Stand des Planfeststellungsverfahrens der Umgehung Eschelbach im Zuge der L 313

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens der Umgehung Eschelbach im Zuge der L 313?

2. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung dieser Umgehungsstraße ein?

3. Wann kann mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gerechnet werden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. September 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 3: Die Umgehungsstraße Eschelbach im Zuge der L 313 befindet sich noch nicht im Planfeststellungsverfahren.Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens müssen zunächst noch weitergehende landespflegerische Untersuchungen, ergänzende Untersuchungen sowie die Detailplanung abgeschlossen werden. Abschließende Angaben zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sind daher noch nicht möglich.

Zu Frage 2: Der Bau einer Umgehung Eschelbach stellt aus Sicht der Landesregierung eine notwendige Maßnahme zur Verkehrsentlastung der Ortsgemeinde Eschelbach dar. Daher wird eine baldmögliche Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angestrebt.