Rücktritt von Mitgliedern des Schulelternbeirats am Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer

Die Tageszeitung „Die Rheinpfalz" ­ Speyerer Rundschau ­ berichtet in ihrer Ausgabe vom 14. Januar 2009 mit der Überschrift „Paukenschlag am Purrmann" über den Rücktritt der Vorsitzenden und zahlreicher Mitglieder des Schulelternbeirates (SEB) am Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer. Die schweren Vorwürfe gegenüber dem Schulleiter werden in dem Bericht der Rheinpfalz mit konkreten Beispielen untermauert. So „unterlaufe die Schulleitung bewusst und gezielt Regelungen" des Schulgesetzes, „unangemessener Umgangston und Umgangsstil" hätten bereits 2006 eine Kontaktaufnahme mit der ADD Neustadt notwendig gemacht. „Eine offene, vertrauensvolle und partnerschaftliche Kooperation mit der neuen Schulleitung habe nicht aufgebaut werden können [...] Wichtige Unterlagen für die Arbeit einer Elternvertretung habe man nur über den Einsatz des Schulaufsichtsbeamten bekommen." Darüber hinaus sei das Votum des SEB „bei zustimmungspflichtigen Entscheidungen" ignoriert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorwürfe der zurückgetretenen Mitglieder des SEB am Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer?

2. Seit wann hatte die ADD in Neustadt Kenntnis von den Problemen des SEB mit der Schulleitung?

3. Was hat die ADD in Neustadt in der Vergangenheit unternommen, um den Konflikt zwischen SEB und Schulleitung beizulegen?

4. Was wird die Landesregierung unternehmen, damit das zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen SEB und Schulleiter wieder hergestellt werden kann?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Februar 2009 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Eine gute und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für schulischen Erfolg. In Rheinland-Pfalz hat Elternarbeit seit langem einen sehr hohen Stellenwert. Im Schulgesetz ist festgeschrieben, dass Schule und Eltern gemeinsam das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung gewährleisten. Damit sind das Erziehungsrecht der Eltern und der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule einander gleichgeordnet. Die gemeinsame Erziehungsaufgabe verpflichtet zu vertrauensvollem und partnerschaftlichem Zusammenwirken, zu gegenseitiger Unterrichtung und Hilfe in allen für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen sowie zur Aufgeschlossenheit und Offenheit im Umgang miteinander.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Partnerschaft zwischen Eltern und Schule besonders zu fördern. Um die Schulen und die Eltern in dem Prozess des partnerschaftlichen Zusammenwirkens zu unterstützen, wurde u. a. im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Koordinationsstelle für Elternarbeit eingerichtet, die den Informationsaustausch zwischen Politik, Schulverwaltung, Schule und Eltern befördern sowie das Fortbildungsangebot für Eltern weiter ausbauen und bedarfsgerecht gestalten soll.

Zu Frage 1: Vor diesem Hintergrund zeigen die Umstände, die im konkreten Fall zum Rücktritt von Mitgliedern des Schulelternbeirats am HansPurrmann-Gymnasium in Speyer geführt haben, dass die Kommunikation zwischen einzelnen Personen in Schulleitungen und Schulelternbeiräten im schulischen Alltag trotz aller geschaffenen guten Voraussetzungen leider nicht immer störungsfrei verläuft. Die Landesregierung kann und will jedoch keinerlei Schuldzuweisungen vornehmen, da in derartigen Fällen häufig bereits länger bestehende Vorbehalte, unglückliche Verkettungen von Missverständnissen und Fehlinterpretationen von Aussagen und Handlungen der beteiligten Personen letztlich zu Situationen führen können, die eine weitere Kooperation nicht mehr möglich erscheinen lassen.

Zu den Fragen 2 und 3: Die zuständige Schulaufsichtsbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ­Außenstelle Schulaufsicht ­ in Neustadt/Weinstraße und die zuständigen Fachabteilungen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur waren bereits seit geraumer Zeit über die teilweise persönlichen Differenzen zwischen Mitgliedern des Schulelternbeirats am Hans-Purrmann-Gymnasium und der Schulleitung informiert. Immer wieder wurde in zahlreichen zeitintensiven Gesprächen versucht, Missverständnisse zu klären, Fehlhandlungen zu korrigieren und in kleinen Schritten eine Versachlichung herbeizuführen.

Zu Frage 4: Für die ausgeschiedenen Mitglieder des Schulelternbeirats wird baldmöglichst eine Nachwahl stattfinden. Die Schulaufsichtsbehörde wird die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Schulelternbeirat und der Schulleitung intensiv begleiten und in allen Fragen beratend zur Seite stehen.