Grundschule Hahnheim-Selzen als Ganztagsschule

Der Antrag der Grundschule Hahnheim-Selzen „Am Selzbogen" zur Errichtung einer Ganztagsschule wurde im Dezember 2008 leider abgelehnt. Dies, obwohl die Grundschule „Am Selzbogen" mit 120 bis 130 Kindern ideale Voraussetzungen als Ganztagsschule bietet, hier insbesondere die unmittelbare Nachbarschaft zum Kindergarten. Der Ausbau des Kindergartens und die Einrichtung einer Kinderkrippe sind nicht möglich ohne das Einsetzen der Grundschule „Am Selzbogen" als Ganztagsschule.

Es ist der gemeinsame Wille der Schulleitung, der Gemeinden Hahnheim und Selzen, der VG Nierstein-Oppenheim und der Elternschaft der Grundschule „Am Selzbogen", diese spätestens im nächsten Jahr mit dem Status und der Funktion einer Ganztagsschule ausgestattet zu wissen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung die Bedeutung und die dringende Notwendigkeit bekannt, die Grundschule „Am Selzbogen" in Hahnheim als Ganztagsschule zu etablieren?

2. Wie sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die Grundschule „Am Selzbogen" in Hahnheim im kommenden Jahr als Ganztagsschule einzusetzen?

3. Kann die Landesregierung eine definitive Zusage geben, dass die Grundschule „Am Selzbogen" in Hahnheim im kommenden Jahr als Ganztagsschule ausgewiesen wird?

4. Wenn nicht, worin liegt dies begründet und was wären die Voraussetzungen, um die Grundschule „Am Selzbogen" als Ganztagsschule auszuweisen?

5. Ist die Landesregierung in Person der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur bzw. deren Staatssekretär bereit, zeitnah ein Gespräch vor Ort in Hahnheim bezüglich dieser Thematik zu führen?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. März 2009 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

In der letzten Legislaturperiode hatte sich die Landesregierung zum Ausbauprogramm für die Ganztagsschule in Angebotsform entschieden. Entstanden sind im Rahmen dieses Programms bis zum Schuljahr 2006/2007 insgesamt 360 Ganztagsschulen in der Angebotsform, 60 mehr als ursprünglich vorgesehen. Aufgrund der unverändert großen Nachfrage hat die Landesregierung das Ausbauprogramm für insgesamt ca. 200 zusätzliche Ganztagsschulangebote in der laufenden Legislaturperiode fortgesetzt. 98 davon wurden bereits genehmigt, sodass es im laufenden Schuljahr 458 Ganztagsschulen in der Angebotsform gibt. Den Anträgen weiterer 55 Schulen konnte nach Durchführung des Auswahlverfahrens im Dezember 2008 entsprochen werden; diese Schulen können zum Schuljahresbeginn 2009/2010 mit einem Ganztagsschulangebot starten, wenn im verbindlichen Anmeldeverfahren die entsprechenden Mindestteilnehmerzahlen erreicht werden.

Die Durchführung eines Auswahlverfahrens war bisher zu jedem Termin erforderlich, zu dem neue Ganztagsschulen errichtet wurden. Denn die Zahl der Anträge war unter Berücksichtigung der haushaltsmäßigen Vorgaben immer größer als die Zahl verfügbarer Errichtungsoptionen. Die Schulen mussten deshalb davon ausgehen, dass auch eine Zurückstellung ihres Antrags möglich ist.

Die Grundschule Hahnheim-Selzen hat sich zum Errichtungstermin 1. August 2009 zum ersten Mal an einem Auswahlverfahren beteiligt. Der Antrag wurde zurückgestellt.

Jede Auswahlentscheidung wird unter Berücksichtigung einer ausgewogenen regionalen Verteilung der zum genannten Termin möglichen Errichtungsgenehmigungen getroffen. Auch die Zahl der bisher von einer Schule gestellten Anträge war von Bedeutung. So waren alle zum ersten Mal gestellten Anträge von Grundschulen in Verbandsgemeinden erfolgreich, in deren Gebiet noch keine Ganztagsgrundschule besteht, ferner Wiederholungsanträge von Grundschulen in Verbandsgemeinden, die zwar schon ein Ganztagsangebot im Grundschulbereich haben, aber erheblichen Bedarf an einer zusätzlichen Ganztagsgrundschule nachgewiesen hatten.

Ein solcher Bedarf kann für den Erfolg in einem Auswahlverfahren durchaus im Einzelfall ausschlaggebend sein, vor allem, wenn er in einer Konkurrenzsituation sehr viel höher liegt als der an anderen Standorten bzw. Verbandsgemeinden ermittelte Bedarf.

Selbstverständlich waren die Anforderungen an die erforderliche Qualität in allen genehmigten Fällen erfüllt. Dazu gehören im Wesentlichen ein gutes pädagogisches Konzept, entsprechende Voten der Gremien, aber auch ausreichende räumliche Bedingungen, die Sicherstellung des Schülertransports, die Kooperation mit der Jugendhilfe.

Die Zurückstellung des Antrags der Grundschule Hahnheim-Selzen ist nicht auf Defizite des pädagogischen Konzepts oder auf sonstige Bedenken gegen den Schulstandort zurückzuführen. Zur Begründung ist vielmehr auf die ausgesprochen günstige Versorgung der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim hinzuweisen, in deren Gebiet es nicht nur eine, sondern sogar schon zwei Ganztagsgrundschulen (Nierstein und Mommenheim) gibt. Das heißt, schon nach dem Prinzip der regionalen Ausgewogenheit konnte der Grundschule Hahnheim-Selzen keine Errichtungsoption zugewiesen werden, erst recht nicht mit Blick auf den erstmals gestellten Antrag. Eine andere Entscheidung hätte den übrigen Antragstellern nicht vermittelt werden können, gerade Schulträgern, die noch kein Ganztagsschulangebot haben.

Das nächste Auswahlverfahren wird zum Errichtungstermin 1. August 2010 durchgeführt. Zu diesem Termin kann die Grundschule den Antrag wiederholen. Welche Chancen ein Wiederholungsantrag hat, kann erst dann beurteilt werden, wenn alle für die Durchführung des Auswahlverfahrens maßgeblichen Daten bekannt sind. Für die Beurteilung der Erfolgschancen ist u. a. von Bedeutung, aus welchen Gebietskörperschaften die Anträge stammen, welches Ergebnis die Erhebungen zum Bedarf im Schuljahr 2010/2011 haben und ob in allen Fällen den Anforderungen an die erforderliche Qualität entsprochen werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4: Errichtungsgenehmigungen werden in einem Auswahlverfahren vergeben, in dem alle in der Vorbemerkung genannten Kriterien zu berücksichtigen sind, auch der Nachweis der „Bedeutung" und der „Notwendigkeit", d. h. des Bedarfs, der für das Schuljahr 2010/2011 von jedem Antragsteller zu ermitteln und in den Antragsunterlagen zu dokumentieren ist. Vor Abschluss des Auswahlverfahrens können keine Entscheidungen getroffen werden.

Zu Frage 5: In Hahnheim fand bereits eine Informationsveranstaltung zum Thema „Einrichtung eines Ganztagsschulangebots an der Grundschule Hahnheim-Selzen" statt; dazu war der Leiter des Ganztagsschulreferats des Bildungsministeriums eingeladen. Das Ministerium steht auch künftig für entsprechende Veranstaltungen und Gespräche zur Verfügung. Die personelle Vertretung wird im Einzelfall je nach terminlicher Verfügbarkeit entschieden.