Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms (Agenturbezirk Mainz)

Trotz noch guter Zahlen verstärken sich in Rheinland-Pfalz die Anzeichen dafür, dass die Finanzkrise und der wirtschaftliche Abschwung erste Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zeigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms derzeit dar?

2. Wie hat sich die Anzahl der offenen Stellen in den Landkreisen entwickelt?

3. Wie beabsichtigt die Landesregierung ihre arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu konzentrieren und zu verstärken, um Beschäftigung zu sichern?

4. Wie viele Betriebe und Unternehmen in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms haben Kurzarbeit angemeldet?

5. Welche Möglichkeiten der Weiterbildung gibt es für die Betriebe?

6. Welche Aufgaben übernimmt dabei die Technologieberatungsstelle (TBS) des Deutschen Gewerkschaftsbundes?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Februar 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Arbeitslosenzahlen für den Landkreis Mainz-Bingen lagen im Januar 2004 bei 6 451 und stiegen im Januar 2005 auf 6 942 und im Januar 2006 auf 7 427 an. In den darauffolgenden Jahren nahm die Zahl beständig ab. Im Januar 2007 lag sie bei 6 101, im Januar 2008 noch bei 5 108 und im Januar 2009 bei 5 027. Der niedrigste Stand seit Januar 2004 wurde im Oktober 2008 mit 4 369 arbeitslosen Menschen erreicht. Das Verhältnis von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch im Vergleich zum Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Januar 2009 rund 43 Prozent zu 57 Prozent.

Im Landkreis Alzey-Worms lag die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2004 bei 4 582 und stieg im Januar 2005 auf 5 221 und im Januar 2006 auf 5 813. Danach waren die Zahlen rückläufig und lagen im Januar 2007 bei 4 632, im Januar 2008 bei 3 619 und im Januar 2009 bei 3 395.

Der Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch lag im Januar 2009 bei rund 51 Prozent. Der Tiefstand der vergangenen fünf Jahre konnte im November 2008 mit 2 922 arbeitslosen Menschen verzeichnet werden.

Die genannten Zahlen stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Zu 2.: Die Entwicklung der offenen Stellen im Landkreis Mainz-Bingen stellt sich wie folgt dar: Im Januar 2004 waren 996 offene Stellen gemeldet, in den darauffolgenden Jahren ging die Zahl stetig zurück. So wurden 834 offene Stellen im Januar 2005, 709 im Januar 2006, 273 im Januar 2007 und nur noch 174 im Januar 2008 gemeldet. Ein deutlicher Anstieg ist im Januar 2009 mit aktuell 501 offenen Stellen zu verzeichnen.

Im Landkreis Alzey-Worms waren 456 offene Stellen im Januar 2004 gemeldet, 639 im Januar 2005 und 711 im Januar 2006. Auch hier gingen die Zahlen im Januar 2007 auf 266 offene Stellen und im Januar 2008 auf 87 zurück. Nach den aktuellsten Zahlen für Januar 2009 sind 115 offene Stellen gemeldet.

Die genannten Zahlen stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Zu 3.: Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen und ihre Beschäftigten, die mit den Folgen der aktuellen Finanzkrise kämpfen. Ziel ist neben der Sicherung der Zahlungsfähigkeit von unverschuldet in Liquiditätsprobleme geratenen Unternehmen auch die Hilfe für von Entlassungen bedrohte oder bereits entlassene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Hilfen der Bundesagentur für Arbeit ergänzt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen durch die Förderung von Beratungsleistungen und Begleitmaßnahmen zur Qualifizierung. Vor allem können dadurch Qualifikationsbedarfsanalysen gefördert werden, durch die vielfach erst der Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten und der Betriebe erfasst wird.

Wo zur Umsetzung des ermittelten Qualifizierungsbedarfs konzeptionelle Vorarbeiten erforderlich sind, können auch diese durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen gefördert werden.

Bei einem unvermeidbaren Personalabbau stehen regionale Auffanglösungen im Vordergrund, zu deren Steuerung ein aus Mitteln des Landes kofinanziertes Interimsmanagement eingerichtet werden kann. Solche Lösungen sind immer dann zu prüfen, wenn Fachkräfte mittel- und langfristig im Unternehmen gehalten werden sollen, zeitliche Überbrückungsmaßnahmen außerhalb von Kurzarbeit notwendig werden und zeitgleich Fachkräftebedarfe in der Region vorhanden sind. Bei Personalabbau stehen Beschäftigten kleinerer und mittlerer Unternehmen, die keine Transferleistungen erhalten, kostenfrei vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen finanzierte Outplacement-Beratungen zur Verfügung. Für Transfergesellschaften in Fällen unvermeidbaren Personalabbaus stellt das Ministerium Mittel für nicht von der Bundesagentur für Arbeit abgedeckte Beratungsleistungen zur Verfügung, um eine schnelle berufliche Neuorientierung der betroffenen Beschäftigten zu ermöglichen.

