Im Bereich der beruflichen Weiterbildung sind die Anerkennungen mit dem Schwerpunkt Fremdsprachen um 18 %

Schaubild 2: Prozentuale Verteilung der Inhalte

Eine weitere Aufschlüsselung der Inhalte der anerkannten Veranstaltungen ergibt sich auf der Grundlage der in einem freiwilligen Erhebungsverfahren gemachten Angaben.

Infolge von Mehrfachzuordnungen ist die nachfolgend aufgeschlüsselte Darstellung mit den bisher ausgeführten Ergebnissen nur in Ansätzen deckungsgleich. Die anerkannten Veranstaltungen lassen sich folgenden Themenschwerpunkten zuordnen.

Von den insgesamt 7 689 (2005/2006 8 552) anerkannten Veranstaltungen fanden 6 812 (2005/2006 7 891) als Blockveranstaltungen und 877 (2005/2006 661) als Intervallveranstaltungen statt. Es überwiegen also weiterhin mit 88,6 % (2005/2006 92,3 %) deutlich die Blockveranstaltungen, während sich parallel der Trend eines Ausbaus der meist berufsbegleitenden Intervallveranstaltungen fortsetzt.

Dauer

Das Spektrum der anerkannten Veranstaltungen reicht von zweitägigen Weiterbildungen bis hin zu Intervallveranstaltungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Da nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 BFG die anzuerkennenden Veranstaltungen „mindestens drei Tage" umfassen „sollen", ist die Anerkennung lediglich eintägiger Veranstaltungen bisher nicht und die Anerkennung zweitägiger Veranstaltungen nur ausnahmsweise bei sonst hinreichender Bildungsintensität (Verteilung von jeweils deutlich mehr als sechs Unterrichtsstunden je Tag auf zwei anstatt auf drei Kalendertage) ausgesprochen worden.

Tabelle 5: Dauer der anerkannten Veranstaltungen Schaubild 3: Verteilung der anerkannten Veranstaltungen nach Dauer der Veranstaltung

Wie bisher überwiegen die vier- bis fünftägigen Veranstaltungen (49,4 %), gefolgt von sechs- bis zehntägigen Veranstaltungen (jetzt 26,0 % gegenüber zuletzt 29,0 %), während die Zahl der dreitägigen und der noch kürzeren Veranstaltungen wiederum deutlich geringer gewesen ist.

Teilnahmestruktur

Bei der Feststellung der Zahl der Teilnehmenden sind die Ist-Angaben aus den zurückgesendeten Berichtsbögen für 6 509 von 7 689 Veranstaltungen berücksichtigt worden. Dies entspricht einer Rückmeldequote von rund 86 % (zuletzt 91 %). Die tatsächliche Anzahl an Teilnahmen dürfte also entsprechend höher als die in den Berichtsbögen dokumentierte Anzahl liegen.

Von den anerkannten und zurückgemeldeten 6 509 Veranstaltungen fanden 5 025 (77,2 %) statt, 1 484 (ca. 22,8 %, zuletzt ca. 23,2 %) sind ausgefallen.

Die Gesamtzahl der Teilnehmenden aus Rheinland-Pfalz an den anerkannten Veranstaltungen umfasst drei Gruppen:

­ Beschäftigte, die aufgrund des Bildungsfreistellungsgesetzes freigestellt wurden.

­ Beschäftigte, die aufgrund anderer Regelungen freigestellt wurden (Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz, Bestimmungen über Sonderurlaub im öffentlichen Dienst, Tarifverträge oder einzelbetriebliche Regelungen). Bei diesen Teilnahmen kann davon ausgegangen werden, dass die erfolgten Freistellungen zum Teil auf den Anspruch auf Bildungsfreistellung gemäß § 4 Abs. 2 BFG angerechnet wurden.

­ Personen, die auf andere Weise ihre Teilnahme ermöglicht haben. Diese Gruppe umfasst Personen, die keine Bildungsfreistellung benötigen (Rentnerinnen und Rentner, Studierende) oder Personen, die ihren Erholungsurlaub für die Teilnahme verwendet haben.

Teilnehmende aus anderen Bundesländern werden nicht aufgeführt, da für sie abweichende bzw. keine Freistellungsregelungen vorliegen.

Aufgrund der Rückläufe an Berichtsbögen ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 6: Anzahl der Teilnehmenden an anerkannten Veranstaltungen Tabelle 7: Anzahl der Teilnehmenden aus Rheinland-Pfalz

Der prozentuale Anteil der freigestellten Beschäftigten ist im Vergleich zu den Anspruchsberechtigten von 1,1 % auf 1,2 % leicht gestiegen. Die absoluten Zahlen an Freistellungen sind dagegen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum von 11 043 auf 10 629 schwach zurückgegangen. Ein Teil des Anstiegs ist auf eine weiter ausdifferenzierte Datenbasis zurückzuführen, die noch genauere Angaben ermöglichte. Die prozentuale Berechnung der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung berücksichtigte die Anspruchsberechtigten im öffentlichen Dienst sowie die Beschäftigten im privaten Bereich abzüglich der Arbeitnehmenden in Kleinbetrieben bis fünf Beschäftigte. Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten wurden anteilig gemäß ihrem Anspruch einbezogen.

Grundlage waren die aktuellen Angaben des Statistischen Landesamtes sowie des Mittelstandsberichts.

Die Zahl der Teilnehmenden aus anderen Bundesländern korrespondiert mit der hohen Zahl der Veranstalter mit Sitz in anderen Bundesländern oder im Ausland. Vor allem Sprachschulen haben nur gelegentlich Teilnehmende aus Rheinland-Pfalz.

Aufgrund der nicht umfassend und nicht immer vollständig zurückgesandten Berichtsbögen kann die Berechnung der Teilnahmequote nur anhand einer Hochrechnung erfolgen. Nach dieser ist die Teilnahme

­ von nach dem Bildungsfreistellungsgesetz freigestellten Beschäftigten in Relation zur Zahl der Anspruchsberechtigten leicht gestiegen und beträgt ca. 1,2 % (2005/2006: ca. 1,1 %) und

­ von nach dem Bildungsfreistellungsgesetz und nach anderen Rechtsvorschriften freigestellten Beschäftigten in Relation zur Zahl der Anspruchsberechtigten ebenfalls mit ca. 1,4 % leicht gestiegen (2005/2006: ca. 1,3 %).

Bei den folgenden Detailangaben zu den Teilnahmen an Bildungsfreistellung ist Folgendes zu beachten:

­ Die nachfolgenden Berechnungen beruhen auf den tatsächlichen Rückmeldungen im Rahmen der Berichtspflicht der Träger, aus diesem Grunde werden jeweils Prozentwerte und keine absoluten Zahlen aufgeführt, da die faktische Teilnahme aufgrund von fehlenden Rückmeldungen jeweils höher liegen dürfte.