auf die Erstellung von Prognosen als wichtigem Aspekt des Opferschutzes gelegt. Im Rahmen von Arbeitstagungen werden kontinuierlich hochkarätige Referentinnen bzw. Referenten engagiert, sodass gewährleistet ist, dass sich der psychologische Dienst immer auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse befindet.

Resozialisierung und Opferschutz durch Behandlung von Sexual- und anderen gefährlichen Straftäterinnen und Straftätern

Zur Behandlung von Sexualstraftätern und -täterinnen stehen in der Strafhaft in erster Linie die speziell weitergebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des psychologischen Dienstes als interne Therapeutinnen und Therapeuten zur Verfügung. In mehreren Anstalten sichern zusätzlich externe Therapeutinnen und Therapeuten mit vergleichbarer Qualifikation die Versorgung. Mit ihnen wurden entsprechende Honorarverträge abgeschlossen. Für die mit Sexualstraftätern speziell befassten Therapeutinnen bzw. Therapeuten wird zur Qualitätssicherung ein Supervisionsangebot vorgehalten.

Ein wichtiges Ziel jeder therapeutischen Arbeit der Anstalten ist es, dass Straftäterinnen und Straftäter ihre Straftat verarbeiten und die Ursachen für ihre Straffälligkeit begreifen. Sie müssen lernen, mit Konflikten, Bedürfnissen und Emotionen sozial angemessen umzugehen und destruktive Denkmuster abzulegen. Wichtig ist die Übernahme der Verantwortung für die Straftat ohne Bagatellisierung oder Verharmlosung der schwerwiegenden Folgen für das Opfer. Das fällt vielen Täterinnen und Tätern schwer. Das Erzeugen der häufig unterentwickelten Opferempathie, also der Fähigkeit, mit dem Opfer mitfühlen zu können, ist gleichwohl ein wichtiger Baustein der Rückfallprophylaxe. Sexual- und Gewaltstraftäter und -täterinnen müssen sich intensiv mit ihren Delikten auseinandersetzen, um zu begreifen, ob, wann und wo sie potenziell gefährdet sind, eine neue Straftat zu begehen, und sie müssen lernen, entsprechende Situationen zu vermeiden.

Resozialisierung und Opferschutz durch Sozialtherapie

Seit dem Jahr 2003 müssen Sexualstraftäter, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind und bei denen eine solche Behandlung angezeigt ist, in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt werden. Auch das Leitziel der sozialtherapeutischen Einrichtungen ist, die Gefangenen im Vollzug der Freiheitsstrafe zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Den sozialtherapeutischen Einrichtungen stehen hierzu besondere Mittel zur Verfügung. Sie haben gegenüber dem Regelvollzug günstigere personelle und organisatorische Bedingungen, die sie befähigen sollen, diese Aufgabe auch bei schwierigen Fällen zu erfüllen. Es werden sowohl Sexual- als auch Gewalttäter sozialtherapeutisch behandelt. Die Sozialtherapie ist deswegen ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz.

In Rheinland-Pfalz wurde bereits zu Beginn der siebziger Jahre die selbstständige sozialtherapeutische Anstalt in Ludwigshafen eingerichtet. Damit kann auf eine annähernd vierzigjährige Erfahrung in der Therapie von Strafgefangenen, die schwere Straftaten begangen haben, zurückgegriffen werden. Heute stehen dort 67 Behandlungsplätze zur Verfügung. Im Jahr 2003 wurde außerdem eine sozialtherapeutische Abteilung mit 13 Behandlungsplätzen in der JVA Diez eröffnet. In beide Standorte für Sozialtherapie können männliche Gefangene aus allen rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten bei entsprechender Indikation verlegt werden.

Im Jahr 2008 werden in den Jugendstrafanstalten Schifferstadt und Wittlich jeweils zwei sozialtherapeutische Abteilungen eingerichtet. Jede dieser Abteilungen umfasst zehn Plätze, sodass insgesamt 40 sozialtherapeutische Plätze für männliche Jugendstrafgefangene im rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzug zur Verfügung stehen.

Die wenigen Sexualstraftäterinnen erhalten ein individuelles Therapieangebot durch eine externe Fachkraft.

Resozialisierung in den Justiz- und Jugendstrafvollzugsanstalten (Regelvollzug) als Beitrag zum Opferschutz

Die spezielle Problematik der Rückfallprophylaxe bei Sexual- und Gewaltstraftätern und -täterinnen darf den Blick auf die anderen Straftäterinnen und Straftäter und deren Opfer nicht verstellen. Der Regelvollzug und der Jugendstrafvollzug halten deshalb für Gefangene aller Deliktsgruppen eine breite Palette von Maßnahmen vor, die entsprechend der Problemlage und der Eignung zur Resozialisierung ergriffen werden können. Sie setzen regelmäßig an den sogenannten kriminogenen Faktoren an, bei deren Veränderung eine Senkung der Rückfallquote erwartet werden kann.

