Presseberichterstattung mit Steuergeldern des Landes

Unmittelbar vor Eröffnung des Arp Museums Bahnhof Rolandseck im September 2007 intensivierten sich die parlamentarischen Beratungen erneut. Ausgelöst durch Presseberichte waren Konzeption und Bauweise des Museums sowie der Anspruch des Landes auf 49 noch zu gießende Arp-Plastiken Gegenstand einer Kleinen Anfrage. 4) Die weitere Berichterstattung diverser Presseorgane befasste sich mit der Rückgabe von Marmorplastiken im Jahr 1996, umstrittenen Nachgüssen, dem Satzungszweck des Arp-Vereins, der Übernahme von Anwaltskosten des Arp-Vereins durch das Land im Rahmen der Vorlaufkosten des Museums sowie der etwaigen Zahlung von Teilbeträgen derselben an die Kanzleien zweier heutiger Vereins-Vorstandsmitglieder. 5)

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur befasste sich auf Antrag der Fraktion der CDU 6) in seiner 10. Sitzung am 2. Oktober 2007 mit der Frage der Beeinflussung der Presseberichterstattung mit Steuergeldern des Landes durch den Arp-Verein.

Ein weiterer Berichtsantrag der Fraktion der CDU 7) zur Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Arp-Verein wurde in der 12. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur am 13. November 2007 behandelt. 8)

Aufgrund der in dieser Sitzung durch Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Hofmann-Göttig erfolgten Mitteilung, dass der Arp-Verein Kunstwerke aus dem für das Museum vorgesehenen Konvolut von Dauerleihgaben veräußert hatte, wurde auf Antrag der Fraktion der CDU 9) in der 34. Plenarsitzung am 15. November 2007 eine Aktuelle Stunde zu dieser Thematik durchgeführt. 10)

Die Auseinandersetzung der Landesregierung mit dem Arp-Verein war sodann Gegenstand einer Mündlichen Anfrage, 11) die in der 37. Plenarsitzung am 14. Dezember 2007 12) behandelt wurde.

Schließlich stellte die Fraktion der CDU einen Antrag gemäß § 76 Abs. 2 GOLT für den Haushalts- und Finanzausschuss 13) zu dem Thema der Kritik am Management des LBB beim Bau des Arp Museums, zu dem am 28. Januar 2008 schriftlich berichtet wurde. 14)

Am 12. Dezember 2007 beantragten 38 Abgeordnete der Fraktion der CDU die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. 15) An die Stelle dieses Antrags trat der gemeinsame Einsetzungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP vom 23. Januar 2008. 16)

II. Einsetzung des Untersuchungsausschusses

1. Einsetzungsbeschluss

Aufgrund des fraktionsübergreifenden Antrags ­ Drucksache 15/1858 ­ setzte der Landtag Rheinland-Pfalz in seiner 39. Sitzung am 24. Januar 2008 einen Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit Vorgängen um das Arp-Museum, der Verwendung von Steuermitteln für dieses Projekt und der politischen Verantwortung der Landesregierung hierfür ein. 17)

Der einstimmig gefasste Einsetzungsbeschluss lautet:

I. Gemäß Artikel 91 der Landesverfassung in Verbindung mit dem Untersuchungsausschussgesetz und § 89 der Geschäftsordnung des Landtags wird ein Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag eingesetzt, zu untersuchen, ob es

­ beim Abschluss der sog. „Rahmenvereinbarung" zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V., der Stiftung Bahnhof Rolandseck und der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur vom 2. Juni 1995,

­ beim Abschluss der sog. „zweiten Rahmenvereinbarung" zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V., der Stiftung Bahnhof Rolandseck, der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und der Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck vom 2. Juni 1995 in der Fassung vom 19. Juli 2005,

­ beim Erwerb von Kunstgegenständen insbesondere von der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.,

­ im Hinblick auf die Auswahl und Bewertung von sog. Dauerleihgaben für das Arp Museum,

­ im Hinblick auf die Auswahl des Vertragspartners Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V., insbesondere auch im Hinblick auf die Fragestellungen, wann, wie, auf wessen Betreiben und mit welchen Erwartungen die Zusammenarbeit mit dem Arp-Verein und seinen Repräsentanten erstmals zu Stande kam; unter welchen Umständen, von wem und mit welchen Zielen das Projekt „Arp-Museum" erstmals in die Diskussion gekommen ist; ob, wie und mit welchem Ergebnis die Seriosität und Bonität des Arp-Vereins, bzw. von „arts and music" und „festival pro" geprüft wurde; ob und mit welchem Ergebnis Alternativen zur Zusammenarbeit mit dem Arp-Verein erwogen wurden; welche finanziellen Engagements das Land seit Bestehen der Zusammenarbeit mit „arts and music", „festival pro", „Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V." eingegangen ist und welche Feststellungen hinsichtlich der Mittelverwendung aktenkundig sind,

­ im Hinblick auf die Kontrolle der Verwendung von Steuermitteln und sonstigen Zuwendungen im Zusammenhang mit der Realisierung des Gesamtprojekts Arp Museum,

­ im Hinblick auf die Finanzströme,

­ bei der Abwicklung der Baumaßnahme Arp Museum,

­ bei der Erfüllung der sog. „Rahmenvereinbarung" vom 2. Juni 1995 und der sog. „zweiten Rahmenvereinbarung" vom 2. Juni 1995 in der Fassung vom 19. Juli 2005 durch die Landesregierung zu Versäumnissen bzw. Pflichtverletzungen gekommen ist und ­ gegebenenfalls ­ wie sich diese im Einzelnen darstellen, welcher materielle und immaterielle Schaden dadurch entstanden ist und wer dafür die politische Verantwortung trägt, und warum trotz kontinuierlich streitiger Auseinandersetzungen mit dem Geschäftsführer des Arp-Vereins die Zusammenarbeit fortgesetzt wurde.

