Babyfenster Bad Kreuznach Träger. Das Babyfenster ist im Krankenhaus St Marienwörth eingerichtet

Das Jugendamt ist darüber hinaus während der Inobhutnahme Kostenträger für alle weiteren, die Unterbringung und Versorgung des Kindes betreffenden Aufwendungen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Der Träger macht durch mehrsprachige Flyer, in den Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft, Schulen und öffentlichen Stellen auf die Einrichtung aufmerksam. „Babyfenster" Bad Kreuznach Träger:

Das Babyfenster ist im Krankenhaus St. Marienwörth eingerichtet. Träger sind die Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e. V., Mühlenstraße 39, 55543 Bad Kreuznach.

Konzeption/Kooperation:

Eine Kooperation gibt es mit dem Jugendamt der Stadt Bad Kreuznach und der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Caritasverbandes für die Region Rhein-Hunsrück-Nahe e. V. Damit werde ein qualifiziertes Beratungsangebot garantiert.

Bei Auffinden eines Kindes im Babyfenster informiert die Krankenschwester den Pflegekinderdienst oder die Adoptionsvermittlung des Jugendamtes; die Mitarbeiterinnen versuchen, baldmöglichst eine geeignete Adoptions- oder Pflegefamilie für das Kind zu finden.

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Seit der Inbetriebnahme des Babyfensters im Februar 2002 wurden zwei Kinder im Babyfenster abgegeben.

Im Berichtszeitraum wurde kein Kind abgegeben.

Der Träger sieht nach wie vor einen Bedarf für das Vorhalten des Babyfensters, unterstreicht aber, dass im Vordergrund das Bemühen steht, Frauen in Notsituationen zu erreichen und ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Seiner Auffassung nach sollten auch die rechtlichen Möglichkeiten einer „anonymen Geburt" geschaffen werden.

Kosten/Finanzierung:

Die Kosten für das Babyfenster und für die ärztliche Versorgung und Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes des Kindes werden für drei bis fünf Tage vom Träger und durch Spenden getragen.

Öffentlichkeitsarbeit:

In der Region Bad Kreuznach wird anhand von Flyern und Plakaten auf das Babyfenster am Krankenhaus St. Marienwörth hingewiesen. Die Konzeption der Flyer und Plakate ist so gestaltet, dass im Vordergrund die Beratung der sich in einer Notsituation befindlichen Mutter steht und die Abgabe eines neugeborenen Kindes im Babyfenster als allerletzte Möglichkeit zur Verfügung steht.

Die Flyer werden dreisprachig (Deutsch, Englisch, Russisch) herausgegeben. „Babyfenster" Koblenz Träger:

Das Babyfenster ist am Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen ­ Kemperhof Koblenz ­ eingerichtet. Träger ist das Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz ­ St. Elisabeth Mayen gGmbH. Konzeption/Kooperation:

Das Projekt „Babyfenster" hat zum Ziel, Frauen, die schwanger sind oder die ein Kind geboren haben und sich in einer extrem belasteten, subjektiv zunächst ausweglos erscheinenden Situation befinden und daher die Aussetzung oder gar die Tötung des Kindes in Erwägung ziehen, neben den regulären Hilfsmöglichkeiten ein Lösungsangebot zu machen. Durch ein anonymes Beratungsangebot sollen Frauen und Mütter zudem ermutigt werden, legale und im Einzelfall praktikable Lösungen für sich und ihr Kind anzunehmen. Das Projekt dient vorrangig dem Lebensschutz des Kindes.

In einer Gemeinsamen Erklärung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Projektes „Babyfenster" sind zwischen der Stadt Koblenz (Jugendamt, Sozialamt, Städtisches Klinikum) und dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Koblenz der Verfahrensablauf und die Aufgabenverteilung der beteiligten Institutionen bei Übergabe eines Kindes in das Babyfenster geregelt. Nach der medizinischen Erstversorgung durch das Städtische Klinikum sollen die übrigen Beteiligten (Ordnungsamt, Jugendamt, Sozialdienst katholischer Frauen und im Ausnahmefall ­ bei Verdacht eines Straftatbestandes ­ das Polizeipräsidium Koblenz) eingeschaltet werden.

