Einnahmen und Ausgaben des „Liquiditätspools" des Landes
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde der Liquiditätspool des Landes eingerichtet?
2. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die Einnahmen und Ausgaben des Liquiditätspools?
3. Welches durchschnittliche Volumen aus Steuereinnahmen, Krediteinnahmen und Einlagen von Landesbetrieben und privatrechtlichen Gesellschaften des Landes und Zinseinnahmen umfasst der Liquiditätspool des Landes?
4. Für welche Zwecke werden aus dem Liquiditätspool Ausgaben zugunsten der verschiedenen Zahlungsempfänger getätigt?
Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. März 2009 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Der Liquiditätspool wurde am 5. November 2002 eingerichtet.
Zu Frage 2: Der Ministerrat hat am 16. April 2002 der Einrichtung eines Finanzmanagements im Kreditreferat des Ministeriums der Finanzen zugestimmt. Auf der Grundlage dieses Ministerratsbeschlusses wurde der Liquiditätspool eingerichtet. Die am Liquiditätspool teilnehmenden Institutionen treffen mit dem Ministerium der Finanzen eine schriftliche Vereinbarung über die Verwaltungsabläufe hinsichtlich der Einbeziehung in den Liquiditätspool des Landes.
Zu Frage 3: Der Liquiditätspool speist sich hinsichtlich der Kosten definitiv nicht aus Steuereinnahmen, Krediteinnahmen oder Zinseinnahmen.
Die am Liquiditätspool teilnehmenden Institutionen stellen je nach der eigenen Kassenlage dem Liquiditätspool auf Tagesgeldbasis nicht benötigte Liquidität zur Verfügung. Institutionen mit Liquiditätsbedarf erhalten aus dem Volumen des Liquiditätspools ebenfalls auf Tagesgeldbasis die jeweils benötigte Liquidität. Aus den so generierten Einzahlungen und Auszahlungen ergibt sich im Liquiditätspool ein täglicher Saldo. Ist der Saldo positiv, erfolgt die Anlage dieses Betrags im Rahmen der täglichen Disposition der Landeshauptkasse am Geldmarkt zu den Konditionen des Landes. Ist der Saldo negativ, erfolgt der Ausgleich durch die Landeshauptkasse im Rahmen ihrer täglichen Dispositionen am Geldmarkt zu Konditionen des Landes. Diese Dispositionen erfolgen im Rahmen der durch das Landeshaushaltsgesetz festgelegten Obergrenze für Kassenverstärkungskredite. Alle Zahlungsströme werden durch die Landeshauptkasse taggenau mit dem jeweiligen Tageszins abgerechnet.
Per Saldo entstehen dem Land durch die Einrichtung des Liquiditätspools keine Aufwendungen für Zinsausgaben. Das heißt, der Liquiditätspool ist ein in sich geschlossenes Konstrukt, das sich selbst finanziert. Die Rolle des Landes bzw. der Landeshauptkasse besteht darin, die Zahlungsströme bei sich zu poolen und den so gepoolten Zahlungsstrom zu den Konditionen des Landes am Geldmarkt unterzubringen. Auf diese Weise stellt das Land für sich kostenneutral sicher, dass alle Institutionen, an denen das Land wirtschaftlich beteiligt ist, am Geldmarkt zu echten Landeskonditionen bedient werden.
Zu Frage 4: Der Liquiditätspool dient ausschließlich dazu, die Liquiditätsposition der jeweils teilnehmenden Institution zu bewirtschaften. Über die Zwecke, für die Einnahmen bzw. Ausgaben eingesetzt werden, entscheiden ausschließlich die teilnehmenden Institutionen in eigener Verantwortung.