Der Steillagenweinbau hat in Europa eine lange Tradition
Der Steillagenweinbau ist wichtig in Rheinland-Pfalz Einzigartigkeit von Weinen aus Steillagen gute Chancen geben und damit die Kulturlandschaft des Steillagenweinbaus sichern
I. Der Landtag stellt fest:
Der Steillagenweinbau repräsentiert die Weinkulturlandschaft in Rheinland-Pfalz, besonders an der Mosel, am Mittelrhein, an der Ahr und an der Nahe. Der Steillagenweinbau ist wichtig für den rheinland-pfälzischen Weinbau. Renommierte Steillagen gibt es in allen rheinland-pfälzischen Weinanbaugebieten.
Der Steillagenweinbau hat in Europa eine lange Tradition. Neben den rheinlandpfälzischen und den anderen deutschen Steillagenregionen gehören dazu das Douro-Tal in Portugal, die französischen Anbaugebiete besonders in der Region Rhône-Alpes und die Steillagen in Italien, Spanien, der Schweiz und Österreich.
Sie zählen zu den schönsten und beeindruckendsten Zeugnissen unserer europäischen Kulturlandschaft.
Der Strukturwandel im Weinbau hat bisher auch zu einem Rückgang der bestockten Steillagenrebfläche in Rheinland-Pfalz geführt. Gleichzeitig gibt es aber aktuell zunehmend Initiativen von jungen Winzerinnen und Winzern, aufgegebene Steillagen wieder zu nutzen oder sogar neue Steillagenweinberge anzulegen.
Mit Blick auf diese Initiativen und die Kulturlandschaft als solche gilt es, der Einzigartigkeit dieser Weine Chancen zu geben und als gewünschte und bewusste Folge die Kulturlandschaft des Steillagenweinbaus zu sichern.
Steillagenweinbau bedeutet jedoch nicht automatisch eine höhere Weinqualität.
Es bedarf hierzu eines besonderen fachlichen Könnens, besonderer Anstrengungen und eines besonderen Engagements der Winzerinnen und Winzer. Voraussetzungen für angemessene Preise bzw. Top-Preise sind Top-Qualitäten. Herausragende rheinland-pfälzische Steillagenweine können Leuchtturm-Funktionen für den gesamten Steillagenweinbau im Land einnehmen.
II. Der Landtag begrüßt:
die erfolgreichen Anstrengungen der Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz, die qualitäts-, markt- und kundenorientiert in den Hanglagen des Steillagenweinbaus unter erschwerten und zeitaufwendigen Bewirtschaftungsbedingungen ausgezeichnete Spitzenweine produzieren, die weltweit nachgefragt werden. Sie nutzen dabei die besondere sonnenexponierte Einzigartigkeit der Steillagen zum Ausbau besonders markanter Weine und machen sie zu einem qualitativen Aushängeschild;
die Initiativen der Winzerinnen und Winzer sowie der Weinbauverbände und der Landesregierung, Leitrebsorten wie den Riesling durch hervorragende Qualität und gutes Marketing national wie international noch bekannter zu machen und hierfür zu werben;
die besondere Förderung der Steil- und Steilstlagen und des Steillagenweinbaus in Rheinland-Pfalz;
die Einrichtung eines Steillagenzentrums des Dienstleitungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel mit Sitz in Bernkastel-Kues. Versuche und Beratung am geplanten Steillagenzentrum werden dem gesamte Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz zugutekommen;
das „Weinkulturlandschaftsprogramm Steillagen" der Landesregierung und das „Steillagen-Riesling Qualitätskonzept", die sich bewährt haben;
das fachliche Können, die unternehmerische Weitsicht und den Innovationsgeist der Winzerinnen und Winzer im rheinland-pfälzischen Steillagenweinbau. Insbesondere die Pioniere als auch die jungen Winzerinnen und Winzer haben hierbei einen bedeutenden Anteil. Die internationale und europäische Ausrichtung der Ausbildung im deutschen Weinbau, die anerkannt gute Weinbauforschung und die hervorragenden Fachkenntnisse der Winzerinnen und Winzer wie die bewährten Ausbildungsmöglichkeiten haben hierzu entscheidend beigetragen. Die geplante Einrichtung eines dualen Studiengangs Weinbau und Oenologie in Rheinland-Pfalz unterstützt diesen Weg;
die zurückliegenden und aktuellen Initiativen sowie das Engagement von Winzerinnen und Winzern, in den Steillagenregionen für die Einzigartigkeit des Steillagenweinbaus zu werben, den Terroir-Gedanken zusammen mit Qualitätsstreben, Tradition und Innovation in Rheinland-Pfalz und in Deutschland auf hohem Niveau zu etablieren. Dies nützt dem gesamten Steillagenweinbau;
die Beratungsangebote und Unterstützungen durch das Land und durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) zur Arbeitserleichterung und zur Mechanisierung im Steillagenweinbau dort, wo dies von den Winzerinnen und Winzern gewünscht wird und möglich ist, sowie weitere innovative Maßnahmen der Weinbaubetriebe zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, auch etwa durch Anlage von Terrassen bzw. Querterrassierung oder durch Verbesserung der Bewässerung;