Daneben hat die Stadt Koblenz am 11. Oktober 2007 mit einer gemeinsamen Vereinbarung eine Regelung zur Durchführung einer anonymen Geburt mit dem Katholischen Klinikum Marienhof/St. Josef gGmbH, dem Gemeinschaftsklinikum Kemperhof und dem Sozialdienst katholischer Frauen in Koblenz getroffen. Seit Bestehen der Regelung hat es keine anonyme Geburt gegeben. In der Stellungnahme wird die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung zur anonymen Geburt unterstrichen.

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Die Einrichtung wurde im November 2002 eröffnet.

Im Berichtszeitraum wurde ein Kind abgegeben, das zwischenzeitlich adoptiert wurde. Insgesamt wurden seit Bestehen der Einrichtung zwei Kinder abgegeben.

Kosten/Finanzierung:

Die Kosten der Einrichtung werden vom Träger übernommen. Für den Fall, dass eine kurzfristige Unterbringung des Kindes in einer Adoptionspflegefamilie nicht möglich ist, erfolgt die Regelung der Kosten für alternative Maßnahmen durch das Jugend- und Sozialamt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Öffentlichkeitsarbeit:

In der Gemeinsamen Erklärung ist ausdrücklich geregelt, dass keine Werbung für das Babyfenster gemacht wird. Es ist lediglich ein Informationsblatt am oder im Babyfenster ausgelegt. Darin sind neben mehrsprachig verfassten Informationen über Beratungsangebote für Frauen und Mütter Hinweise enthalten, was nach der Abgabe mit dem Kind geschehen wird. „Babyfenster" Mainz Träger:

Im Rahmen der „Aktion Moses" hat der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Mainz ein Babyfenster im Bruder-Konrad-Stift eingerichtet und die Trägerschaft übernommen.

Konzeption/Kooperation:

Das Babyfenster ist Teil der „Aktion Moses" für Schwangere und Mütter in extremen Krisensituationen und wurde eingerichtet, weil bestehende Hilfeangebote Frauen nicht erreichen, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen, aber als Mütter unentdeckt bleiben wollen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Kinder aufgrund einer Notlage oder Konfliktsituation der Mütter ausgesetzt oder getötet werden. Der Träger sieht das Babyfenster jedoch als „Ultima Ratio", wenn alle übrigen Hilfeangebote von der Schwangeren, aus welchen Gründen auch immer, nicht angenommen werden können. Neben dem Babyfenster sind das Notruftelefon und die anonyme beziehungsweise vertrauliche Geburt Bausteine der „Aktion Moses".

Der Träger der Einrichtung möchte schwangere Frauen in Notsituationen durch einen niedrigschwelligen Zugang wie anonyme Beratung durch das Notruftelefon erreichen, um gegebenenfalls eine ausführlichere persönliche Beratung und Hilfe anzubieten. Ziel ist das frühe Erreichen von Frauen, damit sie in ihrer speziellen Konfliktsituation individuelle Beratung und Begleitung erhalten und gegebenenfalls mit der Unterstützung der Beratungsstellen andere Perspektiven als eine anonyme Abgabe für sich und ihr Kind entwickeln können.

Der Träger vertritt grundsätzlich einen ganzheitlichen Hilfeansatz. Das bedeutet, dass die Angebote für Schwangere in Krisensituationen in das gesamte Hilfenetzwerk, vor allem die Schwangerenberatung eingebunden sind. Als isoliertes Angebot werde das Babyfenster weder der besonderen Notlage der Schwangeren noch den Bedürfnissen und Rechten des ungeborenen oder anonym geborenen Kindes gerecht.

