Spenden

Die Stiftung sieht sich nicht als Konkurrent der bestehenden Opferhilfeeinrichtungen. Sie will in deren Tätigkeitsbereichen keine konkurrierende Alternative aufbauen oder den Einrichtungen Spenden und sonstige Zuwendungen streitig machen. Sie hat deshalb von Anfang an insbesondere mit dem WEISSEN RING eine enge Kooperation angestrebt und realisieren können. Äußerlicher Ausdruck des guten Einvernehmens ist die Überlassung eines von zwei fakultativen Sitzen im Kuratorium der Stiftung an den Vorsitzenden des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des WEISSEN RINGS. Der WEISSE RING unterstützt die Stiftung nicht nur bei Bedarf durch seine Außenstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, sondern führt der Stiftung geeignete Fälle zu, falls ihm eine Hilfe nicht (mehr) möglich ist.

Ähnlich verhält es sich im Verhältnis zu den Frauenhäusern und „Notrufen". Auch sie leisten wertvolle Hilfe bei der Antragstellung von Frauen und gehen Rückfragen des Vorstandes nach. Ihre Kooperation ist für die Stiftung unverzichtbar. Nach Errichtung der Stiftung war ein Vorstandsmitglied mit der Aufgabe betraut, den Kontakt zu den Frauenhäusern herzustellen und das Hilfsangebot der Stiftung vorzustellen. Der zweite fakultative Kuratoriumssitz wurde an eine von der Konferenz der rheinland-pfälzischen Frauenhäuser gewählte Vertreterin vergeben.

Neben den Beziehungen zu den Frauenhäusern und „Notrufen" unterhält die Stiftung Kontakte zu Interventionsstellen, pro familia, Caritas-Einrichtungen oder Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt. In den wenigen Fällen, in denen die Opfer auch Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bei den Ämtern für soziale Angelegenheiten geltend gemacht haben, war der Meinungsaustausch mit diesen Behörden entgegenkommend und unproblematisch.

Vergleichbare Landesstiftungen zur Opferhilfe bestehen nur in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Planungen über die Errichtung von entsprechenden Stiftungen sind aus Sachsen-Anhalt und aus Schleswig-Holstein bekannt geworden.

Über Einzelheiten zur Erreichbarkeit oder zur Antragstellung informiert die Homepage des Justizministeriums www.justiz.rlp.de unter der Rubrik „Opferschutz". Dort sind u. a. ein Faltblatt sowie ein Antragsformular abrufbar.

Leonore-Rösch-Stiftung

Auch die Polizei kooperiert mit anderen Stellen, um Opfer, die durch Straftaten mittelbar oder unmittelbar in finanzielle Notlagen geraten sind, dabei zu unterstützen, wieder in das „normale" Leben zurückzufinden. Die im Jahr 2004 ins Leben gerufene LeonoreRösch-Stiftung, die vom Vorstand der Dresdner Bank verwaltet wird, unterstützt in Ludwigshafen jährlich zwischen 15 und 20 Kriminalitätsopfer finanziell mit insgesamt 15 000 Euro. Die Ludwigshafenerin Leonore Rösch war mit der Dresdner Bank übereingekommen, ihr beträchtliches Vermögen nach ihrem Tod in eine Stiftung für soziale Zwecke zu überführen. Zweck der so errichteten Stiftung ist u. a. die konkrete Opferhilfe. Die Aufgabe der Polizei besteht darin, die Stiftung zu beraten, welche Opfer am dringendsten finanzieller Unterstützung bedürfen.

Projekt „Saubere ­ sichere Stadt"

Bei dem Projekt „Saubere ­ sichere Stadt" handelt es sich um eine Maßnahme der Initiative „Sicherheit in unserer Stadt" (kriminalpräventiver Rat) der Stadt Koblenz. Sie wurde im Jahre 2000 ins Leben gerufen. Der Auftrag an die Projektgruppe lautete, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, um gegen illegale Farbschmierereien in Koblenz konsequent vorzugehen. Graffiti als Kunstform und Ausdruck einer Jugendkultur ist hingegen nicht in Frage gestellt worden. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Projektgruppe gewährleistete, dass die Problematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden konnte. Daher enthält der entwickelte Maßnahmenkatalog sowohl repressive als auch präventive Ansätze.Graffiti-Koordinators" und zum Aufbau eines Graffiti-Beseitigungs-Teams im Jahre 2001. Diese sind seitdem beim Koblenzer Entsorgungsbetrieb angesiedelt und für die schnelle und effektive Beseitigung von illegalen Graffiti an öffentlichen Flächen zuständig. Der Koordinator erstattet zudem Strafanzeigen und führte ein „Graffiti-Kataster" für die Stadt Koblenz ein. Im Rahmen des Bürgerservices nimmt der Koordinator geschädigten Privatpersonen den Weg zur Polizei ab und erstattet in deren Namen die Anzeige. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei werden somit alle illegalen Graffiti dokumentiert.

