Update Suchttherapie Veranstalter Parkklinik Bad Bergzabern Ort 76887 Bad Bergzabern Parkklinik Bad Bergzabern Termin 4 März

§ 5 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zur Substitutionsbehandlung drogenabhängiger Menschen.

Das Thema Suchtprävention und Sucht ist auch Gegenstand der ärztlichen Fortbildung. Neben einrichtungsinternen Fortbildungsveranstaltungen, die der Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt sind und die vor allem in den suchtmedizinisch tätigen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie z. B. in hausärztlichen Qualitätszirkeln, die sich mit dem Thema Suchtprävention und Sucht beschäftigen, stattfinden, gibt es auch zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen, die allen interessierten Ärztinnen und Ärzten offenstehen und im Fortbildungsverzeichnis der Akademie für ärztliche Fortbildung zu finden sind. Im aktuellen Fortbildungsverzeichnis sind für das 1. Quartal 2009 folgende Fortbildungen aufgeführt:

Weiterhin bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung, Mainz, gemeinsam mit der Hessischen Akademie für Ärztliche Fortbildung, Bad Nauheim, im Jahr 2009 das Curriculum „Suchtmedizinische Grundversorgung" an, an dem Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung" erwerben wollen, erfolgreich teilnehmen müssen, bevor sie zum abschließenden Fachgespräch zugelassen werden. Es besteht aus fünf Bausteinen mit insgesamt 50 Stunden.

V. Maßnahmen der Suchtbekämpfung und Prävention durch Bund und Land

1. Welche Bedeutung wird den Belangen suchtkranker Frauen bei den Drogenkonferenzen des Landes und den Landestagungen der Selbsthilfe Suchtkranker beigemessen?

Die seit 1979 jährlich durchgeführten Drogenkonferenzen der Landesregierung und die seit 1995 im zweijährigen Turnus durchgeführten Landestagungen der Selbsthilfegruppen Suchtkranker und der Elternkreise für drogengefährdete und drogenabhängige junge Menschen greifen überwiegend Themen auf, die männliche und weibliche Suchtkranke sowie deren Angehörige gleichermaßen betreffen. Berücksichtigt man, dass Suchterkrankungen Familienerkrankungen sind, hatten einige Veranstaltungen besonders die Problematik Frauen und Sucht im Blick.

Für die Drogenkonferenz sind beispielhaft zu nennen:

­ 1989 Kinder ­ Opfer der Sucht

­ 1994 Drogen auf Rezept? ­ Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit in unserer Gesellschaft

­ 1996 Kinder ­ Sucht ­ System. Die Vernetzung sozialer Arbeit von Suchtkranken- und Jugendhilfe

­ 2002 Kinder Suchtkranker und junge Suchtkranke in verschiedenen Hilfesystemen

­ 2005 Suchtprävention für Familien und ihre Kinder

Bei den Landestagungen der Selbsthilfegruppen Suchtkranker und der Elternkreise für drogengefährdete und drogenabhängige junge Menschen wurden folgende frauenspezifische Themen aufgegriffen:

­ 1997 Wenn Helfen keine Hilfe ist ­ Von der Co-Abhängigkeit zum Neuanfang

­ 2005 Frauen, Männer, Co-Abhängigkeit ­ die klassische Trias?

Die Tagungsergebnisse sind in der Schriftenreihe des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen dokumentiert.

2. Welche Bedeutung misst der Drogenbeauftragte der Landesregierung den spezifischen Bedürfnissen suchtkranker Frauen bei?

Der Drogenbeauftragte der Landesregierung und das Fachreferat für Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sind eingebunden in die Strukturen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen. Daraus ergeben sich vielfältige Möglichkeiten einer konstruktiven und kontinuierlichen Kooperation sowohl mit den Fachabteilungen des Ministeriums als auch mit den anderen Ressorts. Nur auf dieser Grundlage konnten eine Reihe von Maßnahmen verwirklicht werden, z. B. die Entwicklung eines frauenspezifischen Hilfeangebots, das Projekt „JobKom" oder die Fachklinik „Villa Maria", die der besonderen Problemlage sucht22 kranker Frauen Rechnung tragen. Die Realisierung dieser Vorhaben macht konkret deutlich, dass den spezifischen Bedürfnissen suchtkranker Frauen eine hohe Bedeutung zukommt.

3. Welche Schlüsse hat die Landesregierung aus den Frauensuchtkongressen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 und 2002 gezogen?

Die Erkenntnisse aus der Forschung und der Suchtkrankenhilfe über geschlechtsspezifische Besonderheiten der Entwicklung einer Suchterkrankung sowie der Beratung und Behandlung wurden in verschiedenen Fachtagungen und Kongressen dargestellt, u. a. in dem von der Bundesregierung finanzierten und vom Fachverband Drogen und Rauschmittel e. V. im September 2002 durchgeführten „BundesFrauenKongress Sucht". Die Ergebnisse des Kongresses wurden in zehn politische Forderungen gefasst, die einen weiteren Ausbau der frauenspezifischen Suchtkrankenhilfe beinhalten. Gefordert werden u. a. spezifische Hilfeangebote für Mütter mit Kindern, frauenspezifisch ausgerichtete Einrichtungen sowie eine mädchen- und frauenspezifische Suchtprävention. Die Landesregierung unterstützt die Weiterentwicklung der Hilfeangebote für suchtkranke Frauen und deren Kinder.

