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Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 21. Januar 2004 zum Personalcontrollingbericht Band III über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2002, Mitteilung des Senats vom 30. September 2003 (Drs. 16/47)

I. Bericht:

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 25./26. November 2003 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2002 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen.

Vertreter des Senators für Finanzen haben den Bericht in der Sitzung des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau am 21. Januar 2004 vorgestellt.

Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau hat in der Sitzung eine mündliche Stellungnahme abgegeben. Der schriftliche Bericht war bereits der Drucksache 16/47 vom 30. September 2003 beigefügt.

Der Senator für Finanzen hat im Rahmen des Personalcontrollings nunmehr zum dritten Mal eine Übersicht über die Lage der beschäftigten Frauen im öffentlichen Dienst vorgelegt. Der Berichtszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2000 bis 2002. Der Ausschuss begrüßt sowohl die Zeitnähe der Berichterstattung als auch die Qualität des Berichts.

Mit dem beigefügten Materialband hat der Senator für Finanzen eine Anregung des Gleichstellungsausschusses aufgegriffen. Er ermöglicht den Leitungen der einzelnen Dienststellen, den Frauenbeauftragten und den Beschäftigten, sich einen Überblick über die Situation in der eigenen Dienststelle sowie über vergleichbare Bereiche zu verschaffen. Damit die Verwaltung die Möglichkeit erhält, im Rahmen des Personalcontrollings steuernd einzugreifen, erscheint es dem Ausschuss wünschenswert, in Zukunft nicht nur Zahlen und Fakten aufzulisten, sondern auch die zugrunde liegenden Strukturen und Ursachenzusammenhänge aufzuzeigen.

Die Übersichten der Frauenanteile in ausgewählten Personalgruppen zeigen deutlich, dass auch heute Gleichberechtigung nicht in allen Berufsfeldern erreicht ist. Nach wie vor gibt es klassische Frauen- und Männerberufe. So beträgt beispielsweise der Frauenanteil beim Verwaltungspersonal 61,9 %, beim Erziehungs- und Betreuungspersonal 84,3 % und bei den Raumpflegerinnen sogar 99,8 %. Demgegenüber liegen die Frauenanteile bei der Polizei nur bei 11,9 %, bei der Freuerwehr bei 0,7 %, beim Strafvollzugspersonal bei 18,1 % oder beim Forschungspersonal bei 35,4 %. Der Frauenanteil beim technischen Personal beläuft sich auf 29,2 %. Diese Zahlen machen deutlich, dass Frauen und Mädchen die vorhandene Bandbreite an Ausbildungsmöglichkeiten auch nicht ansatzweise ausschöpfen. Der Ausschuss erwartet, dass der Senat Maßnahmen ergreift, die die freie Berufswahl von Mädchen unterstützen, ihnen die gesamte Breite nahebringen und ganz gezielt Frauen und Mädchen für die genannten Bereiche zu interessieren versucht.

Die gleiche Tendenz spiegelt sich auch in den Anteilen von Frauen in den Statusgruppen wider. Wie in den Berichten über die Vorjahre waren auch in den Jahren 2000 bis 2002 Frauen bei den Beamten unterdurchschnittlich und bei den Angestellten und Arbeiter/-innen überdurchschnittlich vertreten. Der geringe Anteil der Beamtinnen wird in dem Bericht auf die

- Dabei verkennt der Ausschuss nicht, dass eine entsprechende Entwicklung in den genannten Bereichen bereits eingeleitet wurde. Dies wird deutlich, wenn man in den erwähnten Personalgruppen die Anteile der Frauen unter 35 Jahren betrachtet. Hier ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.

Da der Geamtanteil der beschäftigten Frauen bei Feuerwehr, Polizei und Strafvollzugspersonal aber nach wie vor sehr gering ist, wiederholt der Ausschuss an dieser Stelle nochmals seine Forderung, der Senator für Justiz und Verfassung sowie der Senator für Inneres und Sport sollten Maßnahmen entwickeln bzw. fortführen, die dazu geeignet sind, den Frauenanteil im Justizvollzug, bei der Polizei und bei der Feuerwehr in den nächsten Jahren systematisch zu erhöhen. Dazu gehören nach Auffassung des Ausschusses unter anderem auch Vorschläge, wie in diesen Bereichen die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung verbessert werden kann.

Nach dem Bericht liegt die Teilzeitquote im bremischen öffentlichen Dienst bei 35 %. Teilzeitarbeit wird überwiegend von Frauen in Anspruch genommen. Etwas mehr als die Hälfte der weiblichen Beschäftigten arbeitet Teilzeit. Diese Ausführungen sind nur bedingt aussagekräftig. Der Ausschuss erwartet, dass näher beleuchtet. Von Interesse wäre hier, ob in Bremen besonders attraktive Teilzeitmodelle angeboten werden und der Anteil der Stellen, die nur als arbeiten, weil sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen, so muss auch darüber nachgedacht werden, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter gefördert werden kann. Darüber hinaus müssten die jeweiligen erscheinen zu lassen.

In dem Bericht wird erwähnt, dass nur 7 % aller Leitungspositionen in Teilzeit ausgeübt werden. Leider sind auch hier die Ursachen nicht ermittelt worden.

Deshalb begrüßt der Ausschuss die Absicht des Senators für Finanzen, eine Mitarbeiter/-innenbefragung durchzuführen, die die Möglichkeit bietet, relevante Aussagen auch zu gleichstellungsrelevanten Fragen zu erhalten.

Zu den Frauenanteilen in Leitungsfunktionen teilt der Ausschuss die Kritik der ZGF. Der Ausschuss erwartet von allen Ressorts, dass diese vermehrte Anstrengungen unternehmen, den Frauenanteil in (echten) Führungspositionen zu steigern.

Die Beförderungspraxis erscheint dem Ausschuss verbesserungsbedürftig. Ein Vergleich der Beförderungen nach Geschlechtern zeigt, dass in allen Laufbahngruppen mehr Männer als Frauen befördert wurden. Dies gilt auch, wenn man die Beförderungen bei der Polizei außer acht lässt. Erwähnenswert erscheint hier der Bereich des gehobenen Dienstes. Dort stehen 96 Beförderungen männlicher Bewerber 21 Beförderungen weiblicher Beamtinnen gegenüber.

Nach dem Bericht sind von 133 Dienststellen im Jahr 2002 nur 64 ihrer Verpflichtung nachgekommen, einen Frauenförderplan aufzustellen. Der Senator für Finanzen hat darauf reagiert und die Dienststellen mit Fristsetzung aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Nunmehr verfügen 60 % der Dienststellen über einen Frauenförderplan, 11 % haben mitgeteilt, ein Frauenförderplan sei in Vorbereitung und werde im Jahre 2004 in Kraft gesetzt.

Unbefriedigend ist die Situation der Frauenbeauftragten im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Arbeitsbefreiung. Es geht nicht an, dass mehr als die Hälfte der Frauenbeauftragten nicht in dem Umfang von ihren dienstlichen Tätigkeiten befreit sind, wie es ihre Arbeit als Frauenbeauftragte erfordert. Damit wird ihnen letztlich verwehrt, ihre Arbeit so zu tun, wie es notwendig wäre.

II. Antrag

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau bei.

Ursula Arnold-Cramer (Vorsitzende)