II. Beweis soll insbesondere erhoben werden durch

1. Beiziehung aller Akten betreffend den Untersuchungsgegenstand, insbesondere des Kulturministeriums, des Finanzministeriums, der Staatskanzlei, des Landkreises Ahrweiler, der Stadt Remagen, der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V., der Stiftung Bahnhof Rolandseck, der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und der Stiftung Arp-Museum Bahnhof Rolandseck einschließlich von Handakten sowie von Akten der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, 2 die Vernehmung von Zeugen sowie

3. weitere nach der StPO zulässige Beweismittel.

III. Der Untersuchungsausschuss soll aus elf Mitgliedern bestehen.

IV. Der Untersuchungsausschuss erstattet dem Landtag innerhalb eines Jahres einen Bericht.

Nachdem der Untersuchungsausschuss die Beweiserhebung im Januar 2009 beendete, verzichtete der Landtag auf Antrag aller Fraktionen ­ Drucksache 15/3049 ­ in seiner 60. Sitzung vom 4. Februar 2009 auf die nach dem Einsetzungsbeschluss geforderte Berichterstattung bereits im Januar 2009 und bestimmte stattdessen, dass der Untersuchungsausschuss bis Ende März 2009 seinen Bericht zu erstatten hat. 18)

2. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

a) Der Landtag wählte in seiner 39. Sitzung am 24. Januar 2008 den Abgeordneten Herbert Schneiders (CDU) zum Vorsitzenden und den Abgeordneten Carsten Pörksen (SPD) zum stellvertretenden Vorsitzenden.Wahlperiode Drucksache 15/3200

c) Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 6. Februar 2008 die Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Jacqueline Kraege zu ihrer Beauftragten für das Untersuchungsverfahren und Herrn Leitenden Ministerialrat Dr. Rudolf Büllesbach, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, zu deren Stellvertreter bestellt.

d) Die Fraktionen haben zunächst folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt: Fraktion der SPD: Herrn Dr. Rolf Meier und Frau Andrea Bambey, Fraktion der CDU: Frau Miriam Hirsch und Herrn Patrick Hoffmann, Fraktion der FDP: Herrn Ralph Schleimer.

Mit Schreiben vom 30. Juni 2008 hat die Fraktion der SPD an Stelle ihrer Mitarbeiterin Andrea Bambey ihren Mitarbeiter Hermann Schoon benannt.

e) Das innerhalb des Wissenschaftlichen Dienstes zur Unterstützung des Untersuchungsausschusses gebildete Sekretariat setzte sich wie folgt zusammen: Herr Regierungsdirektor Dr. Martin Hummrich, Frau Oberamtsrätin Karin Follmann, Herr Regierungsinspektor Holger Wilhelm.

III. Wesentlicher Gang des Untersuchungsverfahrens

1. Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich in seiner Sitzung am 19. Februar 2008 und beschloss einstimmig, die Kurzbezeichnung „Arp" zu führen. Er fasste zudem Beschluss über die Gewährung von Akteneinsicht für die von den Fraktionen benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über das Verfahren bezüglich der Anfertigung von Ablichtungen aus den dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehenden Akten.

2. Der Untersuchungsausschuss hat in seiner 1. Sitzung am 19. Februar 2008 außerdem beschlossen, sämtliche im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehende Akten

­ der Bundesregierung, insbesondere: des Bundeskanzleramts, bezogen auf den Bonn-Berlin-Ausgleich,

­ der Landesregierung, insbesondere: des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministeriums, des Ministeriums der Finanzen sowie der Staatkanzlei,

­ der ihr nachgeordneten Behörden, insbesondere: der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden,

­ der Kreisverwaltung Ahrweiler,

­ der Stadtverwaltung Remagen,

­ der Stiftung „Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V."

­ der Stiftung „Bahnhof Rolandseck",

­ der Stiftung „Rheinland-Pfalz für Kultur" und

­ der Stiftung „Arp Museum Bahnhof Rolandseck" anzufordern. In zeitlicher Hinsicht bezog sich der Beschluss über die vorzulegenden Akten auf sämtliche im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehenden Inhalte ab der 6. Wahlperiode des Landtags (konstituierende Sitzung am 18. Mai 1967).

In Ausführung dieses Beschlusses haben die Landesregierung, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Kreisverwaltung Ahrweiler, die Stadtverwaltung Remagen, die Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck sowie der ArpVerein insgesamt 1 552 Akten, darunter auch Kartenmaterial in elektronischer Form, vorgelegt.

Die Fülle des vorgelegten Aktenmaterials erreichte ein in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Landtags Rheinland-Pfalz nicht gekanntes Ausmaß. Ein Aktenraum mit entsprechender Kapazität war bislang nicht vorgesehen; ebenso musste dem Erfordernis nach Unterbringung eines umfangreichen Aktenkonvoluts einer privaten Institution mit den entsprechend erhöhten Anforderungen an die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Akten Rechnung getragen werden. Mit Blick auf die große Zahl an Akten war zudem von vornherein absehbar, dass in den Sitzungen des Untersuchungsausschusses nicht alle benötigten Akten würden mitgeführt werden können; von daher erschien es unerlässlich, die Akten in der Nähe des für die Beweisaufnahmen des Untersuchungsausschusses vorgesehenen Sitzungssaals zu lagern, um so während der Sitzungen kurzfristig auf sie zugreifen zu können. Für die Dauer des Untersuchungsverfahrens richtete die Landtagsverwaltung deshalb einen weiteren Sitzungssaal als Aktenraum des Untersuchungsausschusses ein, nachdem eine statische Überprüfung dies verantwortbar erscheinen ließ.