4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Studie „Möglichkeiten und Defizite in der Erreichbarkeit ausgewählter Zielgruppen durch Maßnahmen und Materialien zur Reduzierung von Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit: Bewertung anhand aktueller Forschungsergebnisse und Beispielen aus der Praxis" der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen aus dem Jahr 2006?

In Deutschland leben zwischen 1,3 und 1,9 Millionen medikamentenabhängige Menschen. Als Risikogruppen gelten vor allem sozial benachteiligte Frauen und ältere Menschen. Die Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe werden von den Betroffenen in der Regel kaum genutzt. So zeigen die jährlich durchgeführten Umfragen, dass von den rund 13 850 suchtgefährdeten oder suchtkranken Menschen, die im Jahr 2007 eine aus Landesmitteln geförderte Suchtberatungsstelle in Anspruch genommen haben, bei 1,8 Prozent ein Medikamentenmissbrauch oder eine -abhängigkeit vorlag. In den stationären Einrichtungen für eine Entwöhnungsbehandlung wurden im Jahr 2007 insgesamt rund 6 200 Betroffene behandelt. Lediglich bei rund zwei Prozent der Patientinnen und Patienten erfolgte die Behandlung aufgrund einer Medikamentenabhängigkeit.

Nach der Studie sind deutliche Defizite erkennbar, Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit wirkungsvoll zu bekämpfen. Vor allem gelingt es nicht, sozial benachteiligte Frauen und ältere Menschen, die davon betroffen sind, als Zielgruppe von Prävention, Beratung und Behandlung zu erreichen. Da der Zugang zu rezeptpflichtigen oder rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über die Ärzteschaft sowie die Apothekerinnen und Apotheker entsteht, tragen diese eine besondere Verantwortung. Für den Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft und für Apotheken verweist die Studie auf eine Reihe von Arbeitshilfen.

Die allgemeinen Empfehlungen der Studie, z. B. Sensibilisierung der Akteurinnen und Akteure, Weiterentwicklung der Arzneimitteltherapie sowie der Beratungs- und Behandlungsangebote, Entwicklung von geeignetem Informationsmaterial und die Erschließung von Zugangswegen erfordern eine Konkretisierung in der Praxis.

Zu berücksichtigen ist, dass bei primärpräventiven Projekten nicht die jeweils austauschbaren psychoaktiven Substanzen im Mittelpunkt stehen, sondern die Stärkung der Ressourcen und die Förderung von Lebenskompetenzen der Betroffenen. Die Mehrzahl der im Jahr 2007 durchgeführten 1 556 Maßnahmen hatten somit keinen spezifischen Substanzbezug (63 Prozent). Die Daten des Dokumentationssystems der Suchtvorbeugung (Dot.sys) zeigen aber auch, dass in Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 insgesamt 512 Maßnahmen mit einem spezifischen Substanzbezug durchgeführt wurden, davon thematisierten sechs Prozent den missbräuchlichen Medikamentenkonsum (Hypnotika/Sedativa).

Auch im Kontext der im Februar 2009 gestarteten und aus Landesmitteln finanzierten Kampagne „Mach Dir nix vor" zur Prävention des Alkoholmissbrauchs wird auf die Gefahren eines problematischen Medikamentenkonsums eingegangen.

Um die Hilfeangebote für medikamentenabhängige Menschen zu verbessern und die Arbeit der Suchtkrankenhilfe zu unterstützen, hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen eine Reihe von Arbeitsmaterialien herausgegeben, die in der Praxis verwendet werden.

5. Welche Bedeutung kommt Gender-Mainstreaming in Prävention, Beratung und Behandlung von suchtkranken Frauen zu?

Gender-Mainstreaming bedeutet, eine Maßnahme daraufhin zu überprüfen, ob sie die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt und damit zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt. Da Frauen anders süchtig sind als Männer, sind in der Suchtprävention, in der Beratung und Behandlung suchtkranker Frauen entsprechende Erkenntnisse konzeptionell und praktisch zu berücksichtigen.

Zum Beispiel muss Suchtprävention geschlechtsspezifische Problemlagen berücksichtigen, um die unterschiedlichen Zielgruppen mit Angeboten zu erreichen. Eine frauenspezifische Suchtberatung und Suchtbehandlung erfordert daher die Berücksichtigung frauentypischer Konsummuster, frauenspezifischer Rollenkonflikte und Gewalterfahrungen. Die Beratungs- und Behandlungsangebote müssen so gestaltet werden, dass sie von Frauen wahrgenommen werden können (z. B. therapeutische Frauengruppen statt gemischtgeschlechtliche Gruppen) und keine krankmachenden Strukturen enthalten.

Malu Dreyer