Arbeitslosigkeit

Über die Verleihdauer der Personal-Service-Agentur der Arbeitsgemeinschaft Mayen-Koblenz können noch keine Angaben gemacht werden, da hier ­ bedingt durch das kurzfristige Bestehen der Personal-Service-Agentur seit dem 1. Januar 2006 ­ noch keine aussagefähigen Erkenntnisse vorliegen.

11. Gibt es Auffälligkeiten dahingehend, dass zum Monatsende PSA in Rheinland-Pfalz verstärkt Mitarbeiter eingestellt haben, diese dann aber wieder zu Beginn des kommenden Monats entlassen haben? Wenn ja, bitte nach Agenturbezirken spezifizieren.

Zu Beginn der Einführung der Personal-Service-Agenturen wurden die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit an die PersonalService-Agenturen kalendermonatlich abgerechnet. Es wurde für einen Personal-Service-Agentur-Mitarbeiter ein voller Monat gezahlt, sobald er einen Tag im Kalendermonat beschäftigt war. Dies führte bundesweit in einigen Fällen dazu, dass Personal-ServiceAgenturen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Monatsende eingestellt haben und Anfang des Folgemonats wieder entlassen haben. Nach der damaligen Abrechnungsmethode wurde in einem solchen Fall zwei volle Monate Vergütung an die PersonalService-Agentur gezahlt. Nach Bekanntwerden dieser Problematik wurden die Verträge auf eine taggenaue Abrechnung umgestellt.

Seit Umstellung der Verträge im Jahre 2004 ist die vorherige Tendenz, zum Monatsende einzustellen und zum Monatsbeginn wieder zu entlassen, nicht mehr zu verzeichnen.

12. In wie vielen Fällen kam es in Rheinland-Pfalz zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr und Agenturbezirk auflisten)?

Die Übernahmequoten in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis betragen nach den von der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland zur Verfügung gestellten Daten überwiegend zwischen 20 und 30 Prozent, wobei teilweise erheblich höhere Integrationsquoten, beispielsweise über 64 Prozent in Mainz im Jahr 2003, erzielt wurden. Einzelheiten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.Verleihtage"/„Beschäftigungstage" x 100 seit Bestehen der jeweiligen Personal-ServiceAgentur.

Nur Daten aus dem Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch verfügbar.

In der Personal-Service-Agentur der Arbeitsgemeinschaft Mayen-Koblenz wurden bisher 14 Arbeitsaufnahmen realisiert (Stand

6. September 2006).

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2003 bis 2005 seitens der regionalen Agenturen Mittel zur Gründung und Unterstützung von PSA in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt (bitte nach Agenturbezirk und entsprechender Mittelherkunft [Beiträge, EU-, Bundesund Landesmittel] auflisten)?

Die Vergütung für die Einrichtung und den Betrieb einer Personal-Service-Agentur erfolgt nach Auskunft der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland über Fallpauschalen und Integrationsprämien aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit.

Die Ausgaben der Agenturen für Arbeit in Rheinland-Pfalz für Personal-Service-Agenturen betrugen im Jahr 2003 7097121, im Jahr 2004 12349 509 und im Jahr 2005 4438828 (nur Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Eine Aufteilung nach Agenturbezirken ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der PSA in Rheinland-Pfalz?

Die Personal-Service-Agenturen konnten sich nicht als Instrument zur Verbesserung der Chancen von Arbeitslosen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt etablieren. Wirkungsanalysen der Jahre 2003 und 2004 ergaben sogar, dass Personal-Service-Agentur-Beschäftigte aufgrund dieser Tätigkeit später als vergleichbare andere Arbeitslose in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert wurden.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwischen der CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 sieht deshalb vor, dass die Zahl der Personal-Service-Agenturen deutlich reduziert und die Verpflichtung zum flächendeckenden Einsatz abgeschafft wird. Seit

Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Beschäftigung in einer Personal-Service-Agentur.

In Klammern wird zusätzlich die durchschnittliche Integrationsquote (Anteil der „Austritte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" an „alle Austritte" aus Arbeitslosigkeit) ausgewiesen.

