Welche Organisationen und Verbände stellen Angebote für suchtkranke Frauen zur

2. Welche Selbsthilfegruppen gibt es für suchtkranke Frauen im Land?

In den vergangenen Jahren wurden das Suchtkrankenhilfesystem und die Suchtkrankenselbsthilfe zunehmend für die besondere Problemlage suchtkranker Frauen sensibilisiert. So verfügen die meisten Suchtselbsthilfeverbände inzwischen über Frauenbeauftragte, die die Belange weiblicher Mitglieder vertreten. Die Verbände und andere Akteurinnen und Akteure der Suchtselbsthilfe bieten zudem Seminare und Wochenend-Begegnungen speziell für Frauen an und organisieren Frauengruppen vor Ort.

3. Welche Organisationen und Verbände stellen Angebote für suchtkranke Frauen zur Verfügung?

Die ambulanten Hilfeangebote für suchtkranke Frauen, zum Beispiel die Suchtberatungsstellen und Wohngruppen, werden fast ausschließlich von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband) getragen und zu einem erheblichen Teil aus Eigenmitteln finanziert. Außerdem sind einige Kommunen Träger von Suchtberatungsstellen.

Der vorwiegend durch die Deutsche Rentenversicherung finanzierte Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation zeichnet sich dadurch aus, dass eine Reihe von Fachkliniken für suchtkranke Menschen durch privatwirtschaftliche Unternehmen betrieben wird. Gleichwohl ist auch das Engagement der Freien Wohlfahrtspflege in diesem Arbeitsfeld von großer Bedeutung.

Grundsätzlich stehen alle Angebote der ambulante Suchtkrankenhilfe, die von freien, öffentlichen oder gewerblichen Trägern vorgehalten werden, allen suchtkranken Frauen zur Verfügung.

5. Welche Förderung erhalten diese Einrichtungen seitens des Landes?

Nach der Verwaltungsvorschrift „Förderung sozialer Beratungsstellen" vom 28. November 1995 werden die Fachpersonalkosten der Suchtberatungsstellen mit bis zu 25 Prozent aus Landesmitteln gefördert. Darüber hinaus fördert das Land die Fachkräfteprogramme „Suchtprävention", „Aufsuchende Sozialarbeit/Psychosoziale Begleitung", „Frauenspezifische Suchtkrankenhilfe" mit einem erhöhten Landeszuschuss in Höhe von 70 Prozent der Fachpersonalkosten. Hinzuweisen ist auch auf die erhöht geförderten Fachstellen zur „Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe" sowie die Wohn- und Arbeitsprojekte für Suchtkranke.

Im Jahr 2008 wurden rund 4,7 Mio. Euro an Landesmitteln für die ambulante Suchtkrankenhilfe zur Verfügung gestellt. Damit konnte in den letzten fünf Jahren die Landesförderung für die ambulanten Hilfeangebote um rund 13 Prozent gesteigert werden.

1990 standen für diesen Bereich rund 3,3 Mio. DM (= ca. 1,68 Mio. Euro) zur Verfügung.

Die Finanzierung der soziotherapeutischen Wohnheime für chronisch mehrfach beeinträchtigte Alkoholkranke erfolgt über entsprechende Vergütungssätze der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Die Zuständigkeit zur Finanzierung der medizinischen Rehabilitation Suchtkranker obliegt den zuständigen Sozialleistungsträgern.

Daten über das Gesamtausgabevolumen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der verschiedenen Krankenkassen im Bereich der medizinischen Rehabilitation suchtkranker Frauen in Rheinland-Pfalz liegen nicht vor.

6. Wie ist die Inanspruchnahme durch Frauen?

Die Suchtberatungsstellen in Rheinland-Pfalz werden pro Jahr durchschnittlich von etwa 14 500 Personen ­ erhoben werden nur die Klientinnen und Klienten mit zwei oder mehr Kontakten ­ in Anspruch genommen. Etwa 30 Prozent der ratsuchenden Menschen sind Mädchen oder Frauen.

Wie die Tabelle 20 zeigt, gab es in den letzten fünf Jahren nur geringfügige Abweichungen von diesem Wert.

Tabelle 20

Inanspruchnahme der Suchtberatungsstellen

In den fünf frauenspezifischen Suchtberatungsstellen, die mit drei Vollzeitpersonalstellen und zwei halben Personalstellen ausgestattet sind, wurden 2007 insgesamt 693 Frauen beraten. Die Beratungskapazitäten dieser Stellen sind damit voll ausgelastet.

Die Fachkliniken für Suchtkranke werden jährlich im Durchschnitt von 6 300 bis 6 400 Betroffenen in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme durch weibliche Abhängige liegt nahezu konstant bei rund 24 Prozent. Wie lange ist die Verweildauer von Frauen in den Einrichtungen?

