Straßenbauprojekten des Landes

Anwendung der „Ergänzenden Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege zu den Regeln 37/1999 der Richtlinien für den ländlichen Wegebau" bei Straßenbauprojekten des Landes.

Die Kleine Anfrage 1879 vom 8. Dezember 2008 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern werden bei Straßenbauprojekten und Planfeststellungsverfahren des Landes die Normen des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau Nr. 28/2003 angewandt?

2. Inwiefern werden bei Straßenbauprojekten und Planfeststellungsverfahren des Landes die „Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen, Ausgabe 2003" angewandt?

3. Inwiefern werden bei Straßenbauprojekten und Planfeststellungsverfahren des Landes die „Ergänzenden Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege zu den Regeln 137/1999 der Richtlinien für den ländlichen Wegebau" der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Landentwicklung" angewandt?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Januar 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:

Mit dem „Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 28/2003" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 29. August 2003 wurden Grundsätze für die Gestaltung ländlicher Wege bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) vom 1. Oktober 2003 sind diese Grundsätze auch für den Landesbereich eingeführt worden.

Die Grundsätze verfolgen insbesondere das Ziel, die einheitliche Planung und Bauweise von ländlichen Wegen sicherzustellen. Die Grundsätze sind jedoch nicht als starre Vorgabe zu verstehen; vielmehr darf auf eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall nicht verzichtet werden. Abweichungen von den Regelungen der Grundsätze sind jedoch stets zu begründen.

Zu Frage 3: Zusätzlich zu den o. g. Grundsätzen wurden von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Landentwicklung „Ergänzende Grundsätze für die Gestaltung und Nutzung ländlicher Wege" aufgestellt und mit dem Bund abgestimmt.

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2003 hat das MWVLW diese ergänzenden Grundsätze auch für den Landesbereich eingeführt.

Die Ergänzenden Grundsätze wurden erstellt, um den Sonderfällen der Anforderungen an die Agrarstruktur Rechnung zu tragen.

Im o. g. Einführungsschreiben vom 7. Oktober 2003 wurde daher darauf hingewiesen, dass die Dimensionierung ländlicher Wege grundsätzlich in Anlehnung an die genannten Regelwerke (Grundsätze und Ergänzende Grundsätze) erfolgen soll. Um in Einzelfällen regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen, gilt jedoch auch hier, dass im Rahmen der Aufstellung der Planung jeweils eine konkrete Prüfung mit sorgfältiger planerischer Abwägung und Begründung erfolgen soll.