Sofern Verunreinigungen an privatem Eigentum vorgenommen werden, unterbreitet der Graffiti-Koordinator den Geschädigten den Vorschlag, dass eine zeitnahe und kostengünstige Entfernung der Schäden durch den Reinigungstrupp erfolgen kann. In der Vergangenheit wurde diese Leistung sehr häufig in Anspruch genommen. Seit dem Beginn der Reinigungsaktionen am 8. Juni 2001 sind über 7 000 Farbschmierereien dokumentiert, zur Anzeige gebracht und auch entfernt worden. Zwischenzeitlich interessieren sich auch andere Städte für das Vorgehen in Koblenz und ziehen es als Vorbild heran. Gerade das konsequente Vorgehen gegen alle illegalen Farbschmierereien mit den hervorragenden Ergebnissen wird als beispielhaft bezeichnet.

19. Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Opferschutz ­ AG „FOKUS: Opferschutz"

Die weitere Vernetzung der mit Fragen des Opferschutzes befassten Institutionen ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen.

Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung, im Laufe des Jahres 2009 unter der Federführung des Ministeriums der Justiz eine spezielle Arbeitsgruppe einzurichten, die sich im Sinne eines interdisziplinär besetzten Runden Tisches mit der Erörterung spezifischer Fragen des Opferschutzes befassen soll. Der geplanten AG „FOKUS: Opferschutz" (Arbeitsgemeinschaft „Fachübergreifend Optimierte Kooperation Und Sensibilisierung im Bereich Opferschutz") sollen Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster staatlicher wie nichtstaatlicher Institutionen angehören, etwa aus den Bereichen Justiz und Polizei, der Anwaltschaft und der Medizin, der Jugendhilfe sowie der Opferhilfeeinrichtungen.

Der auf Dauer angelegte Arbeitskreis soll die Kooperation im Bereich des Opferschutzes weiter optimieren und die Sensibilisierung für die Belange von Kriminalitätsopfern ohne Beschränkung auf die Opfer bestimmter Deliktsgruppen nachhaltig fördern, Anregungen aufnehmen und (weiter-)geben. Neben den Aspekten des Erfahrungsaustauschs sowie der Zusammenführung und Konzentration von Kompetenzen und Erkenntnissen soll das Vorhaben zu einer weiteren Stärkung der Vernetzung aller beteiligten Stellen beitragen. Hierbei sollen Kontakte von staatlichen Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen vertieft und die Möglichkeiten einer weitergehenden Kooperation der mit Opferschutzfragen befassten Institutionen auf örtlicher und überregionaler Ebene ausgelotet werden. Angestrebt wird ferner eine Vernetzung und ein Austausch mit weiteren Gremien in Rheinland-Pfalz, namentlich dem Landesweiten Runden Tisch im Rahmen von RIGG (vgl. Abschnitt D, II. 4), sowie mit vergleichbar ausgerichteten Zirkeln außerhalb von Rheinland-Pfalz.

Zu den Aufgabenfeldern der Arbeitsgruppe wird es gehören, Probleme und Anregungen aus der Praxis der verschiedenen mit Opferschutz befassten Institutionen aufzunehmen, Fragen des Bedarfs und der Koordination, aber auch der Kreation neuer Hilfsangebote und -konzepte zu erörtern. Schließlich soll sie auch in die Fortschreibung des Opferschutzberichts eingebunden werden.

20. Einführung eines länderübergreifenden Austauschs über wichtige Entscheidungen zum Opferschutz Kriminalität macht nicht vor Landesgrenzen halt. Die Bemühungen um eine Verbesserung des Opferschutzes dürfen es nach Überzeugung der Landesregierung daher ebenso wenig. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium der Justiz als Beitrag zu einem länderübergreifenden Opferschutz vorbereitende Arbeiten zur Begründung eines bundesweiten Austauschs wichtiger gerichtlicher Entscheidungen zum Opferschutz in den verschiedenen Rechtsbereichen aufgenommen. Im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern und dem Bund sollen diese nach den Planungen der Landesregierung in eine die unterschiedlichen Bereiche des Opferschutzes umfassende und fortwährend aktualisierte Darstellung einfließen, die nicht nur allen Justizverwaltungen zur Verfügung stehen, sondern in Ergänzung der bereits bestehenden Internet-Angebote im Bereich des Opferschutzes alle Bürgerinnen und Bürger möglichst aktuell über die Stellung von Opfern in den verschiedenen Rechtsbereichen online informieren soll.