In den rheinland-pfälzischen Suchtberatungsstellen werden keine Angaben zur Verweildauer der Klientinnen und Klienten in der Suchtberatung erhoben. Entsprechend den Daten der Deutschen Suchthilfestatistik 2007 für ambulante Einrichtungen ist die Betreuungsdauer von Frauen und Männern in den Suchtberatungsstellen in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 22

Betreuungsdauer in ambulanten Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe (alle Angaben in Prozent)

Die durchschnittliche Betreuungsdauer der Frauen mit einer Alkoholproblematik liegt bei 256 Tagen (Männer 241 Tage), bei Frauen mit einer Opiatabhängigkeit bei 357 Tagen (Männer 302 Tage).

In den Fachkliniken für Suchtkranke bleibt die Mehrzahl der Klientinnen drei bis vier Monate, was vor allem auf den Zeitraum der Kostenanerkennung durch den Leistungsträger zurückzuführen ist.

Tabelle 23

Verweildauer der Klientinnen in den Fachkliniken für Suchtkranke in Monaten (absolute Zahlen)

8. Gibt es den spezifischen Bedürfnissen von Frauen entsprechende Aspekte in Prävention und Behandlung (z. B. Gruppensitzungen nach Geschlecht getrennt)?

Das Suchtverhalten von Frauen kann als eine Bewältigungsform von vielfältigen Problemen verstanden werden. Deshalb müssen zur Bearbeitung süchtigen Verhaltens von Frauen Behandlungskonzepte genutzt werden, die sowohl gesellschaftliche als auch individuelle Faktoren berücksichtigen. Suchtberatungsstellen bieten daher spezifische Beratungs- und Behandlungsformen an, die auf den Grundsätzen von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten der Klientinnen aufbauen.

In der Einzelberatung werden die weiblichen Lebenskontexte berücksichtigt. Da viele suchtabhängige Frauen Gewalterfahrungen haben, werden diese sensibel angesprochen. Wegen dieser Gewalterfahrungen werden in frauenspezifisch arbeitenden Kliniken und Beratungsstellen ausschließlich Gruppen für betroffene Frauen angeboten. Es werden darüber hinaus frauenspezifische Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Bereich Alkohol-, Medikamentenabhängigkeit und Essstörungen eingerichtet. Workshops und Kurse mit ausgewählten Themen wie Umgang mit der Angst, Entspannung mit Qi-Gong, Entdeckung der eigenen Stärke etc. werden angeboten. Es gibt mädchenspezifische Angebote, sowohl in der Beratung als auch in der Prävention. Wie hoch ist die Abbruchquote von Therapien bei Frauen (im Vergleich zu Männern)?

Die Abbruchquoten im ambulanten und stationären Bereich sind sehr unterschiedlich. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass bei der Arbeit der Suchtberatungsstellen die Förderung der Veränderungsbereitschaft unter anderen Voraussetzungen und in einem anderen Setting erfolgt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Beratung, die gegebenenfalls zu einer ambulanten medizinischen Rehabilitation führt. Mit der Aufnahme in eine Fachklinik ist dagegen in der Regel die Entscheidung für eine Behandlung (Therapie) zunächst gefallen.

Nach den jährlichen Erhebungen der Fachabteilung bei den Suchtberatungsstellen in Rheinland-Pfalz brechen durchschnittlich 31 Prozent der Frauen und rund 34 Prozent der Männer eine Suchtberatung ab. Bei den Fachklinken für eine stationäre Entwöhnungsbehandlung liegen die durchschnittlichen Abbruchquoten mit rund 21 Prozent bei den Frauen und rund 26 Prozent bei den Männern deutlich niedriger. Die beiden nachfolgenden Tabellen stellen die Entwicklung der letzten fünf Jahre in den Suchtberatungsstellen und den Fachkliniken dar.

Tabelle 24

Abbruchquoten in der Suchtberatung (absolute Zahlen und Prozent) Tabelle 25

Abbruchquoten in der stationären Entwöhnungsbehandlung (absolute Zahlen und Prozent)

Inwieweit ist das Thema „Frauen und Sucht" Gegenstand der ärztlichen Fort- und Weiterbildung?

Dem Thema Suchtprävention und Sucht wird in der ärztlichen Weiter- und Fortbildung kontinuierlich Rechnung getragen. So sind entsprechende Lerninhalte Gegenstand der Weiterbildung für nachfolgend genannte Facharztweiterbildungen:

­ Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin)

­ Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung

­ Facharzt für Innere Medizin mit allen Schwerpunktbezeichnungen

­ Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

­ Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

­ Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

­ Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Das Thema Suchtprävention, -diagnostik und -behandlung ist in den jeweiligen Facharztprüfungen auch prüfungsrelevant.

Zusätzlich können Fachärztinnen und Fachärzte durch den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung" ihre Kompetenz in diesem Bereich weiter verbessern. Derzeit erfüllen in Rheinland-Pfalz rund 180 Ärztinnen und Ärzte.