Projektbeteiligt sind die Marienschwestern im Bruder-Konrad-Stift, die Johanniter Unfallhilfe, die Universitätsklinik Mainz und das Jugendamt der Stadt Mainz.

Für den Betrieb des Babyfensters wurde mit der Stadt Mainz im Jahr 2002 eine befristete Vereinbarung geschlossen, die zurzeit überarbeitet und in Kürze neu gefasst wird.

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Im Berichtszeitraum wurde ein gesunder Säugling abgelegt. Entsprechend dem zwischen den Partnern vereinbarten Ablaufplan wurde der Säugling vom Jugendamt in Obhut genommen.

Seit Bestehen der Einrichtung wurden insgesamt zwei Säuglinge abgegeben und eine anonyme Entbindung vorgenommen.

Kosten/Finanzierung:

Die Einrichtung des Babyfensters wurde von dem Verein „Zukunft für Kinder" finanziert. Die Kosten zur Verbesserung der Sicherungssysteme und die Unterhaltungskosten werden vom Träger aufgebracht.

Öffentlichkeitsarbeit:

Der Träger hat zur Öffentlichkeitsarbeit keine Stellungnahme abgegeben. „Babykorb" Kaiserslautern Träger:

Der „Babykorb" ist im Westpfalz-Klinikum Standort I in Kaiserslautern eingerichtet und wird von der Westpfalz-Klinikum GmbH betrieben. Der Träger teilt mit, dass gegenüber dem Bericht in der Landtagsdrucksache 14/3214 keine Änderungen eingetreten sind. Konzeption/Kooperation: Organisatorische Vernetzungen bestehen mit dem Jugendamt der Stadt Kaiserslautern und der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Kaiserslautern. Des Weiteren würden im Bedarfsfall die erforderlichen Behörden, wie das Polizeipräsidium Westpfalz und die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, informiert.

Eine Kooperationsvereinbarung des Westpfalz-Klinikums mit anderen Hilfeeinrichtungen gibt es nicht. Es finden jedoch in unregelmäßigen Abständen Gespräche mit Schwangerenberatungsstellen und Eltern- und Familienhilfeeinrichtungen des Stadt- und Landkreises statt. Das Jugendamt und die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle sind konzeptionell in das „Betreuungskonzept" für eventuell abgegebene Kinder integriert.

Die Stadt Kaiserslautern hält eine stärkere Vernetzung der Beratungs- und Hilfeangebote für erforderlich. Für den Krisenfall solle ein Interventionsangebot geschaffen werden, das individuell auf den Bedarf einer Mutter in Not unter Wahrung ihrer Anonymität zugeschnitten ist. Dazu sei eine breit angelegte, kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Der Zugang zu den Beratungsund Hilfeangeboten solle durch einen zentralen Notruf, ähnlich der Telefonseelsorge, ermöglicht werden.

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Die Einrichtung wurde am 16. Januar 2004 eröffnet.

Im Jahr 2007 wie auch im Jahr 2008 wurde jeweils ein Kind im Babykorb abgelegt. Die Eltern des im Jahre 2007 abgegebenen Kindes konnten ermittelt werden und haben nach Abschluss intensiver Beratungen das Kind zur Adoption freigegeben. Das zuletzt abgegebene Kind befindet sich zurzeit in Adoptionspflege. Seit Bestehen der Einrichtung wurden insgesamt drei Kinder abgelegt.

Die Stadt Kaiserslautern berichtet über eine gute Zusammenarbeit mit dem Westpfalz-Klinikum und plant in diesem Jahr anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Einrichtung ein Bilanzgespräch.

Kosten/Finanzierung:

Die Kosten für den Babykorb werden vom Träger übernommen. Die stationären Behandlungskosten werden in der Regel vom Sozialhilfeträger nach den Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übernommen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Dazu liegen keine Informationen vor.