Zu 4.: Nach Angaben der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland haben im Landkreis Mainz-Bingen im Januar 2009 fünf Betriebe für 310 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet. Im Landkreis Alzey-Worms haben zwölf Betriebe für 147

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet.

Zu 5.: Für Kurzarbeitsgeldbezieherinnen und Kurzarbeitsgeldbezieher gibt es folgende Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmöglichkeiten:

­ Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit Ziel ist die berufliche Weiterbildung zur Behebung von Qualifikationsdefiziten bei gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Durch die Vermittlung beruflicher Kenntnisse und das Nachholen beruflicher (Teil-)Qualifikationen soll die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder verbessert werden. Es werden die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehenden Kosten übernommen, neben den Lehrgangskosten werden zum Beispiel auch Fahrtkosten und Kosten für eine erforderliche Kinderbetreuung erstattet.

­ Qualifizierung von Kurzarbeitergeldbezieherinnen und Kurzarbeitsgeldbeziehern mit Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Ziel ist die Qualifizierung während der Phase der Kurzarbeit zur Optimierung der beruflichen Kenntnisse und Anpassung auf das aktuell auf dem Arbeitsmarkt geforderte Qualifikationsniveau. Gefördert werden können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die konjunkturell bedingtes Kurzarbeitergeld oder Saisonkurzarbeitergeld beziehen und einen Qualifizierungsbedarf haben und nicht als gering qualifiziert gelten. Förderfähig sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare oder betriebsspezifische Fortbildungen. Bei Fortbildungen mit allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Kenntnissen werden grundsätzlich 60 Prozent der anerkannten Lehrgangskosten erstattet. Bei betriebsspezifischen Fortbildungen wird ein Zuschuss von 25 Prozent geleistet. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleineren und mittleren Unternehmen und bei schwerbehinderten oder benachteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann darüber hinaus die Förderhöhe auf maximal bis zu 80 Prozent der anerkannten Lehrgangskosten erhöht werden.

Bei beiden Maßnahmen ist Voraussetzung, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vor Beginn der Bildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurde.

Die Möglichkeit der Unterstützung besteht darüber hinaus auch für Betriebe oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind.

­ Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) Ziel ist es, durch das Nachholen beruflicher Qualifikationen oder durch die Aktualisierung beruflicher Kenntnisse die Weiterbildungsbereitschaft der Betriebe und die Bindung bewährter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen zu unterstützen. Gefördert werden können ungelernte oder gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren) in Unternehmen, die einen festgestellten Qualifizierungsbedarf haben und einen Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifikation erwerben. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im Rahmen der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) anerkannt ist. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Arbeitgeber. Er beträgt bis zu 100 Prozent bei extern stattfindenden und bis zu 50 Prozent bei innerbetrieblichen Weiterbildungen. Zudem wird eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Qualifizierungsbedarf und dem Umfang des Arbeitsausfalls. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Zuschuss zu notwendigen übrigen Weiterbildungskosten).

Zu 6.: Die Technologieberatungsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes stellt den Betriebsräten und Unternehmen Informationen und schnelle Hilfen zur Verfügung, mit denen sie die Personalplanung in der Krisenphase mit gestalten können und sollen.

Dabei handelt es sich beispielsweise um:

­ Workshops zur Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Unternehmen und des erforderlichen Umfangs von Kurzarbeit.

­ Die Unterstützung von Qualifikationsbedarfsanalysen für Betriebe und Beschäftigte und die Organisation von Bildungsangeboten.

­ Die Unterstützung der Zusammenarbeit von Geschäftsleitung, Betriebsräten, Arbeitsagentur und Weiterbildungsanbietern vor Ort.

­ Die Unterstützung bei der Aufrechterhaltung und der Aufnahme von Innovationsaktivitäten.

­ Die Bündelung und Regelung der genannten Aspekte in Betriebsvereinbarungen bei der Einführung von Kurzarbeit und von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit in den Betrieben.

Darüber hinaus sammelt die Technologieberatungsstelle mit Hilfe der Betriebsräte zeitnah Informationen aus den rheinland-pfälzischen Betrieben über die aktuelle Auftrags- und Personalsituation und wertet sie aus, um sie der Landesregierung, den Gewerkschaften und den Betriebsräten zur Verfügung zu stellen. Die Informationen sind Grundlage für gezielte Hilfen an die Betriebe.