Nur Daten aus dem Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch verfügbar. dem 1. Januar 2006 sind die Arbeitsagenturen nicht mehr verpflichtet, eine Personal-Service-Agentur zu betreiben. Nur dort, wo Personal-Service-Agenturen erfolgreich arbeiten, sollen sie mit Mitteln der Bundesagentur fortgesetzt werden. Die Entscheidung auf Weiterführung ist nun den regionalen Akteuren überlassen.

Die Landesregierung beurteilt Leiharbeit grundsätzlich positiv, auch wenn die Personal-Service-Agenturen flächendeckend nicht den erhofften Effekt erzielt haben. Gründe für den partiellen Misserfolg der Personal-Service-Agenturen liegen zum einen in der flächendeckenden Einführung ohne Rücksicht auf regionale Gegebenheiten und Bedarfe. Zum anderen fehlten örtliche Bewertungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Nicht zuletzt kämpften die Personal-Service-Agenturen mit der zum Zeitpunkt ihrer Einführung schlechten Wirtschaftslage. In vielen anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise den Niederlanden oder in Großbritannien, ist Leiharbeit etabliert und wird sehr viel selbstverständlicher genutzt als in Deutschland. Nach Auffassung der Landesregierung spricht für Leiharbeit die vom Arbeitsmarkt verlangte immer höhere Flexibilität. Immer mehr Unternehmen haben kurzfristig Bedarf an qualifizierten Kräften. Gerade für diese wird Zeitarbeit jetzt attraktiver. Ältere Arbeitslose haben hier die Chance, wieder in das Berufsleben eingegliedert zu werden, junge Menschen eine Chance zum Einstieg. Zeitarbeit kann stärker genutzt werden, ohne dass es zum Abbau von Stammbelegschaft kommen muss. In Zeitarbeit und Leiharbeit liegt daher in wirtschaftlich guten Zeiten ein erhebliches Beschäftigungspotenzial. Aufgrund der Personal-Service-Agenturen wurde der erste Tarifvertrag für Leiharbeit abgeschlossen ­ was für die gesamte Leiharbeitsbranche einen riesigen Imagegewinn zur Folge hatte. Leiharbeit hat sich als eine eigene Form der Erwerbsarbeit etabliert, und wird von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht mehr als minderwertige Notlösung betrachtet.

15. Wie viele „Vermittlungsgutscheine" wurden 2002 bis 2006 ausgegeben und in wie vielen Fällen kam es im Anschluss zur Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis (bitte pro Jahr, Agenturbezirk und Anteil am jeweiligen Bestand auflisten)? Arbeitslose können mit einem Vermittlungsgutschein im Wert von jeweils 2 000 statt der staatlichen Arbeitsvermittlung private Dienstleister mit der Stellensuche beauftragen. Das Instrument wurde im März 2002 eingeführt und seitdem mehrfach modifiziert.

Nach der aktuellen Regelung haben nur noch Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Rechtsanspruch auf den Gutschein. Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten den Gutschein nur, wenn der Träger der Grundsicherung dies befürwortet.

Vermittlungsgutscheine wurden in Rheinland-Pfalz unterschiedlich oft angewendet. Es wurden nach den von der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland zur Verfügung gestellten Daten 4 487 Vermittlungsgutscheine im Jahr 2005 und 23 622 im Jahr 2004 ausgegeben.

Daten über die Entstehung von Beschäftigungsverhältnissen aufgrund von Vermittlungsgutscheinen stehen nach Auskunft der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland nicht zur Verfügung.

Anhaltspunkte über die Zahl der entstandenen Beschäftigungsverhältnisse kann allerdings die folgende Tabelle geben. Sie enthält die Anzahl der Auszahlungen bei Vermittlungsgutscheinen.

Bei der Auswertung der Tabelle ist zu beachten, dass die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse tatsächlich niedriger ist, da sowohl die Erstzahlung als auch Restzahlung(en) ausgewertet wurden. Von den 2 000 Gutscheinwert zahlt die öffentliche Hand dem privaten Dienstleister sechs Wochen nach erfolgreicher Jobvermittlung zunächst die Hälfte aus. Erst wenn das neue Arbeitsverhältnis auch noch nach einem Jahr besteht, fließen die anderen 1 000. Es werden also nur bei erfolgreicher Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis Auszahlungen aufgrund des Gutscheins vorgenommen.