die im Land umgesetzte Verfahrenserleichterung beim Umstrukturierungsprogramm. Dies hat zu einer wesentlichen Erleichterung für die Antragstellerinnen und Antragsteller geführt;
die geschaffene Möglichkeit im Land, wodurch im Falle eines ungünstigen Flächenzuschnitts die vorgeschriebene Zielzeilenbreite unterschritten werden kann. Dies nützt besonders den Steillagenwinzerinnen und Steillagenwinzern;
die bisherigen und auch in Zukunft weiter notwendigen Anstrengungen, Drieschenbildungen zu vermeiden und weiter zu bekämpfen;
die Beteiligung der Weinbauverbände und der interessierten Winzerinnen und Winzer am Entscheidungsprozess zur Positionierung des Landes hinsichtlich der Weinbezeichnung in Rheinland-Pfalz;
Flächenoptimierungen und Flurbereinigungsverfahren besonders im Steillagenweinbau. Flurbereinigte Steillagen können als Basis eines innovativen Qualitätsmanagements zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beitragen. Dazu gehört, neben der Verbesserung der Betriebsgrößenstruktur, auch die Effizienzsteigerung beim Arbeitsaufwand, da der Arbeitsaufwand im Steillagenweinbau in der Regel um ein Mehrfaches höher ist als in Flachlagen;
dass auf europäischer Ebene erreicht wurde, dass notwendiger Pflanzenschutz auch durch Hubschrauberspritzung in Steillagen weiter anerkannt wird;
die bisherigen und erfolgreichen Qualitätsanstrengungen im Steillagenweinbau im Land. Hierzu zählen auch die Kooperationen der Winzerinnen und Winzer zur Qualitätssteigerung mit den Kellereien und der Vertragsweinbau, der sich in den letzten Jahren erfolgreich etabliert hat.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
den Initiativen von Winzerinnen und Winzern, die einzigartige Weine in Steilund Steilstlagen erzeugen, weiterhin gute Chancen zu geben und damit den Steillagenweinbau zu sichern;
sich europaweit dafür einzusetzen, dass für Steillagen besondere Qualitätsanforderungen gelten. Ziel sollte auch sein, den Steillagen-Begriff unter Festlegung von Qualitätsstandards hierbei international zu schützen. Steil- und Steilstlagen („Steil[st]lagen") sollten im Zuge der anstehenden Novellierung des Bezeichnungsrechts besonders hervorgehoben werden können. Ein Schutz der Steillagen-Weine sollte im Dialog mit den europäischen Organisationen AREV (Versammlung der Weinbauregionen Europas) und CERVIM (Forschungs- und Studienzentrum zur Wertschätzung des Weinbaus in den Bergregionen) stattfinden;
für den Steillagenweinbau im Land weiter zu werben. Der Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz ist Wirtschaftsfaktor und wichtiger Bestandteil des Tourismus in den Weinbauregionen im Land;
zukunftsfähige Konzepte von Winzerinnen, Winzern und der Weinbauverbände zum Erhalt des Weinbaus in den Steillagenregionen aktiv zu unterstützen und zu fördern, bis hin zum erfolgreichen Weinbergspfirsich-Projekt in Rheinland-Pfalz;
optimale Rahmenbedingungen zu schaffen und entsprechende Konzepte zu unterstützen, damit Steillagenwinzerinnen und Steillagenwinzer im Land gute Qualitäten zu guten Preisen verkaufen können;
zu prüfen, ob im Rahmen der Umstellung und Umstrukturierung die Anlage von Weinbergen in Steillagen stärker unterstützt werden kann;
einzelbetriebliche Investitionen und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Weinbaubetriebe in Steillagenregionen weiter zu fördern;
eine Verbesserung der Infrastruktur zur Bewässerung der Rebflächen vor dem Hintergrund des Klimawandels auch für den Steillagenweinbau durch Forschung und Beratung zu unterstützen;
sich, zusammen mit den anderen Weinbau treibenden Ländern und der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das deutsche Qualitätssystem bei Umsetzung der EU-Weinmarktreform grundsätzlich erhalten bleibt;
dafür einzutreten, dass im Falle der notwendigen Weiterentwicklung und Anpassung der deutschen Qualitätssysteme an europäische Vorgaben und Marktentwicklungen bei gleichzeitigem Beibehalt des deutschen Systems der Qualitäts- und Prädikatsweine , die in der rheinland-pfälzischen Praxis erfolgreiche Qualitäts-, Kunden- und Marktorientierung in zukünftigen Qualitätssystemen Berücksichtigung findet. Veränderungen beim deutschen Weinklassensystem sollen im Dialog mit den Winzerinnen und Winzern erfolgen;
dafür einzutreten, dass bei der durch die EU-Weinmarktreform notwendigen Novellierung der deutschen Weingesetzgebung und des Bezeichnungsrechts auch in Zukunft die Qualität der rheinland-pfälzischen Weine gesichert wird und gesichert werden kann.
Für die Fraktion: Jochen Hartloff