E. Schlussbetrachtung und Ausblick

Die Landesregierung misst dem Opferschutz einen herausragenden Stellenwert bei. Dies hat sie auch dadurch verdeutlicht, dass die Opferhilfe eine der drei namensgebenden Säulen (Prävention, Reaktion, Opferhilfe) des Sicherheitskonzepts der Landesregierung „P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz" ist, das überdies in jedem seiner Pfeiler opferschützende Elemente aufweist. Die Säulen werden durch eine Vielzahl von Projekten, Maßnahmen und Programmen mit Leben gefüllt, oftmals Hand in Hand mit freien Trägern und Vereinen, immer in dem Bestreben, die Situation für die Betroffenen weiter zu verbessern, aber stets auch in dem Bewusstsein, dass kaum genug für den Schutz der Opfer von Straftaten getan werden kann.

Opfer werden in Rheinland-Pfalz nicht im Stich gelassen. Der vorliegende Opferschutzbericht belegt den bereits erreichten hohen Standard. Allerdings sieht die Landesregierung keinen Grund, stehen zu bleiben. Sie wird vielmehr den eingeschlagenen Weg der konsequenten Verbesserung des Opferschutzes weitergehen. Dabei sieht sie die gewonnenen Erfahrungen und erzielten Erfolge als Ermutigung und Auftrag zugleich, sich auch in Zukunft für die Belange des Opferschutzes einzusetzen. Deshalb arbeitet die Lan140 desregierung ständig daran, der auf einem soliden Fundament gegründeten „Architektur" des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz auf unterschiedlichen Ebenen neue Bausteine hinzuzufügen:

Dies dokumentieren zahlreiche von der Konzeption der Landesregierung umfasste aktuelle Maßnahmen und Projekte. Hierzu gehören die Einrichtung von Polizeiläden als Beratungszentren auch für Opfer an den Standorten aller Polizeipräsidien im Land, die für das Frühjahr 2009 geplante flächendeckende Einrichtung von Zeugenkontaktstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern durch das demnächst greifende Konzept VISIER.rlp und die Förderung der ambulanten Nachsorge für diese Klientel, die Förderung weiterer Interventionsstellen gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen sowie die Erstellung eines neuen „Leitfadens für Opfer von Straftaten". Dies sind nur einige Belege dafür, dass sich die Landesregierung in vielfältiger Hinsicht weiter für eine Verbesserung des Opferschutzes in Rheinland-Pfalz engagiert.

Hinzu kommt als weiterer wichtiger Baustein der Strategie der Landesregierung der Einsatz für den Opferschutz auf Bundesebene:

Dieser wird durch die in diesem Jahr im Bundesrat erfolgreichen Initiativen zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem „Stalking" sowie zu einem Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung nachdrücklich belegt. Die Landesregierung beabsichtigt auch weiterhin, Lücken im System des Opferschutzes erforderlichenfalls durch gesetzgeberische Vorstöße zu schließen. So wird aktuell eine weitere dem Opferschutz zugutekommende Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten bei Sexual- und Missbrauchstaten geprüft.

Darüber hinaus plant die Landesregierung, einen bundesweiten Austausch wichtiger gerichtlicher Entscheidungen im Bereich des Opferschutzes unter den Ländern zu initiieren und das Informationsangebot für die Opfer von Straftaten unter Berücksichtigung neuer gerichtlicher Entscheidungen in den betroffenen Rechtsbereichen durch eine online zugängliche Darstellung weiter zu bereichern.

Ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist es schließlich, die Vernetzung der in vielfältiger Hinsicht im Bereich des Opferschutzes engagierten Institutionen weiter voranzutreiben. Hierzu ist die Einrichtung einer speziellen und auf Dauer angelegten Arbeitsgruppe „FOKUS: Opferschutz" geplant, durch die der fachübergreifende Ideen- und Erfahrungsaustausch der mit Opferschutzfragen befassten Organisationen, Vereine und Behörden des Landes weiter verbessert werden soll.

An dieser Stelle spricht die Landesregierung nochmals allen Institutionen, Stellen und Vereinen sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Belange der Opfer von Straftaten einsetzen, Dank für ihren unerlässlichen Einsatz aus.

Opferschutz ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, der sich die Landesregierung auch in Zukunft selbst und im verantwortungsvollen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen stellen muss und stellen wird.