Sachstand bei der Ausweisung des Naturwaldreservates „Nauberg" und bei dem Abbauvorhaben „Welsche Hütte"

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2949 (Drucksache 14/4979) hat die Landesregierung festgestellt, dass bislang kein Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vorliegt. Deswegen wurde das Ausweisungsverfahren für das Naturwaldreservat nach § 19 Landeswaldgesetz und das für die Rohstoffgewinnung erforderliche Verfahren noch nicht fortgesetzt bzw. eingeleitet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich der Sachstand seit der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage in Drucksache 14/4979 entwickelt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Realisierung eines gleichwertigen Nebeneinanders von Gesteinsabbau und Naturwaldreservat?

2. Wann wird das Ausweisungsverfahren für das Naturwaldreservat und das für die Rohstoffgewinnung erforderliche Verfahren eingeleitet?

3. Wie beurteilen nach Kenntnis der Landesregierung die betroffenen Orts- und Verbandsgemeinderäte den Plan der Realisierung eines gleichwertigen Nebeneinanders von Gesteinsabbau und Naturwaldreservat?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. September 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Der Sachstand ist unverändert.

Zu Frage 2: Ein Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens liegt noch nicht vor.

Das aus Sicht der Raumordnung erforderliche Raumordnungsverfahren und das nachfolgende bergrechtliche Zulassungsverfahren sind daher noch nicht eingeleitet.

Die rechtsförmliche Ausweisung als Naturwaldreservat nach § 19 LWaldG erfolgt im Zusammenhang mit diesen Verfahrensschritten.

Zu Frage 3: Nach Informationen, die der Landesregierung vorliegen, hat auf Einladung der Verbandsgemeinde Hachenburg am 21. Juni 2006 ein Öffentlichkeitstermin in der Sache „Welsche Hütte" stattgefunden, an dem Vertreter der umliegenden Verbands- und Ortsgemeinden sowie der Verbände teilgenommen haben.

Da bisher noch kein Raumordnungsverfahren eingeleitet wurde, liegen der Landesregierung keine Stellungnahmen der Orts- und Verbandsgemeinderäte vor.