Exemplarisch sind hier zu nennen:

­ Einsatz zur Arbeit oder therapeutischen Arbeit,

­ Bildungsberatung,

­ Unterricht,

­ Ausbildung,

­ soziale Hilfen, sozialarbeiterische Beratung und Betreuung,

­ soziales Training, themenzentrierte Behandlungsangebote,

­ Schuldnerberatung,

­ Suchtberatung,

­ Antigewalt-Training,

­ Psychotherapie im Einzel- oder Gruppensetting,

­ deliktorientierte Behandlungsgruppen,

­ Einbeziehung des familiären Umfelds (z. B. Partnerinnen und Partner oder Eltern),

­ Täter-Opfer-Ausgleich (in geeigneten Fällen),

­ Heranführen an eine sinnvolle Freizeitgestaltung (zum Beispiel über Sport oder im kreativen Bereich),

­ Einsatz von ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfern als Verbindung zur Gesellschaft und zum Leben in Freiheit,

­ Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement,

­ schrittweise Erprobung in Vollzugslockerungen unter den kontrollierenden Bedingungen des Strafvollzugs (nach sorgfältiger Prüfung der Eignung),

­ offener Vollzug als letzte Station vor der Entlassung.

Diese Maßnahmen sind kein Unterhaltungsprogramm, sondern erfordern die intensive Mitarbeit und Anstrengungsbereitschaft der Gefangenen. Allen Maßnahmen ist eigen, dass sie nach der einhelligen Meinung der Wissenschaft und Forschung rückfallpräventiv wirken, weil sie Defizite, die zur Straffälligkeit führten, ausgleichen, Chancen der Integration erhöhen und die Aussicht auf ein Leben in sozialer Verantwortung insgesamt verbessern. Insofern ist die Resozialisierung von Täterinnen und Tätern ein unverzichtbarer Aspekt des Opferschutzes.

Kriminologischer Dienst und Opferschutz

Die Maßnahmen zur Resozialisierung müssen nicht nur auf ihre Wirksamkeit überprüft, sondern auch weiterentwickelt werden.

Strömungen und Tendenzen in anderen Ländern müssen beobachtet und daraufhin geprüft werden, ob sie auch für Rheinland-Pfalz von Bedeutung sein können. Kriminologisch relevante Ergebnisse aus der Wissenschaft und Forschung müssen gesichtet und im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit in den Anstalten und auf ihr Potenzial zur Rückfallprävention beurteilt werden. Diese Aufgaben übernimmt der kriminologische Dienst, dem damit ebenfalls eine wichtige Funktion beim Opferschutz zukommt.

9. Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern (VISIER.rlp)

Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat unter der Bezeichnung „VISIER.rlp" (Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern) ein Konzept zum Umgang mit gefährlichen Verurteilten in Rheinland-Pfalz entwickelt. Ziel des zur Umsetzung anstehenden Konzepts ist es, durch eine Strukturierung des Informationsflusses zwischen Polizei, Justiz und Maßregelvollzug das Risiko der Rückfälligkeit gefährlicher Täterinnen und Täter weiter zu reduzieren und den Opferschutz nachhaltig zu verbessern.

Kernpunkte des Konzepts sind:

­ die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Polizei- und Justizbehörden durch

­ die zeitgerechte Übermittlung der zu Präventionszwecken erforderlichen Informationen von den Maßregel- bzw. Justizbehörden an die Polizeidienststellen,

­ die rechtzeitige Mitteilung von Erkenntnissen, die zur Beantragung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung bzw. einer nach Vorbehalt endgültigen Sicherungsverwahrung oder zur Entscheidung über Maßnahmen im Rahmen der Führungsaufsicht erforderlich sind, von der Polizei an die Justiz;

­ die Optimierung des Informationsflusses durch eine polizeiliche Zentralstelle beim Landeskriminalamt und justizielle Kontaktstellen bei den beiden Generalstaatsanwaltschaften des Landes;

­ die Errichtung einer spezifischen Datei auf Seiten der polizeilichen Zentralstelle;

­ die Einführung spezieller VISIER.rlp-Ansprechpartnerinnen und -partner bei den zuständigen Polizeidienststellen, die im Sinne eines Fallmanagements im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes und einer effektiven Vernetzung eng mit den für die Bewährungs- und Führungsaufsicht zuständigen Personen (etwa in Form „runder Tische") zusammenarbeiten und auch den Betroffenen Informationen über in Betracht kommende Hilfs- oder Therapieangebote vermitteln.

Ins „Visier" genommen werden Täterinnen und Täter von Sexualdelikten sowie von schwerwiegenden gemeingefährlichen Taten oder Gewalttaten. Da sich aufgabenbezogen die Informationsbedürfnisse von Polizei und Justiz unterscheiden, differenziert das Konzept zwischen den unterschiedlichen Zielgruppen.

Vereinfacht dargestellt werden folgende Personenkreise von der Konzeption umfasst:

­ Der Informationsfluss zur Polizei zur Wahrnehmung ihrer präventiven Aufgaben betrifft in erster Linie gefährliche Verurteilte, deren Entlassung aus dem Vollzug ansteht, sowie sich in Freiheit befindende Verurteilte, deren Gefährlichkeit sich erst nachträglich im Rahmen der Bewährungs- bzw. Führungsaufsicht ergibt.

­ Der Informationsfluss zur Justiz betrifft in erster Linie gefährliche Inhaftierte oder Untergebrachte, bei denen die Beantragung einer nachträglichen oder nach Vorbehalt endgültigen Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, sowie in Freiheit befindliche gefährliche Personen, die kraft Gesetzes oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung der Führungsaufsicht und bestimmten risikomindernden Weisungen unterworfen sind.