Sanierung des Lehrschwimmbades an der Konrad-Adenauer-Schule Vinningen

In der Rheinpfalz vom 17. Januar 2009 war zu lesen, dass man seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Sanierung und damit weitere Nutzung des Schwimmbades der Konrad-Adenauer-Schule Vinningen mangels Rentabilität abgelehnt habe. Dabei sei die Frage der Rentabilität nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben zu bewerten gewesen, d. h., neben den reinen Einsparungen beim Unterhaltungsaufwand wurde auch der Nutzungsgrad der Einrichtung als Kriterium der Rentabilität angesehen.

Vor dem Hintergrund dieser Aussagen frage ich die Landesregierung:

1. Mit welcher Begründung wurde die Entscheidung getroffen, keine Fördermittel für die Schwimmbadsanierung bereitzustellen?

2. Wie hoch wären die durch die einzelnen Gebietskörperschaften zu tragenden Kosten der Sanierung gewesen (bitte aufgeteilt nach den einzelnen Gebietskörperschaften)?

3. Wie stellt sich die betriebswirtschaftlich fundierte Kalkulation der Kosten und Erlöse ­ gegliedert nach den jeweiligen Arten ­ für die weitere Nutzung des Schwimmbades dar?

4. Gibt es in Rheinland-Pfalz vergleichbare Einrichtungen, die rentabel ­ also kostendeckend ­ betrieben werden können?

5. Wenn ja, um welche Bäder handelt es sich?

6. Gibt es in Rheinland-Pfalz vergleichbare Einrichtungen, deren Kalkulation einen noch höheren Unterdeckungsgrad ausweisen als das Schwimmbad in Vinningen?

7. Wenn ja, mit welcher Begründung werden diese Einrichtungen betrieben, während das Schwimmbad der Konrad-Adenauer-Schule in Vinningen geschlossen bleibt und nicht saniert wird?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Februar 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Eine Prüfung, welche Maßnahme umgesetzt und ggf. gefördert wird, ist noch nicht abgeschlossen.

Der bauliche Zustand des Schulstandortes wurde mit der Verbandsgemeinde insgesamt erörtert. Den Vertretern der Verbandsgemeinde wurde dabei geraten, die energetische Verbesserung der Außenhülle der Schule zu überprüfen und vorrangig zu verfolgen.

Die Sanierung eines Lehrschwimmbeckens mit Kosten von 1,8 Mio. Euro tritt dabei in eine Förderkonkurrenz zu den übrigen Maßnahmen.

Zu 2.: Eine Kostenaufteilung auf die einzelnen Ortsgemeinden wurde von der Verbandsgemeinde nicht vorgelegt.

Zu 3.: Die wichtigste betriebswirtschaftliche Kenngröße beim Betrieb von Bädern ist die Kostengröße „Betriebskostenzuschuss pro Badegast". Diese bestimmt im Wesentlichen die Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Die Verbandsgemeinde wurde aufgefordert, ihrerseits Vorschläge zu einer Minimierung des Zuschusses vorzulegen. Eine Antwort steht aus.

Die Erlössituation eines Lehrschwimmbeckens hängt im Wesentlichen von der außerschulischen Nutzung ab. Bekannt sind Kooperationen mit privaten Schwimmschulen.

Zu 4.: Vergleichbare Einrichtungen (Lehrschwimmbecken am Leininger-Gymnasium in Grünstadt) begehren lediglich einen Zuschuss von 80 000. Der dortige Förderverein will mit Investitionen bis zu 300 000 eine wirtschaftliche Betreibung des Lehrschwimmbeckens, d. h. ohne weitere öffentliche Zuschüsse, erreichen.

Zu 5.: Siehe Punkt 4.

Zu 6.: Der Zuschussbedarf der Bäder in Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2005 abgefragt. Die Spannbreite der Zuschüsse pro Badegast liegen zwischen 50 Cent für ein durch einen Förderverein betriebenes Freibad bis hin zu 15 für ein Hallenbad.

Zu 7.: Von jedem Badbetreiber wird erwartet, dass er seine Vorschläge für eine wirtschaftliche Führung des Bades vorlegt. Diese Grundvoraussetzung wird bei der Beantragung von Fördermitteln erbeten. Der laufende Betrieb eines Bades wird durch die Landesregierung nicht beeinflusst. Der jeweilige öffentliche Träger weist den Fehlbetrag in seiner Haushaltsplanung aus.